ESTA von Kind abgelehnt - Was nun?

Texasranger

Well-Known Member
Es ist in der Tat unglaublich. Hätte man mir diese Geschichte erzählt, hätte ich sie für baren Unsinn gehalten.

Wer den Fehler gemacht hat, ist nicht ganz klar. Offenbar werden "benutzte" Passnummern nach einer gewissen Zeit - vermutlich irgendwann nach Ablauf der Gültigkeit des alten Passes und einer Sperrfrist - von den deutschen Behörden neu vergeben. Es hat sich aber niemand Gedanken gemacht, die Meldung/Sperre dieser Nummer im Meldesystem für gestohlen gemeldete Pässe zu löschen. Das geschieht offenbar nicht automatisch und führt dann zu einer automatischen Esta-Verweigerung.

Woher die Information kommt, dass es sich um die Nummer eines gestohlenen Passes handelt, darf ich leider nicht sagen. Es ist aber eine zutreffende und gesicherte Information, keine Mutmaßung, Spekulation o.ä..

Wie es jetzt für die befreundete Familie weitergeht, bleibt abzuwarten. Ich werde berichten. Sie haben bis zur geplanten Reise erfreulicherweise noch mehr als drei Monate Zeit.

Nach alledem kann ich nur jedem raten, die Esta mit einem sehr ordentlichen Vorlauf zu beantragen, damit ggf. ein neuer Pass beschafft und notfalls sogar ein Visumsverfahren durchlaufen werden können.

Gruß Texasranger
 

Nordlicht

Well-Known Member
Ich würde einen neuen Pass beantragen und dann damit neues Esta.
Nervt, kostet, müsste aber problemlos funktionieren. Zeit ist auch genug.

Im Nachhinein kann man immer noch versuchen sich die Kosten wiederzuholen, wer auch immer da der schuldige ist .

Aber dann hat man erstmal gültige Dokumente.

Mit dem Pass mit der bösen Nummer würde ich keinesfalls versuchen einzureisen oder ein Visum zu beantragen. Die Gefahr, dass es Probleme bei der Einreise gibt, wäre mir zu groß.
 

tigrachen

Well-Known Member
Ob das jetzt noch hilft? Name und die schlechte Passnummer sind doch sicherlich längst in den entsprechenden Datenbanken.

Das war gerade auch mein Gedanke. Eine "Vorbelastung" wird sicherlich in den Akten vermerkt sein.

Kann man sowas nicht mit der Botschaft irgendwie klären??


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Texasranger

Well-Known Member
Hallo,

ich habe heute geglaubt, ich lese nicht richtig. Unsere Freunde waren offensichtlich kein Einzelfall. Es empfiehlt sich also, mit mehrwöchigem Vorlauf den ESTA-Antrag zu stellen, damit man bei einer Ablehnung einen neuen Pass und erneut ESTA beantragen kann.
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Verhandlungstermin am 16. Mai 2017, 9.00 Uhr, in Sachen X ZR 142/15 (Gescheiterte Reise wegen versehentlich als gestohlen gemeldetem Reisepass)

Die Klägerin buchte bei der Beklagten für sich, ihren Ehemann und ihre Tochter eine Pauschalreise vom 19. Mai bis 1. Juni 2013 in die Vereinigten Staaten von Amerika. Im Januar 2013 beantragte sie für sich und ihre Tochter bei der zuständigen Gemeinde, die dem Rechtsstreit als Streithelferin beigetreten ist, neue Reisepässe, die ausgestellt und den Reisenden übergeben wurden. Beide Pässe gehörten zu 15 Reisepässen, die die Bundesdruckerei an die Streithelferin verschickte, später aber als gestohlen meldete. Diese Meldung erfolgte, weil die Streithelferin gegenüber der Bundesdruckerei den Eingang der Pässe nicht bestätigt hatte. Die Pässe waren somit ohne Kenntnis der Parteien zur Fahndung ausgeschrieben. Der Klägerin und ihrer Tochter wurde der Abflug in die Vereinigten Staaten verweigert. Die Klägerin ist der Auffassung, es liege ein Fall höherer Gewalt im Sinne des § 651j Abs. 1 BGB* vor, weshalb sie den Reisevertrag kündigen und Rückzahlung des vollständigen Reisepreises verlangen könne. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen; das Landgericht hat die Berufung zurückgewiesen. Es hat das Vorliegen höherer Gewalt und damit ein Kündigungsrecht der Klägerin nach § 651j BGB verneint.

Mit der vom Landgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Zahlungsbegehren weiter.

Vorinstanzen:

AG Nürnberg - Urteil vom 26. August 2014 - 13 C 4487/14

LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 27. November 2015 – 5 S 9724/14

Karlsruhe, den 5. April 2017

* § 651j Abs. 1 BGB

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
 

MBCSCOUT

Well-Known Member
Danke für die Infos. Dann weiß ich, was ich heute Abend mit 8 Wochen Vorlauf mache [emoji52]

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eifelbaer2000

Well-Known Member
Auch gerade mal unsere ESTA vorsichtshalber für Ende Mai schonmal gemacht, ging direkt durch, nur das Ausfüllen für 2 Personen hat ne gefühlte Ewigkeit gedauert, hatte das Gefühl dass die Fragestellung viel intensiver war als sonst, liegt aber vieleicht auch nur da dran dass man das nur alle 2 Jahre macht
 

Hombre

Well-Known Member
Yep, ist sicherlich die Ausnahme (oder Einzelfall). Wenn dich der Einzelfall aber trifft, hat er dich am Sack.

Und das es hier nicht um Machen oder nicht Machen geht, sondern nur um das wann Machen, kann ich das früher Machen schon verstehen. Dann sind die Machenschaften im Falle des Einzelfalles einfach einfacher zu machen.
 

MBCSCOUT

Well-Known Member
Ich hatte dieses Mal dann auch den Gruppenantrag gemacht, um nicht für jedes Familienmitglied erneut die Zahlungsdaten eingeben zu müssen. Dennoch zieht sich das Eingabeprocedere ganz schön hin und man kann bei 4 Personen fast eine Stunde einplanen. Ein paar Probleme hatte ich bei der Bestätigung der Eingaben. Ich hatte zuerst nicht gleich gesehen, dass man jeden Teil des Antrages noch einmal separat bestätigen muss. Dabei kam es dann zu recht langen Ladezeiten im Browser und ich musste die Seite ein paar mal aktualisieren bis das Bestätigen tatsächlich funktionierte. Zahlung (PayPal) klappte problemlos.

Die Genehmigung des ESTA-Antrags selbst war binnen weniger Minuten da. Eine Mail habe ich hierzu jedoch nicht erhalten. Man kann den Status der einzelnen Reisenden im Gruppenantrag einsehen.
 
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