Abmahnanwalt scheitert mit Klage gegen Heise
Der Karlsruher Rechtsanwalt Peter Nümann ist mit dem Versuch gescheitert, dem Heise Zeitschriften Verlag Teile der Berichterstattung über das Geschäftsgebaren von Massenabmahnern verbieten zu lassen. Nümann, der selbst als Massenabmahner im Urheberrechtsbereich gilt, sah durch Passagen eines c't-Artikels seinen Ruf und seine Ehre verletzt. Dieser Ansicht widersprach das Oberlandesgericht Köln nun in einem Berufungsurteil deutlich.
In der Auseinandersetzung ging es um den Beitrag "Die Abmahn-Industrie" (
PDF-Download), der in c't 1/10 erschienen ist. In dem Artikel hatte c't darüber berichtet, dass Tauschbörsennutzer in großer Zahl abgemahnt werden. Unter der Zwischenüberschrift "Gebührenfalle" stellte der Autor des Berichts ohne Nennung von Namen abstrakte Überlegungen für den Fall an, dass ein Rechtsanwalt dem Abgemahnten Kosten in Rechnung stellt, die seinem Mandanten in der Höhe nicht entstanden sind. Wörtlich heißt es im Artikel dazu: "Ihm würde auch strafrechtlich Ungemach drohen, denn wider besseres Wissen unberechtigt Geld einzufordern und einzustecken, ist versuchter beziehungsweise vollendeter Betrug im gewerblichen Ausmaß."
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