Erstattung bei Flugausfall / Umbuchung?

mannie

Well-Known Member
Hallo,
ich selbst wäre ja nie auf die Idee gekommen. War nur Neugierig, nachdem ich die Werbung einer Seite wie Flightright gesehen habe.
Wir wären am 10.9.2016 von Miamia über Wien nach München geflogen. Am Morgen dem 10.9. bekam ich eine SMS mit Info über Flugcancelung. Wir wurden nach einem Telefonat mit Austrian Airlines dann am gleichen Tag auf einen Lufthansaflug umgebucht.
Haben wir trotzdem ein Recht auf Entschädigung?

VG
Mannie
 

Moränen

Well-Known Member
Hängt vom Grund des Ausfalles/Flugstornos ab. Entscheidend ist die dadurch entstandene Verspätung im Vergleich zu Eurem ursprünglich gebuchten Flug. Wenn die Fluggesellschaft eine anderweitige Beförderung angeboten hat (hat sie ja -> AUA zu LH) und Sie Ihren Zielort mit einer Verspätung von max. 4 Stunden (bei Flügen über 3500km) erreichen, kann die Entschädigung um 50 % gekürzt werden. Ich würde es versuchen und bei den üblichen Portalen mal prüfen ob die Deinen Fall vertreten.

Mike
 

mannie

Well-Known Member
OK - mal sehen - habe Austrian über deren Website mal angeschrieben - ist mir zwar irgendwie zuwider - aber wenn es mein Recht ist. Immerhin war ich einige Minuten nach der Cancel SMS doch etwas durch den Wind.
VG
Mannie
 

mannie

Well-Known Member
Ergebnis: es ist wohl so, dass im die Verspätung Minimum 2 Stunde sein muss um den Erstattungsbetrag zu erhalten. Bei uns war die geplante Verspätung 1 Stunde Ankunft in Luxemburg.
Da der Ersatzflug glücklicherweise über München anstatt über Wien ging, konnten wir direkt in Müncehn aussteigen und waren so sogar einige Stunden früher zuhause :)
AUA hat uns ein Verpflegungszahklung über 50€ zugesagt, damit sind dann zumindest die Hanykosten gedeckt, die mich der Anruf in Wien gekostet hat - passt für mich! :)
VG
Mannie
 

Moränen

Well-Known Member
Ergebnis: es ist wohl so, dass im die Verspätung Minimum 2 Stunde sein muss um den Erstattungsbetrag zu erhalten. Bei uns war die geplante Verspätung 1 Stunde Ankunft in Luxemburg.
Da der Ersatzflug glücklicherweise über München anstatt über Wien ging, konnten wir direkt in Müncehn aussteigen und waren so sogar einige Stunden früher zuhause :)
AUA hat uns ein Verpflegungszahklung über 50€ zugesagt, damit sind dann zumindest die Hanykosten gedeckt, die mich der Anruf in Wien gekostet hat - passt für mich! :)
VG
Mannie
Also jetzt klingt das aber nicht nach Verspätung sondern nach deutlicher Verbesserung. Also ich hätte mich einfach still und leise über die Umbuchung gefreut. Der Vorgang hätte das Zeug dazu gehabt mal positiv über Airlines zu schreiben.
Mike
 

wagrann

Active Member
Ich möchte keinen Extra Thread aufmachen.
Wir sollten am 06.06 von Miami nach Düsseldorf mit AB zurückfliegen, aber leider konnte das Flugzeug in Miami nicht landen, wegen Unwetter. Das Flugzeug sollte dann von Fort Lauderdale abgeholt werden. Das ist dann auch Stunden später geschehen. Der Flug wurde dann gestrichen und auf den 7.06 3:30 pm. Wir würden in ein Hotel gefahren mit verpflegungsgutscheinen. Haben wir eventuell Anspruch auf eine Entschädigung?
 

Villa Tropical Breeze

Well-Known Member
nein - das war wetterbedingt. Alles was Euch in einem solchem Fall zusteht ist Unterkunft und Verpflegung. Das ist hoehere Gewalt und ausserhalb des Einflussbereiches jeder Airline
 
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