Lufthansa und Airrail

muesli

Well-Known Member
Hey Leute, mal ne Frage zu folgendem Thema, vielleicht hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

Möchte einen Flug mit LH ab FRA nach MIA buchen. In meinem Monat würde er um die 820 Euro kosten...

Buche ich aber genau den gleichen Flug ab Köln oder Düsseldorf mit Airrail, kostet der Flug 550 Euro. Ist schon nen riesen Unterschied, Problem nur, ich komme aus Mannheim. Ich habe kein Problem, über die 2 genannten Städte anzureisen, aber wenn es nicht unbedingt sein müsste, würde ich es lassen und 2 - 3 Stunden Fahrt mit einsparen .....

Normal dürfte es ja, wie ich schon gelese habe, kein Problem sein, nicht im Zug hin nach FRA zu sitzen? Einfach online einchecken und nach FRA direkt anreisen

Gruß
müsli
 

Arndt

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Angeblich wird die Anwesenheit im Zug gecheckt. Ich würde das Risko auf dem Hinflug nicht eingehen, denn im schlimmsten Falle werden dadurch sämtliche Segmente gecancelt. Auf dem Rückweg ist es eh egal, da Du ja die wichtige Leistung erhalten hast.
 

Airwulf

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Das ist sehr risikoreich.

Wird das Ticket nicht in der Reihenfolge abgeflogen(abgefahren), wird es ungültig(sequence).
Da es auf dem Hinweg nicht auffallen wird,weil die Zeit zwischen Zug und Flug zu kurz ist,könnte es sein,
das Du mit einem ungültigen Ticket in Amerika stehst.

Meine Kollegen in FRA haben jeden Tag solche Fälle.
Es erfolgt dann eine Neuberechnung und Aufzahlung.

Nimm bei dieser Kostenersparnis lieber die Zeit in kauf,als das Du Ärger Miami hast.

Hintergrund dieser eigentlich unlogischen Aktion ist,da LH ab DUS nicht mehr nach MIA fliegt will man mit diesen Preisen AB trotzdem die Kunden abjagen und mehr Verkehr über FRA generieren.
Die Preise gelten allerdings nur für den Zug,
wer nach FRA fliegt,zahlt deutlich mehr.

Rainer
 

Florian B.

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... das heisst in letzter Konsequenz, dass ich dem Zugchef oder einem der Zugebgleiter hinterherrennen muss, damit er mein Ticket abstempelt?

Bei meinen letzten Reisen mit der Bahn ist es nicht selten vorgekommen, dass ich über Stunden keinen vom Personal gesehen habe. Gerade wenn der Zug voll ist kommt das häufiger vor.
 

Arndt

Well-Known Member
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Hintergrund dieser eigentlich unlogischen Aktion ist,da LH ab DUS nicht mehr nach MIA fliegt will man mit diesen Preisen AB trotzdem die Kunden abjagen und mehr Verkehr über FRA generieren.
Die Preise gelten allerdings nur für den Zug,
wer nach FRA fliegt,zahlt deutlich mehr.

Da muss ich widersprechen Rainer. Wir haben im Juli 10€ weniger für DUS-FRA-MIA gezahlt als für QDU-FRA-MIA. Dazu kommt in unserem Fall noch das als Essener wir viel einfacher zum Flughafen als zum Düsseldorfer Hauptbahnhof kommen.
 

Airwulf

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Moderator
Da muss ich widersprechen Rainer. Wir haben im Juli 10€ weniger für DUS-FRA-MIA gezahlt als für QDU-FRA-MIA. Dazu kommt in unserem Fall noch das als Essener wir viel einfacher zum Flughafen als zum Düsseldorfer Hauptbahnhof kommen.

Dann hast Du Glück gehabt.
Lt.Ticketcounter sind die günstigsten Buchungsklassen auf dem Zug viel länger verfügbar als auf dem Flug
Rainer

- - - - - Beitrag zusammengeführt - - - - -

... das heisst in letzter Konsequenz, dass ich dem Zugchef oder einem der Zugebgleiter hinterherrennen muss, damit er mein Ticket abstempelt?

Bei meinen letzten Reisen mit der Bahn ist es nicht selten vorgekommen, dass ich über Stunden keinen vom Personal gesehen habe. Gerade wenn der Zug voll ist kommt das häufiger vor.

Kann passieren.
Jedenfalls muß man irgendwie beweisen,das man den Zug genommen hat.:vogel:

Ich bleib mal dran und frage meine Kollegen in FRA.

Rainer

- - - - - Beitrag zusammengeführt - - - - -

Auf dem Rückweg ist es eh egal, da Du ja die wichtige Leistung erhalten hast.

Das ist dann kein Problem.
Nur drauf achten,das der Koffer auch nur bis FRA gelabelt ist.

Rainer
 

muesli

Well-Known Member
Okay, danke schon mal für eure Antworten!

Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass ich in der Pflicht bin auf der Zugfahrt nach FRA, einen Schaffner zu suchen, damit er mich kontrolliert. Wenn ich das Ganze, also Zug- und Flugstrecke Online eingescheckt habt, sollte es für mich dann erledigt sein. Oder denke ich da so falsch?

Ich kann nicht glauben, dass man mich nicht an ins Fluegzeug am Flughafen lassen würde, wenn ich beides Online eingecheckt habe, mich aber keiner auf dr Zugfahrt kontrolliert hat.

Wie gesagt statt 30 Minuten fahr ich dann halt das bissel was nach Düsseldorf und dann wieder zurück, aber will das halt nur machen, wenn ich echt muss :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Arndt

Well-Known Member
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Okay, danke schon mal für eure Antworten!

Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass ich in der Pflicht bin auf der Zugfahrt nach FRA, einen Schaffner zu suchen, damit er mich kontrolliert. Wenn ich das Ganze, also Zug- und Flugstrecke Online eingescheckt habt, sollte es für mich dann erledigt sein. Oder denke ich da so falsch?

Ich kann nicht glauben, dass man mich nicht an ins Fluegzeug am Flughafen lassen würde, wenn ich beides Online eingecheckt habe, mich aber keiner auf dr Zugfahrt kontrolliert hat.

Wie gesagt statt 30 Minuten fahr ich dann halt das bissel was nach Düsseldorf und dann wieder zurück, aber will das halt nur machen, wenn ich echt muss :)

Leider falsch. Du bekommst einen Platz in einem speziellen Wagon. Da ist neben dem sporadischen Bahnpersonal auch kontinuierlich ein ("Flug"-)Begleiter der Lufthansa anwesend. Dieser Wagon ist ausschliesslich Lufthansa Passagieren mit einer Lufthansa Bordkarte zugänglich. Die Boardkarten werden auch geprüft. Ich weiss jetzt nur nicht mehr ob es auch eine Rückmeldung dieser Prüfung gab. Mir wäre die Nummer auf dem Hinweg zu heiss!
 

muesli

Well-Known Member
Okay, das wusste ich natürlich nicht mit dem eigenen Teil im Zug, das sieht natürlich dann schon etwas anders aus. Bin davon ausgegangen, dass es nen ganz normale Rail&Fly Situation wäre ;) Und da wurde ich nur ein mal bisher kontrolliert

Jap, damit wäre es mir auch eindeutig zu heiß :)
 

Snowhite

Well-Known Member
Ist doch das selbe wenn Du einen Flug ab Stassburg buchst mit LH Buszubringer, da musst Du auch anwesend sein und der Busfahrer faxt sogar beim Hilton die Passliste nach Frankfurt :0141: Außerdem steht auch auf der LH Seite dass alle Zubringer auch so abgeflogen \ gefahren werden müssen wie gebucht wurde :001:
 

Texasranger

Well-Known Member
Hey Leute, mal ne Frage zu folgendem Thema, vielleicht hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

Möchte einen Flug mit LH ab FRA nach MIA buchen. In meinem Monat würde er um die 820 Euro kosten...

Buche ich aber genau den gleichen Flug ab Köln oder Düsseldorf mit Airrail, kostet der Flug 550 Euro. Ist schon nen riesen Unterschied, Problem nur, ich komme aus Mannheim. Ich habe kein Problem, über die 2 genannten Städte anzureisen, aber wenn es nicht unbedingt sein müsste, würde ich es lassen und 2 - 3 Stunden Fahrt mit einsparen .....

Normal dürfte es ja, wie ich schon gelese habe, kein Problem sein, nicht im Zug hin nach FRA zu sitzen? Einfach online einchecken und nach FRA direkt anreisen

Gruß
müsli

Die Praxis der Lufthansa ist rechtswidrig, wie der BGH erst jüngst entschieden hat. Man kann Teilstrecken verfallen lassen, die restlichen Strecken dürfen nicht verweigert werden.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell...t-auch-bei-teilstrecken-gueltig-a-692094.html

Gruß Texasranger

- - - - - Beitrag zusammengeführt - - - - -

Hier die PE des BGH (den letzten Absatz beachten!!!):
[SIZE=+2]Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein [/SIZE]

[SIZE=+2]bei Abweichung von der gebuchten Flugreihenfolge [/SIZE]

[SIZE=+2]für ungültig erklären [/SIZE]​
Der unter anderem für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige Xa-Zivilsenat hat heute auf die Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen British Airways und die Deutsche Lufthansa AG entschieden, dass der (generelle) Ausschluss des Rechts eines Kunden, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen, den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von British Airways ist geregelt, dass der Flugschein seine Gültigkeit verliert, wenn nicht alle "Flight Coupons" in der angegebenen Reihenfolge genutzt werden. Die Deutsche Lufthansa AG verwendet im Geschäftsverkehr "Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage)", in denen es unter anderem heißt:
"Der Flugschein verliert seine Gültigkeit und wird nicht zur Beförderung angenommen, wenn Sie nicht alle Flugcoupons vollständig und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge ausnutzen. Die Inanspruchnahme der gesamten Beförderungsleistung ist wesentlicher Bestandteil des mit uns geschlossenen Beförderungsvertrages. Die Kündigung einzelner Teilstrecken (Coupons) ist vertraglich ausgeschlossen."
Derartige oder ähnliche Klauseln verwenden auch andere Luftverkehrsunternehmen, um zu verhindern, dass Beförderungen auf Teilstrecken zu günstigeren Konditionen erreicht werden, als dies nach dem Tarifsystem vorgesehen ist. Beispielsweise soll damit vermieden werden, dass Flugscheine für Flüge, bei denen eine Zwischenlandung vorgesehen ist (Fernflug mit Zubringerflug), nur für die zweite Teilstrecke (Fernflug) genutzt werden. Dazu besteht dann ein Anreiz, wenn der Preis für beide Flüge zusammen niedriger ist als der Preis, der bei Buchung nur des Fernflugs verlangt wird. Die Klausel soll ferner ausschließen, dass Fluggäste bei günstig angebotenen Hin- und Rückflügen die Tickets der einzelnen Flüge anders als vorgesehen kombinieren oder nur für Teilstrecken nutzen und so zu einem geringeren Preis fliegen, als wenn sie von vorneherein die tatsächlich geflogene Strecke gebucht hätten.
Die mit den Klagen der Verbraucherzentrale befassten Oberlandesgerichte haben die Gültigkeit der Klauseln unterschiedlich beurteilt. Das OLG Köln hat sie für wirksam, das OLG Frankfurt am Main für unwirksam gehalten.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass der Fluggast entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird, wenn ihm das Recht, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen (z.B. nur einen von zwei gebuchten Flügen anzutreten), generell genommen wird. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Gläubiger (hier: der Fluggast) grundsätzlich berechtigt, nur einen Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner (hier: dem Luftverkehrsunternehmen) zu fordern, sofern nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegensteht. Danach kann der Anspruch auf die Teilleistung zwar ausgeschlossen sein, wenn der Fluggast schon bei Vertragschluss nicht die Absicht hat, die Gesamtleistung des Luftverkehrsunternehmens in Anspruch zu nehmen, sondern diese nur deshalb bucht, weil er auf diese Weise an einen Preisvorteil gelangen will, der etwa Fluggästen angeboten wird, die Unbequemlichkeit und Zeitverlust einer Umsteigeverbindung auf sich nehmen, obwohl von dem von ihnen gewünschten Abflughafen auch – häufig allerdings teurere – Direktflüge zu ihrem Endziel angeboten werden. Jedoch erfasst die Klausel beispielsweise auch Fälle, in denen sich der Fluggast wegen einer veränderten Terminplanung bereits am Abflughafen für den Fernflug oder in dessen Nähe befindet oder in denen er den Zubringerflug verpasst, den Fernflug aber noch auf anderem Wege erreichen kann. In diesen Fällen steht der Grundsatz von Treu und Glauben dem Anspruch des Fluggastes auf die Beförderung mit dem Fernflug nicht entgegen.
Im Hinblick hierauf kann das legitime Interesse der Luftverkehrsunternehmen, eine Umgehung ihres jeweiligen Tarifsystems zu verhindern, den generellen Ausschluss des Anspruchs auf Teilleistungen nicht rechtfertigen. Die Luftverkehrsunternehmen könnten ihre Interessen zumutbarerweise durch eine andere, mildere Regelung ebenso wahren. Hierzu genügte eine Regelung, die den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichtet, wenn die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht angetreten wird, etwa, indem in den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige (höhere) Preis zu zahlen ist, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden ist.
Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09
LG Frankfurt am Main – Urteil vom 14. Dezember 2007 – 2 O 243/07
OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 18. Dezember 2008 – 16 U 76/08
und
Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 101/09
LG Köln - Urteil vom 19. November 2008 – 26 O 652/08
OLG Köln - Urteil vom 31. Juli 2009 – 6 U 224/08

Gruß Texasranger

- - - - - Beitrag zusammengeführt - - - - -

Das ist sehr risikoreich.

Es erfolgt dann eine Neuberechnung und Aufzahlung.


Rainer

siehe BGH PE. Gruß Texasranger
 

Mausefalle

Well-Known Member
Wenn man dann noch überlegt, dass das Urteil sage und schreib 3 Jahre alt ist kriegt man das :wuerg:! Das Unternehmen trotz dieses Urteils auf "ihr Recht" pochen den und Leuten dann evtl den Anschlussflug untersagen.

das hat für mich den gleichen schalen Geschmack wie das Theater das ich mit t-mobil letztes Jahr wegen der außerordentlichen Kündigung meines Handy Vertrages hatte.
 
J

Jochen

Guest
Na ja, das kann man auch anders sehen - mit welchem Recht sollen immer alle Vorteile bei den Kunden und alle Risiken bei den Unternehmen liegen?

Davon aber mal ganz abgesehen hat Texasranger den entscheidenden Satz ja schon hervorgehoben:

Die Luftverkehrsunternehmen könnten ihre Interessen zumutbarerweise durch eine andere, mildere Regelung ebenso wahren. Hierzu genügte eine Regelung, die den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichtet, wenn die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht angetreten wird, etwa, indem in den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige (höhere) Preis zu zahlen ist, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden ist.

Wenn man nun Rainers Beitrag weiter oben liest

Meine Kollegen in FRA haben jeden Tag solche Fälle.
Es erfolgt dann eine Neuberechnung und Aufzahlung.

dann scheint LH ja bereits nach diesem Urteil zu verfahren: Es wird ein Aufpreis verlangt und nachberechnet der dem Tarif der Strecke ohne den absolvierten Abschnitt entspricht. Damit sollte das dann doch dem Urteil genügen solange sie keinem Passagier den Mitreise verweigern sondern "nur" diese Ausgleichszahlung verlangen. Wem sie in welchen Konstellationen Sonderpreise, Rabatte oder sonstwas einräumen ist doch ganz alleine deren Angelegenheit.
Zu einem Vertrag gehören nun einmal auch die AGBs - wenn man von den Firmen verlangt das sie sich daran halten ist es doch nur recht und billig wenn diese das von den Kunden ebenso verlangen.
 

Airwulf

Well-Known Member
Moderator
Nichts anderes macht LH.
Das Ticket wird vorübergehend für ungültig erklärt,damit niemand damit einchecken kann.
Somit muß der Kunde erstmal zum Ticketcounter und dort findet eine Neuberechnung statt,die dem neuen Reiseverlauf entspricht.
Hat der Kunde den neuen Tarif bezahlt,wird das Ticket wieder gültig.

Die Luftverkehrsunternehmen könnten ihre Interessen zumutbarerweise durch eine andere, mildere Regelung ebenso wahren. Hierzu genügte eine Regelung, die den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichtet, wenn die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht angetreten wird, etwa, indem in den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige (höhere) Preis zu zahlen ist, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden ist.

So ein Vorgang kostet aber Zeit und Nerven,besonders,wenn man aus welchen Gründen auch immer sehr spät am Flughafen erscheint.

Rainer


- - - - - Beitrag zusammengeführt - - - - -

edit:Jochen war schneller
Rainer
 
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muesli

Well-Known Member
Und auf sowas möchte ich mich auf keinen Fall einlassen. Dann fahre ich lieber die km nach oben, oder, was ich nun mache, warte einfach auf den Preis, denn ich eher nehmen würde direkt aus Frankfurt. Aktuell isses da noch teuer bis auf TAP, aber die möchte ich nicht wirklich nehmen. Und Delta US etc. haben da noch nicht mal ihre richtigen Flüge drin.

Aber thx an euch alle, ne Menge an Zeug, was ihr hier reingeworfen habt. Habe ne Menge gelernt, besonders, die Finger von sowas zu lassen ;)
 

Airwulf

Well-Known Member
Moderator
So jetzt bin ich ein wenig schlauer. :0103:

Infos zu LH-Airrail gibt es hier:

Lufthansa Deutschland - Lufthansa AIRail Services

Zum technischen Ablauf:
Da ja nur ein Wagen des Zuges benutzt werden darf,und der auch noch vorgeschrieben ist,hat der Zugschaffner kein Problem,
die "Fluggäste" zu kontrollieren.

Danach übermittelt er die Daten zeitnah an die jeweilige Station.
Hier in DUS ist der Zug wie ein Flug aufgebaut,sogar mit Flugnummer.
Wir setzten dann die Tix auf boarded und schließen den "Flug" ab.
Damit werden die Daten nach FRA geschickt.

Alle Passagiere,die nicht im Zug aber eingecheckt waren,werden wie Noshows behandelt und annulliert.
Und damit automatisch auch auf dem Weiterflug.

Das bedeutet,der Gast möchte in FRA sein Gepäck abgeben und muß erst mal neu einchecken.
Bei diesem Versuch ist sein Tix aber schon auf Sequence,da ja ein Teil im Tix nicht geflogen wurde.
Ein ckin ist somit nicht möglich.

Er muß also zum Ticketschalter,wo eine Neuberechnung stattfindet.
Hoffendlich hat er dafür noch genug Zeit,wenn nicht ist der Flug weg und er muß auch noch umbuchen,
wenn er denn ein umbuchbares Ticket hat.

Auf dem Rückweg ist das letzte Stück egal.

Rainer
 

Texasranger

Well-Known Member
Hier noch eine (wahrscheinlich überflüssige) Klarstellung:

LH-Airrail und Rail & Fly sind unterschiedliche Dinge. Airrail ist ein LH-Flug auf Schienen und Rail & Fly ist eine Bahnfahrkarte, die aber nur durch eine Airline, z.B. LH, ausgestellt werden kann. Die Rail & Fly-Fahrkarte darf man natürlich - aus welchem Grund auch immer - verfallen lassen, ohne Auswirkungen auf die Flüge.

Gruß Texasranger
 

Florian B.

Well-Known Member
Hier noch eine (wahrscheinlich überflüssige) Klarstellung:

LH-Airrail und Rail & Fly sind unterschiedliche Dinge. Airrail ist ein LH-Flug auf Schienen und Rail & Fly ist eine Bahnfahrkarte, die aber nur durch eine Airline, z.B. LH, ausgestellt werden kann. Die Rail & Fly-Fahrkarte darf man natürlich - aus welchem Grund auch immer - verfallen lassen, ohne Auswirkungen auf die Flüge.

Gruß Texasranger

Ich hatte vorhin auch überlegt, das anzumerken, aber da von Rail & Fly keine Rede war hab ich das gelassen. Bevor hier noch Anfragen kommen, was man denn nun mit dem R & F-Ticket anstellen soll, damit der Flug nicht teurer wird, oder so :mrgreen:
 

muesli

Well-Known Member
Ich hatte kurz angemerkt, dass das vielleicht ähnlich sein könnte, aber das hat sich ja durch eure Aufklärung erledigt gehabt :)

Ich warte ab und buche direkt aus FRA. Alles andere ist mir zu riskant!

Danke noch mal an alle :) Voll Mühe gegeben, respekt
 

duffyathome

Well-Known Member
Ich hänge mich hier einmal ran da ich eine Frage zu Rail & Fly habe.
Wir suchen ja schon seit Tagen nach Flügen für die kommenden Sommerferien.
Ergebnis : rund 1.000€ teurer als im vergangen Jahr.

Jetzt bin ich bei ebookers auf eine Verbindung mit Air Berlin und Rail & Fly gestoßen.
Wie kann man sich das vorstellen - ist da ein Zug fest für vorgesehen oder muss ich die Zugverbindung
separat reservieren, d.h. bin ich bei der Zugauswahl flexibel ?
Sonst gäbe es für uns auch die Option am Vorabend mit dem Zug ( ICE möglich ? ) nach Berlin düsen, dort
eine Nacht im Flughafenhotel schlafen und am kommenden Morgen zu fliegen.

Ob wir darauf Lust haben ? Nein - aber wenn es uns unter dem Strich 800€ spart dann nehmen wir das in Kauf.

VG Manuela
 
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