Auswandern nach Florida für dummys

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Tom

Florida-Beginner
In letzter Zeit häufen sich Threads und Mails wie:

Ich will nach FL auswandern, ich suche einen Job da, etc....
(Ist das Wetter wieder so schlecht in D? )

Nun, nachdem ihr euch entschlossen habt, müsst ihr euch ein paar Überlegungen bezüglich der Visa stellen, unter welchen Voraussetzungen ihr hier überhaupt arbeiten könnt.

Ganz grob (!) beschrieben gibt es 3 Möglichkeiten:
- Arbeitsvisum (H-Visum)
- Investoren Visum (E Visum)
- Manager, Geschäftsführer und Spezialisten (L Visum)

Eine davon müsst ihr erfüllen, sonst wird das nicht mit den USA Traum.

In folgenden werde ich nach und nach die Formen kurz vorstellen ....

(Für zahlreiches "Danke" bin natürlich sehr offen ;) )
 
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Tom

Florida-Beginner
Grundsätzliches

Alle Visa sind grundsätzlich Nonimmigrant.
Nonimmigrant heißt, dass nur ein temporärer Aufenthalt in den USA geplant ist, der zur Erholung, zum Studieren oder zum Arbeiten genutzt werden kann.
Diese Absicht sich nur temporär in den USA aufzuhalten, muss auf Verlangen nachgewiesen werden, wobei die Beweislast dem Einreisenden obliegt. Grundsätzlich wird die temporäre Intention dadurch nachgewiesen, dass der Visumsbewerber seinen Wohnsitz in seinem Heimatland nicht aufgegeben hat und bei der Visumsbeantragung ein Round Trip Ticket (Hin- und Rückflugticket) vorlegen kann.
Mit bestimmten Nonimmigrant Visumsarten ist ein siebenjähriger Aufenthalt unter Umständen möglich. Ferner ist es möglich von einem Nonimmigrant Status, der auf ein zunächst erteiltes Nonimmigrant Visum beruhte, die Green Card (Permanent Residency) zu beantragen.

Der Immigrant Status ist für diejenigen, die dauernd in den USA leben wollen. Die Green Card kann auf der Grundlage von nur drei verschiedenen Rechtsgrundlagen erworben werden.

Diese Grundlagen sind:
ein familienbasierter Antrag
ein arbeitgeberbasierter Antrag und
durch Gewinn bei der Diversity Lottery.

Der Weg sollte damit klar sein. Erst das Visum, dann die Greencard. Und diese zu bekommen ist deutlich schwerer als das Visum. (Außer GC Lotterie)

Quelle:
http://usvisanews.net/
http://solutionsinlaw.de/
http://www.visaexpress.de/
 
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Tom

Florida-Beginner
H Visum (Arbeitsvisum)

Hier gibt es eine Vielzahl von Kategorien:

H-1A Ursprünglich für ausländische Krankenschwestern vorgesehen
H-1B Besondere Berufe
H-2A Vorübergehend landwirtschaftliche Arbeiter
H-2B vorübergehend nicht landwirtschaftliche Arbeiter
H-3 Vorübergehend Auszubildende
H-4 Ehegatten und Minderjährige Kinder von H-1, H-2 und H-3 Statusinhabern

WICHTIG! Die Kategorie H ist zahlenmäßig durch den U.S. amerikanischen Kongress beschränkt worden. Die H-1B Kategorie ist derzeit auf 65,000 Visen pro Fiskaljahr beschränkt.

Die Zwei wichtigsten H Visa sind H-1B und H-2B
Das Visum H-1B wird an ausländische Beschäftigte mit besonderer Befähigung vergeben, die für einen begrenzten Zeitraum in die Vereinigten Staaten kommen. Dazu gehören sowohl Models, die durch internationale Anerkennung oder anderweitig entsprechend renommiert sind, als auch Personen die an Gemeinschaftsprojekten mit dem Verteidigungsministerium mitarbeiten.
Unter besonderer Befähigung sind hier Personen mit hervorragenden theoretischen und praktischen Fähigkeiten und hoch spezialisierten Kenntnissen, sowie dem akademischen Mindestgrad eines Bachelors zu verstehen. Als Mindestanforderung für die Genehmigung eines Gesuchs um die Erteilung eines H-1B Visums gilt das Abitur oder ein höherer Abschluss. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Das Prüfungsverfahren unterteilt sich in zwei Phasen. Zunächst reicht der US-amerikanische Arbeitgeber ein Gesuch um Erteilung eines Visums ein. Danach bewirbt sich der potenzielle Angestellte um das Visum.
Dies ist unabhängig von der Zeit, die die Bearbeitung des Antrages in Anspruch nimmt. Der Antragsteller muss einen Gesprächstermin mit der zuständigen US Botschaft vereinbaren. Gesprächstermine gibt es je nach Verfügbarkeit.
Das Visum H-1B wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist möglich. Dies hindert den Inhaber nicht daran, sich um ein Daueraufenthaltsvisum zu bewerben. Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren eines H-1 Bewerbers können H-4 Visa beantragen. Zwar dürfen sie nicht arbeiten, jedoch können sie die Schule besuchen.

Das Visum H-2B ist für Personen gedacht, deren Fachwissen und Beruf nicht den Kriterien eines H-1B Visums genügen, die jedoch in die Vereinigten Staaten kommen wollen um dort zeitlich befristet für einen US-amerikanischen Arbeitgeber zu arbeiten.
Dies bedeutet dass ein US-amerikanischer Arbeitgeber einen ausländischen Arbeiter für zeitlich befristete, saisonale oder periodisch auftretende Arbeiten beschäftigen kann, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitsministerium eine Genehmigung erwirkt, die belegt, dass qualifizierte beschäftigungslose Amerikaner der jeweiligen Region nicht zu finden sind, bzw. amerikanische Arbeitskräfte in diesen Bereichen nicht verdrängt werden, und dass sich das beabsichtigte Beschäftigungsverhältnis nicht nachteilig auf die Arbeits- und Lohnbedingungen ähnlich beschäftigter US-amerikanischer Arbeitskräfte auswirkt. Die H-2 Visa werden für den Zeitraum eines Jahres ausgestellt und können dann in Ein-Jahres Schritten um bis zu drei Jahre verlängert werden


Fazit:
Entweder ihr habt hervorragende theoretischen und praktische Fähigkeiten und hoch spezialisierte Kenntnisse oder euer Arbeitgeber muss belegen dass qualifizierte beschäftigungslose Amerikaner der jeweiligen Region nicht zu finden sind, z.B. deutsch sprechende Vertriebsleute, etc...


Quelle:
http://usvisanews.net/
http://solutionsinlaw.de/
http://www.visaexpress.de/
 

Tom

Florida-Beginner
E Visum (Investorenvisum / Handelsvisum)

Es gibt zwei Arten von E-Visen, das E-1 und das E-2 Visum.
Das E-1 Visum ist das Treaty Trader Visa, welches für Geschäftsleute vorgesehen ist, die in die USA gehen, um für ihre eigene Firma oder für die Firma, für die sie tätig sind "beträchtlichen Handel" zu treiben.
Das E-2 Visum hingegen ist für Personen vorgesehen, die beabsichtigen in den USA eine Firma aufzubauen und dementsprechend beabsichtigen Kapital in bestimmter Höhe in den USA zu investieren.(~. $100.000)

Beträchtlichen Handel. Damit ein Ausländer E-1 berechtigt bleibt, darf der Außenhandel mit den Vereinigten Staaten nicht unter die 50% Marke fallen. Sollte dieser Fall eintreten, empfiehlt sich der Wechsel zum E-2 Visum oder einer anderen Visumskategorie.
Auch der Handel mit Dienstleistungen fällt in diese Kategorie.
Die Ausstellung kann eine Gültigkeitsdauer von bis zu fünf Jahren haben. In Fällen in denen das Konsulat Zweifel am zu erwartenden Erfolg der Firma in den Staaten hat, kann auch ein ein- bzw. zweijähriges Visum ausgestellt werden.

Eine Verlängerung des Visums ist unbegrenzt möglich. Nichtsdestotrotz können die meisten Ausländer, die in den Vereinigten Staaten bleiben wollen, den Green Card Status (Dauervisum) beantragen.

Dieses Visum für Investoren mit Geschäftstätigkeit in den USA wird als “Treaty Investor Visum” bezeichnet und an Staatsbürger bestimmter Länder vergeben die ein Vertragsabkommen mit den Vereinigten Staaten haben. Zu diesen Ländern gehört beispielsweise das Vereinigte Königreich. In Großbritannien lebende Briten mit ausreichenden Empfehlungsschreiben können dieses Visum erwerben.
Es ist zu beweisen, dass das Unternehmen eine gewisse Größe und wirtschaftliche Bedeutung hat. Die US Einwanderungsgesetze verlangen die Vorlage eines Geschäftsplanes inklusive einer 5-Jahres Prognose die belegt, dass die Geschäfte nicht nur marginaler Art sind:
Ein E-1 Visum wird nur an Mitarbeiter vergeben, die für das betreffende Geschäft von wesentlicher Bedeutung sind. Dabei entscheiden folgende Kriterien, wer unter diese Beschreibung fällt:
Der Mitarbeiter muss von essentieller Bedeutung für die Geschäfte der ausländischen Firma sein. Er darf nicht ein lediglich durchschnittlich ausgebildeter Arbeiter sein.
Der Antragsteller muss bewiesenermaßen über Erfahrung auf seinem Fachgebiet, sowie besondere Spezialkenntnisse verfügen und/ oder auf langjährige Erfahrungen/ bzw. eine längere Ausbildung in der Firma zurückblicken können.


E-2. Der Inhaber eines E-2 Visums muss Kapital in wesentlicher Höhe in ein Unternehmen investieren, das er entwickeln und leiten will. Die Investition darf nicht marginal sein.
Als marginal gelten Unternehmen die weder jetzt, noch in der Zukunft das Potenzial haben genug Gewinn abzuwerfen, um dem Investor und seiner Familie einen minimalen, jedoch ausreichenden Lebensunterhalt gewährleisten zu können. Ein Unternehmen mit dem Potenzial einen sofortigen oder späteren signifikanten wirtschaftlichen Beitrag zu leisten (z.B. Bereitstellung vieler Arbeitsplätze) gilt nicht als marginal, auch wenn es nicht das erforderliche Einkommen abwirft.
Zwar gibt es keinen fest vorgeschriebenen Mindestbetrag bezüglich der Marginalität, es ist jedoch zweifelhaft dass die Einwanderungsbehörden Beträge unter 100,000 $ akzeptieren würden.
Ob ein Betrag als ausreichend anerkannt wird oder nicht hängt von Faktoren wie Art und Größe des Geschäftes ab. So wurden gelegentlich auch Beträge ab 50,000$ als ausreichend bewertet um nicht als marginal zu gelten. Bei Investitionen über 1,000,000 $ entfällt die Prüfung.
Der Investor muss Verfügungsgewalt über das Vermögen haben. Das Geld muss in das Unternehmen fließen. Passive oder spekulative Investitionen finden beim Genehmigungsverfahren keine Berücksichtigung. Das Unternehmen muss ein tatsächlich aktiv operierendes Geschäft sein. So genüg beispielsweise eine reine Investition in Immobilien nicht für die Genehmigung eines E-2 Visums.

Eine Verlängerung des Visums ist unbegrenzt möglich. Die Green Card Status (Dauervisum) kann NICHT beantragt werden.

Fazit:
Das E-2 Visa ist das klassische Visum für Investoren, die hier Fuß fassen wollen. Für Selbstständige die ein neues Business aufbauen wollen, die richtige Entscheidung. Aber, von hier aus geht es nicht zur GreenCard und viel wichtiger: Kinder dürfen nur bis zu ihren 21 Lebensjahr als Familienmitglied in den USA leben. (Dazu kommen wir aber später noch mal)

Quelle:
http://usvisanews.net/
http://solutionsinlaw.de/
http://www.visaexpress.de/
 

Tom

Florida-Beginner
L Visum (Investorenvisum / Handelsvisum)

Sinn und Zweck des L-Visum ist es den Austausch und Transfer von Arbeitnehmern einer ausländischen Firma in eine in den USA gegründete oder zu gründende Firma zu gewähren. Das Visum ist allgemein als Intra-Company Transferee Visum bekannt. U.S. Firmen sollen die Möglichkeit erhalten Topmanager oder hoch spezialisierte Arbeitnehmer in die USA zu bringen.
Die Firmen in den USA können eine der folgenden Gestalten annehmen:
Zweigniederlassung einer ausländischen Firma
Mutterfirma: Voraussetzung ist, dass einer der Firmen mehr als 50% der Shares der anderen Firma gehören und diese in der Lage ist, die andere Firma zu kontrollieren.
Schwesterfirma: Eine der Voraussetzungen ist, dass das beide Firmen den gleichen oder einer ähnlichen Gruppe von Firmeninhabern gehören.


L-1A Visa – Für Geschäftsleitung und Manager
Zur Geschäftsleitung zählt eine Person, die mit der Führung der Firma oder einem großen Teil oder einer Hauptfunktion der Organisation betraut ist. Typische Mitglieder der Geschäftsleitung sind Vorstandsvorsitzende, stellvertretende Vorstandsvorsitzende, sowie Controller. Mitglieder der Geschäftsleitung haben typischerweise eine Aufsichtsfunktion in der Firma (entweder über Personal oder über Abläufe). Personen, die vor allem Aufgaben in der Produktion oder im Servicebereich haben, gehören nicht dazu.
Ein Manager leitet die Organisation, eine Abteilung oder überwacht eine bestimmte Funktion im Unternehmen. Ebenso wie die Mitglieder der Geschäftsleitung betreut ein Manager nicht die praktischen Leistungen.
Ausnahmen kann es geben, wenn die Geschäftsleitung oder ein Manager ein Geschäft eröffnen.

L-1B Visa – Anstellung auf Grund von Spezialkenntnissen
Als Spezialkenntnissen gelten das Fachwissen über die Produkte des Unternehmens und deren Anwendung im weltweiten Markt und/oder urheberrechtlich geschütztes Wissen über Prozesse und Abläufe innerhalb der Firma.

L-2 Visa für Familienangehörige, wie z.B. Ehegatten und Kinder
• Familienangehörige:
• Der Ehegatte und die minderjährigen Kinder können mit dem Hauptantragsteller ein L-2 Visum beantragen.
• Der Ehegatte und die Kinder können damit die Schule oder die Universität besuchen.
• Nach Antragstellung (I-765) und Antragsbewilligung kann der Ehegatte in den USA auch arbeiten.
• Verlobte können kein L-2 Visum beantragen. Diese können allenfalls mit einem Besuchervisum den Verlobten begleiten. Die Antragstellung muss genausten die Beziehung beschreiben und entsprechende Nachweisen müssen geführt werden.

Voraussetzungen des L-Visum
• Der L-Arbeitnehmer muss in einer Executive-Position, als Manager für wenigstens 1 Jahr in einer der drei vergangenen Jahre gearbeitet haben oder er muss besonderes Wissen hinsichtlich der ausländischen Firma haben
• er muss gesponsert werden, um in der gleichen Funktion für die U.S. amerikanische Firma zu arbeiten.
• Kein Minimuminvestment ist erforderlich. Allerdings ist Voraussetzung, dass nachgewiesen werden kann, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um das Gehalt des Managers und dessen Unkosten zu zahlen.
• Die U.S. amerikanische Firma muss in der Lage sein, den ausländischen Arbeitnehmer in seiner Managerposition zu unterstützen.
• Wurde die U.S. amerikanische Firma erst kürzlich gegründet, muss nachgewiesen werden, dass sie in der Lage sein wird den ausländischen Mitarbeiter in seiner Managerfunktion finanziell zu unterstützen.
• Die ausländische Firma muss mindestens seit einem Jahr z.B. in Deutschland bestanden haben, um nachweisen zu können, dass der L-1 Visumsbewerber 1 Jahr in einer Executive/Managerposition gearbeitet hat.

Arten der erlaubten Firmenarten:
• jegliche Art von Firma ist zugelassen, solange die erforderliche Beziehung zur ausländischen/U.S. amerikanischen Firma besteht.
• Weiterhin sind alle Firmenarten erlaubt, solange kein illegaler Zweck mit der Firma verfolgt wird. Die U.S. amerikanische Firma muss nicht mal die gleiche Line of Business wie die ausländische Firma haben oder vertreten.
• Gründung der Zweigniederlassung oder der Mutter/ Schwestergesellschaft: kurzfristige Gründung ist problemlos möglich. Wir übernehmen dies für unsere Mandanten, da die Gründung nicht nur dem jeweiligen Landesrecht/Staatenrecht, sondern auch den einwanderungsrechtlichen Anforderungen entsprechen muss.

Fazit: Wer es schafft das L-1 Visum zu bekommen ist hat die besten Voraussetzungen für ein Leben in den USA. Von hier aus kann die GreenCard beantragt werden. Kinder dürfen nur bis zu ihren 21 Lebensjahr als Familienmitglied in den USA leben. L2 Visa (Dazu kommen wir aber später noch mal)


Quelle:
http://usvisanews.net/
http://solutionsinlaw.de/
http://www.visaexpress.de/
 

Tom

Florida-Beginner
Beispiele

Er ist angestellter Handwerker, sie ist Sekräterin und Hausfrau
2 Kinder 5 und 8 Jahre alt. Keine großen finanziellen Rücklagen.

Hier muß ein Arbeitgeber gesucht werden, der bereit ist ein H-2B Visum zu stellen. Es gibt immer ein paar Begründungen warum man jemanden speziellen sucht. Vielleicht ein Umternehmen das mit D. verbunden ist und der Mitarbeiter muß perfekt deutsch sprechen können. Oder Firmen die Produkte aus D vertreiben, benötigen besonders geschultes Personal. Je größer die Firma ist, je einfacher ist der Prozess. Wenn Siemens jemand anfordert ist das überhaupt kein Problem. Sie hat keine Arbeitserlaubnis!

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Er ist angestellter Handwerker, sie ist Sekräterin und Hausfrau
2 Kinder 5 und 8 Jahre alt. Gute finanzielle Rücklagen.

Wenn man sich eine Selbstständigkeit zutraut, dann über das E-2 Visum. Das bedarf einiges an Vorarbeit, da das Business Modell dargelegt werden muß. Auch MUSS die Investition vor Beantragung erfolgt sein! Da steckt etwas Risiko drin.

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Er ist angestellter Handwerker, sie ist Sekräterin und Hausfrau
2 Kinder 18 und 19 Jahre alt. Gute finanzielle Rücklagen.

Jetzt wird es schwer. Die Kinder dürfen nur bis zu ihrem 21. Lebensjahr und den USA sein. (E-2) Danach kann nur ein Studentenvisum für die Kinder weiter helfen, oder sie müssen nach D. zurück.

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Er ist Selbstständig (Ich AG), sie ist Sekräterin und Hausfrau
2 Kinder 5 und 8 Jahre alt. Gute finanzielle Rücklagen.

Über E-2 eine neuen Start in den USA.

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Er ist Selbstständig (Ich AG), sie ist Sekräterin und Hausfrau
2 Kinder 5 und 8 Jahre alt. Keine finanzielle Rücklagen.

Nur über H- Visum möglich

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Er ist Selbstständig (10 Angestellte), sie ist Sekräterin und Hausfrau
2 Kinder 5 und 8 Jahre alt. Gute finanzielle Rücklagen.

Über E-2 oder eine Filliale in den USA gründen (D. Firma muß erhalten bleiben) und L-1 Visum beantragen. Sie kann Arbeitserlaubnis beantragen.
Dieser Weg führt zur Greencard.

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Nur mal so ein paar Beispiele. Knallhart: Je mehr finanzielle Möglichkeiten ihr habt, je einfacher wird es. Viele Prozesse lassen sich abbilden, auch wenn man nicht glaubt das man spezielle Fähigkeiten hat, aber die Anwälte hier finden immer was :009:

Dazu noch: Es gibt sehr viele Visa Formen. Ich habe hier nur die gängisten aufgeführt.



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Tom

Florida-Beginner
Alle Visas auf einen Blick

A- Visum: Ausländische Regierungsbeamte
A-1: Botschafter, Karrierediplomat oder deren direkte Familie
A-2: Andere Regierungsbeamte oder direkte Familie
A-3: Bedienstete oder Mitarbeiter von A-1 oder A-2 und direkte Familie

B-Visum: Besucher
B-1: Geschäftsbesucher
B-2: Tourist
B-1/B-2: Besuch für Geschäft oder als Tourist,
bei der Einreise wird bestimmt für welches von beidem

C-Visum: Transitreisende
C-1: Transitreisende
C-2: Transitreisende zum Hauptquartier der Vereinten Nationen
C-3: Ausländische Regierungsbeamte, deren Mitarbeiter und Familien auf Durchreise

D-Visum: Besatzungsangehörige von Schiffen und Flugzeugen

E-Visum: Händler/Investor. Voraussetzung ist ein bilaterales Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Heimatland des Antragstellers
E-1: Händler, dessen Ehepartner und Kinder: für Personen, die in die USA reisen, um Handel zu treiben, einschließlich Austausch von Dienstleistungen und Technologie, insbesondere zwischen den USA und dem Heimatland
E-2: Investor, dessen Ehepartner und Kinder: für Personen, die in die USA ein Unternehmen mit erheblichen Investitionen aufbauen. Erheblich ist wichtig, wenn keine nachhaltigen Gewinne erzielt werden, kann das Visum entzogen werden.

F-Visum: Studenten und Professoren
F-1: Studenten und Professoren
F-2: Ehegatten und Kinder von F-1

G-Visum: Mitarbeiter internationaler Organisationen
G-1 bis G-5, von Leiter bis zum einfachen Mitarbeiter

H-Visum: Zeitlich beschränkte Arbeitsverhältnisse
H-1A: Krankenschwester
H-1B: Spezielle vorübergehende Beschäftigungen, zum Beispiel als Modell
H-2: Landwirtschaftliche Saisonarbeiter
H-3: Ausbildung / Trainee
H-4: Ehepartner und Kinder von H1 bis H3

I-Visum: Mitarbeiter von Presse / Medien und deren Ehepartner und Kinder

J-Visum: Austauschbesucher

K-Visum: Verlobte oder Kinder von US-Bürgern

L-Visum: Firmentransfer
L-1: Firmen welche in USA eine Tochter- Mutter- oder Schwesterfirma haben, können Mitarbeiter mit bestehendem Anstellungsvertrag austauschen. Voraussetzung ist, daß beide Firmen schon länger bestehen, Gewinne machen und mehrere Angestellte haben, welche nicht nur Familienmitglieder sind
L-2: Kinder und Ehepartner von L1

M-Visum: Studenten / Schüler während der Ferien

N-Visum: Eltern spezieller Personen, wie zum Beispiel von Beamten ausländischer Regierungen

NATO-Visum: verschiedene Visa von NATO-Mitarbeitern

O-Visum: Außerordentliche Fähigkeiten
O-1: Personen mit außerordentlichen Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Erziehung, Sport, Funk und Fernsehen welche international anerkannt sind, wenn sie diese Tätigkeit in den USA fortsetzen wollen
O-2 Mitarbeiter von O1, für die Teilnahme an Veranstaltungen von O1
O-3 Ehegatten und Kinder von O1

P-Visum: Sportler oder Künstler
P-1 Sportler oder Künstler welche Teil einer Gruppe sind und im Ausland feste Bindungen haben, also dorthin zurückkehren. Sie müssen mindestens ein Jahr Mitglied der Gruppe sein.
P-2 Sportler oder Künstler in Austauschprogrammen
P-3 Sportler oder Künstler die an eine kulturell hochwertigen Programm teilnehmen
P-4 Angehörige von P1 bis P3

Q-Visum: Teilnehmer an internationalen Kulturaustauschprogrammen, die im Ausland feste Bindungen nachweisen können

R-Visum: Kirchliche oder Mitarbeiter von Religionsgemeinschaften

S-Visum: Ausländer die sensible Informationen vermitteln/beschaffen, beispielsweise über kriminelle Organisationen oder Terrorismus

TN-Visum: Einreisende nach dem US-Kanadischen oder dem US-Mexikanischen Abkommen (NAFTA)
 

Tom

Florida-Beginner
Kinder und Visum
Hier kommt immer ein schwerer Punkt: Die Kinder.

Ehegatten und Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr können grundsätzlich in alle Visum-Anträge miteingeschlossen werden.

Aber:
Wenn das Kind seine 21. Lebensjahr erreicht, dann muß es das Land verlassen, da es kein gültiges Visum mehr besitzt.

Das darf man bei der Planung nicht vergessen. Wenn ihr jetzt ein Visum bekommt, z.B. ein E-2 Visum, das immer um 5 Jahre verlängert werden kann und ein Kind ist 14 Jahre alt, dann müßt ihr schon nachdenken was in 7 Jahren passieren soll. Wenn es später studiert, kann noch ein Studentenvisum gestellt werden und vllt. später ein H Visum. Aber das ist alles sehr umständlich und vage. Was passiert wenn das Kind nicht studiert? Darum sollte es immer das Ziel sein, die Greencard zu erhalten. Auch wenn nur die Lotterie über bleibt.

GreenCard
gewonnen oder bekommen? Wer darf mit?

Familiennachzug

Unmittelbare Familienangehörige eines US-Staatsbürgers können sofort eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, und zwar ohne zeitliche Beschränkung.

Unmittelbare Familienangehörige sind Ehegatte/in, Eltern, und nicht verheiratete Kinder unter 21 Jahre.

Außer unmittelbaren Familienangehörigen gibt es andere Familienangehörige, die Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hätten, allerdings mit numerischen Jahresgrenzen (oder Quoten). Die Jahresquoten richten sich nach „Präferenzen,“ die wie folgt definiert sind:

1. Präferenz. Nicht verheiratete Kinder über 21. Geschiedene Kinder gelten als nicht verheiratet.

2. Präferenz. Ehegatte/in und nicht verheiratete Kinder von Einwohnern die unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen haben.

3. Präferenz. Verheiratete Kinder von US-Staatsbürgern.

4. Präferenz. Geschwister von US-Staatsbürgern, und deren Kinder unter 21.

„Ehegatten“ im Sinne des Migrationsrechts müssen zur Zeit des Visumantrags mit dem Antragsteller verheiratet sein. Sie dürfen zu dieser Zeit nicht geschieden sein oder in der gesetzlichen Trennungsfrist für die Scheidung leben. Sie dürfen aber sonst getrennt leben. Ehen, die nicht standesamtlich geschlossen sind, sind ungültig, es sei denn, eine solche Ehe würde in dem letzten Wohnort des Paares als gültig anerkannt.

„Kind“ bedeutet ehelich oder nicht ehelich. Wenn die Mutter eines nichtehelichen Kindes US-Staatsbürgerin ist, wird das Kind automatisch US-Staatsbürger/in. Wenn nur der Vater eines nichtehelichen Kinds US-Staatsbürger ist, muss Vaterschaft bewiesen werden. Darüberhinaus muss der Vater nach der Geburt eine Beziehung zum Kind nachweisen können. Solch eine Beziehung wird z.B. dadurch belegt, dass der Vater das elterliche Sorgerecht für das Kind erhalten hat.

Stiefkinder gelten als Kinder im Sinne des Migrationsrechts, solange die Stiefkindbeziehung vor dem 18. Lebensjahr des Kindes zustandegekommen ist. Adoptierte Kinder gelten als Kinder, solange sie vor dem 16. Lebensjahr adoptiert wurden, und das Kind vor oder nach der Adoption mit dem adoptierenden Elternteil, der das elterliche Sorgerecht hatte, wenigstens zwei Jahre zusammengelebt hat.

Wenn ein Kind Antrag zugunsten eines Elternteils stellen will, muss das Kind mindestens 21 Jahre alt sein.

Quelle:
http://www.dr-hoek.de/
 

Tom

Florida-Beginner
Fertig

Für unser Florida - Urlaubs - Forum sollten das für den Anfang genung Infos sein. Hier gibt es noch einen Link, wer noch Fragen hat.
http://www.florida-interaktiver.com/showthread.php?t=6426

Wer spezielle Fragen hat, sollte ruhig mal das http://www.talkaboutusa.com/ Forum besuchen.
Es ist das einzige was ich kenne, wo der Umgangston recht freundlich ist. Was vllt an den vielen weiblichen Usern liegt.

Etwas unfreundlich und rauher geht es hier zu:
http://www.auswanderer-forum.com/forums/

und wer die Sache noch härter haben will kann auch da reinschauen:
http://www.roundtable-usa.com/index.php
aber bitte hier niemals Kritik gegen die USA aufbringen, sonst ist der User Account sofort gesperrt. :044:


Links:
es gibt 1000 Seiten die sich damit beschäftigen. Einfach mal in Google suchen.

Anwälte:
Einige Leute machen es selber, andere bemühen dafür einen Einwanderungsanwalt. Die Chance das es beim ersten Mal durchgeht ist vllt etwas höher bei einem Anwalt, da er es schon 100 Mal gemacht hat und alle Formulare und Prozesse kennt. Unser erster Antrag hatte rund 150 Seiten für das L1A Visum. Die Kosten liegen bei ca. $2.000-$3.000. Fragt in den Foren nach, welcher Anwalt vertrauensvoll ist. Es gibt auch da viele schwarze Schafe. Für meine Area, Naples und Umgebung kann ich Frau Nickel empfehlen, http://www.visa-usa-immigration.com/ sie spricht auch d. und ist sehr zuverlässig.
 
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