verschärfte Einreisebestimmungen

Alucard

Well-Known Member
Doch hat es bzw. vielleicht habe ich mich nur umständlich ausgedrückt, denn Deine Antwort entspricht dem, was ich mir dabei gedacht habe: die Airline kann sich im Zweifel locker zurück lehnen und sagen, man hätte den Passagier ja darauf aufmerksam gemacht, dass er dies vor Abflug selbst überprüfen soll :009:
 

MIA_Steve

Hausmeister
Administrator
Du gehst also davon aus, dass die Airline dir rechtlich Aufklärung darüber schuldet, dir beizubringen, was du machen musst, um ein Land zu kommen?
 

TiPi

Moderator
Moderator
Hat damit nix zu tun.
Allein der Reisende ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Reiseunterlagen verantwortlich.
Stehst Du an meinem Schalter und hast nicht alles dabei,dann bleibst Du in D.

Ohne Anrecht auf Umbuchung,Kompensation oder sonst was.

Rainer
Sorry, aber das wage ich zu bezweifeln. Ich behaupte mal, das der Vorstandsvorsitzende von Siemens, VW, etc. ganz sicher keinen ESTA Ausdruck dabei hat. Und den wirst du sicher nicht in DUS stehen lassen. Dann würde Deine Rente nämlich schon morgen beginnen [emoji23][emoji23]

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Airwulf

Well-Known Member
Moderator
Sorry, aber das wage ich zu bezweifeln. Ich behaupte mal, das der Vorstandsvorsitzende von Siemens, VW, etc. ganz sicher keinen ESTA Ausdruck dabei hat. Und den wirst du sicher nicht in DUS stehen lassen. Dann würde Deine Rente nämlich schon morgen beginnen [emoji23][emoji23]

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Nun,Du weißt ja selbst am besten,ob man die Esta ausdrucken soll oder nicht. :022::009:
Aber auch wenn Jesus oder Till Eulenspiegel vor mir steht und mein Computer sagt
„ no Esta on file“ dann bleiben die Jungs stehen.
Und zwar so lange,bis eine Lösung gefunden wurde.

Aber wenn ich meinen Renteneintritt mit einer solchen Aktion beschleunigen kann,dann würde auch
Frau Angela nicht in den Flieger kommen:002::muha::lach:

Rainer
 

Alucard

Well-Known Member
Du gehst also davon aus, dass die Airline dir rechtlich Aufklärung darüber schuldet, dir beizubringen, was du machen musst, um ein Land zu kommen?

Irgendwie nimmt das hier eine komische Wende ohne Humor :0025:
Nein, die Airline schuldet mir gar nichts und muss mir erst recht nichts beibringen, aber die Airline will sich m.E. absichern, dass am Schalter keiner daher kommt und sagt "hättet ihr mir doch sagen müssen!"
Dann kann sich die Airline zurücklehnen und sagen, "aber das stand doch in der Mail".
Das und nur das meinte ich mit "pauschaler Tex zur Wahrung der Rechtssicherheit"
 

MIA_Steve

Hausmeister
Administrator
Ok, also wohl ein Missverständnis, das auf dem Terminus fußt. Ist dann ja eher Kundenservice, als Rechtssicherheit. Zumindest gegenüber dem Reisenden. Zu was die Airline von den USA so verpflichtet wird, ist ja wieder eine andere Frage ;-)
 

TiPi

Moderator
Moderator
Nun,Du weißt ja selbst am besten,ob man die Esta ausdrucken soll oder nicht. :022::009:
Aber auch wenn Jesus oder Till Eulenspiegel vor mir steht und mein Computer sagt
„ no Esta on file“ dann bleiben die Jungs stehen.
Und zwar so lange,bis eine Lösung gefunden wurde.

Aber wenn ich meinen Renteneintritt mit einer solchen Aktion beschleunigen kann,dann würde auch
Frau Angela nicht in den Flieger kommen:002::muha::lach:

Rainer
Und du weißt, das ich es nicht tue, da nicht vorgeschrieben. :zunge: Nehme nur die Nr. mit.

Und in Deinem Ausgangsposting schreibst Du, "nicht alle Dokumente dabei hat", nicht, das was mit ESTA nicht stimmt ;)

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Airwulf

Well-Known Member
Moderator
Da braucht sich keiner abzusichern.
Einreisebedingungen nicht erfüllt und fertig.

Tom wollte ja auch nicht wahr haben,das er ein Visum fürs gelobte Land braucht,weil er im Iran war.

Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich,das er die Einreisebedingungen erfüllt.

Wer weiß denn schon,das man für die Einreise nach Südafrika eine vollkommen saubere
Seite in seinem Reisepass braucht. Und eine Geburtsurkunde für seine minderjährige Tochter.
Wenn sie denn mitfliegt.

Hat er das nicht,fliegt er nicht.

Und ja,die Airlines sind in diesen Sachen humorlos,schließlich zahlen sie die teilweise exorbitanten
Einreisestrafen

Btw,vor ein paar Jahren brauchte man zur Einreise nach Bulgarien einen Reisepass.
Wenn ein Gast mit einem Perso einreisen wollte,kostete das die Airline schlappe 50000€.:0096:

Nach Saudi Arabien dürfen allein reisende Frauen nur auf Einladung eines Mannes einreisen.
Und er muß sie am Flughafen abholen.

usw............ß

Wenn ich mal Zeit habe,werde ich hier einen Thread aufmachen mit Einreisebestimmungen.
Ihr glaubt gar nicht was es alles gibt

Rainer
 
Zuletzt bearbeitet:

Airwulf

Well-Known Member
Moderator
Und du weißt, das ich es nicht tue, da nicht vorgeschrieben. :zunge: Nehme nur die Nr. mit.

Und in Deinem Ausgangsposting schreibst Du, "nicht alle Dokumente dabei hat", nicht, das was mit ESTA nicht stimmt ;)

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Verkaufst Du Stahl oder zählst Du Erbsen. :tipi:

Rainer
 

Alucard

Well-Known Member
@MIA_Steve: Ja, ich habe das jetzt eher so aus Sicht der Airline versucht zu sehen ? :009:

Daher ja auch das neue Fett gedruckte "von wegen, dass man sich nicht sicher sein darf, dass eine vor zwei Jahren gewährte ESTA auch noch nach einem Jahr bzw. vor Ablauf der regulären Dauer gültig sein muss." Und auch hier die "Bitte" das vor Abflug zu überprüfen.
Wie schon zuvor geschrieben, hat dies halt in meiner Reisegruppe zu Irritationen geführt:
Immerhin hatte ich ESTA erst (jetzt) im Oktober für uns alle erneuert und auch "grünes Licht" bekommen und als ich die Mail von Swiss vorgelesen habe, herrschte große Aufregung es müsse ja einen triftigen Grund dafür geben, dass mir Swiss so etwas schreibt.
Mein Argument "(Rechts-)Sicherheit für die Airline" und die darf wahrscheinlich (bzw. kann gar) keine individualisierte Mail a la "dies gilt natürlich nicht für Sie, werter Geizhals, der immer auf den günstigsten Flug schielt :rolleyes:, weil Sie ja erst vor kurzem eine ESTA Genehmigung erhalten haben" schreiben, wurde mit bangen Blicken abgelehnt und so habe ich halt des Seelenfriedens wegen noch mal unseren ESTA Status gecheckt.
Und siehe da.... alles ist gut :007:

Und um den Kreis zu meinen Mutmaßung zu schließen... in einer vorherigen Mail musste ich ja schon die API für alle Reisenden eingeben (und da wird man ja sehr gut von der Airline an die Hand genommen) und da habe ich mir halt kurz gedacht.. "mal schauen, ob die Airline, da auch in irgend so einem automatisierten und für den Passagier nachvollziehbarem ESTA Abgleichmodus ist."

Jetzt aber genug wirres Zeugs geschrieben :compi:
 

Horsepower

Well-Known Member
Eigentlich ist es ganz simpel : Als Airliner lasse ich niemanden fliegen, der nicht ueber die notwendigen - nachgewiesen vorhandenen - unterlagen verfuegt- der bleibt stehen. Fertig. Denn von den extrem hohen Strafen fuer die Airline ganz abgesehen, steht bzw. stand u.a. in meinem Arbeitsvertrag folgende Klausel : Bei nicht vorhandener oder unklarer Dokumentation zur Einreiseberechtigung in die USA erfolgt im Wiederholungsfall die sofortige Kuendigung und das Erloeschen des geschlossenen Arbeitsvertrages. Ob das vorm Arbeitsgericht dann stand gehalten haette, ist eine andere Frage... Und ob das heute noch so ist, ist mir nicht bekannt... aber den eigenen Job zu riskieren, weil mir jemand versucht, zu versichern, dass er berechtigt ist - den checke ich doch nicht ein...uebrigens im eigenen Interesse der Person mal so ganz nebenbei... ).
 
Zuletzt bearbeitet:

MBCSCOUT

Well-Known Member
Eigentlich ist es ganz simpel : Als Airliner lasse ich niemanden fliegen, der nicht ueber die notwendigen - nachgewiesen vorhandenen - unterlagen verfuegt- der bleibt stehen. Fertig. Denn von den extrem hohen Strafen fuer die Airline ganz abgesehen, steht bzw. stand u.a. in meinem Arbeitsvertrag folgende Klausel : Bei nicht vorhandener oder unklarer Dokumentation zur Einreiseberechtigung in die USA erfolgt im Wiederholungsfall die sofortige Kuendigung und das Erloeschen des geschlossenen Arbeitsvertrages. Ob das vorm Arbeitsgericht dann stand gehalten haette, ist eine andere Frage... Und ob das heute noch so ist, ist mir nicht bekannt... aber den eigenen Job zu riskieren, weil mir jemand versucht, zu versichern, dass er berechtigt ist - den checke ich doch nicht ein...uebrigens im eigenen Interesse der Person mal so ganz nebenbei... ).

Das mag ja durchaus in Deinem persönlichen Interesse und dem Interesse der Airline liegen um arbeitsrechtliche Konsequenzen und Rückbeförderungsverpflichtungen / Kosten zu vermeiden. Auf der anderen Seite stehen die Interessen das Passagiers. Und der wird sicherlich bei Nichtbeförderung trotz gültigem ESTA und nur aufgrund eines nicht vorlegbaren Ausdrucks von ESTA im Nachgang gute zivilrechtliche Chancen gegen die Airline auf Kostenerstattung haben. Oder gibt es eine gesetzliche Grundlage die fordert, einen solchen Nachweis mitzuführen? Ich habe davon noch nichts gehört, lasse mich aber gern eines Besseren belehren. Irgendwelche Beförderungsbedingungen der Airline werden da wohl kaum standhalten. Nichts desto trotz bin ich natürlich bei Euch, dass es für alle Seiten einfacher ist, wenn der Pax den Wisch dabei hat - in welcher Form auch immer (papieren, elektronisch, als Antragsnummer oder sonstwie).
 

Texasranger

Well-Known Member
Die ESTA-Diskussion ist wirklich erstaunlich. Wer wird denn "belastet", wenn er einen Ausdruck oder einen Screenshot mitnimmt? Er erspart sich möglicherweise Ärger, und er erspart den Airlinemitarbeitern möglicherweise Ärger. Vorteile also auf beiden Seiten! Nachteile: keine!
Im Übrigen: Die Airline ist ein Dienstleister, der Menschen von A nach B bringt. Ob der Passagier nach B reisen darf, liegt allein in seinem Verantwortungsbereich. Darüber muss er sich halt vorher informieren und die nötigen Voraussetzungen schaffen. Informiert die Airline über die Bestimmungen von B ist das schön, aber allenfalls netter Service.
Gruß Texasranger
 

siris

Well-Known Member
danke Texasranger, genau das gleiche habe ich auch gerade gedacht. Man schleppt alles mögliche im Handgepäck mit, die Aufzählung der Artikel erspare ich uns und ich möchte auch kein neues Thema erstellen :).
Für mich ( ich arbeite in einem Reisebüro) gehört der Estaausdruck zu den wichtigen Reisedokumenten und gehört seit Einführung in meine Reisemappe.
 

Airwulf

Well-Known Member
Moderator
Nichtbeförderung trotz gültigem ESTA

Bei gültiger Esta steht einer Beförderung ja auch nichts im Wege,vorausgesetzt alles andere ist auch O.K.

Aber wenn mein Computer der Meinung ist,das keine gültige Esta besteht,dann ist das erstmal so.
Da hilft ein Printout schon gewaltig.
Es gibt genug Fehlerquellen.
0 statt O,Beantragung mit Perso,Zahlendreher oder Buchstabendreher,frühere Einreise in einen in einen Schurkenstaat.
Gerne auch genommen der neue Pass mit der alten Esta.
Oder sonst was.

Fakt ist,das niemand ohne ein OK der Amis ein Flugzeug in die USA betritt.

Neben den Strafen kommt ja auch noch,wenn das öfters vorkommt,der mögliche Verlust der Flugrechte.

Rainer
 

Horsepower

Well-Known Member
Das mag ja durchaus in Deinem persönlichen Interesse und dem Interesse der Airline liegen um arbeitsrechtliche Konsequenzen und Rückbeförderungsverpflichtungen / Kosten zu vermeiden. Auf der anderen Seite stehen die Interessen das Passagiers. Und der wird sicherlich bei Nichtbeförderung trotz gültigem ESTA und nur aufgrund eines nicht vorlegbaren Ausdrucks von ESTA im Nachgang gute zivilrechtliche Chancen gegen die Airline auf Kostenerstattung haben. Oder gibt es eine gesetzliche Grundlage die fordert, einen solchen Nachweis mitzuführen? Ich habe davon noch nichts gehört, lasse mich aber gern eines Besseren belehren. Irgendwelche Beförderungsbedingungen der Airline werden da wohl kaum standhalten. Nichts desto trotz bin ich natürlich bei Euch, dass es für alle Seiten einfacher ist, wenn der Pax den Wisch dabei hat - in welcher Form auch immer (papieren, elektronisch, als Antragsnummer oder sonstwie).



Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass du das durchdruecken koenntest - Bei mir am check-in wuerdest du auf Granit beissen ... was dann danach kommt interessiert doch nicht.... Wenn dieses Anweisung besteht, befolge ich sie - im eigenen Interesse. Da ist mir ziemlich egal, ob ein Pax da vorm check-in tobt oder nicht. Ich riskiere weder meinen Job dafuer - noch verursache ich fuer meinen Arbeitgeber moeglicherweise nicht nur eine mindestens 5 stellige Strafe, sondern sogar den Entzug der Landerechte in USA.... Die Befoerdungsbedingungen entsprechen den Vorgaben der HS - Ueberpruefung der Voraussetzung, einen Flug in die USA anzutreten... fertig....Das hat so garnichts mit"einfach"' zu tun, sondern schlichtweg mit der Anweisung des Arbeitgebers bzw. der Vorgabe der HS. Was der Pax macht, wenn er nicht befoerdert wird, ist doch voellig uninteressant. Du bleibst stehen - und - sorry - nach mir die Sintflut... So wie ich es bisher in Erfahrung bringen konnte, sind solche moeglichen Klagen immer ins Leere gelaufen. Manches Mal gibt es sogar Zweifel, ob man einen Pax mitnimt, der ein Visum hat, aber als " no fly" auf der Liste ist. Auch der wird nicht ohne Rueckversicherung beim Konsulat eingecheckt. Genauso wird z.B. mit militaries verfahren. Das sind US-Buerger ... wenn aber z.B. ein Kind nicht auf der travelorder drauf ist, bleiben die genauso stehen - bis geklaert ist, dass sie fliegen koennen... und fuer den Nachweis ist allein der Pax verantwortlich...
 

TiPi

Moderator
Moderator
Wir sind hier in einem Urlauberforum, was sicher nur einen kleinen Teil der USA Reisenden ausmacht. Deshalb sehe ich das ESTA Thema hier auch nicht als repräsentativ an. Von den Millionen Geschäftsleuten die jedes Jahr in die USA fliegen, haben wohl die wenigsten einen ESTA Ausdruck dabei. In den Foren (z. B. bei Vielfliegern) ist das überhaupt kein Thema. [emoji106]

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