... oder der Arbeitgeber bekommt überhaupt nichts erstattet. Wir hatten den Fall im letzten November, einer unserer Azubis hatte sich mit Corona infiziert, mit ihm wurden 2 weitere Azubis sowie 3 Gesellen in Quarantäne geschickt. Für die Azubis bekommt man als AG keine Lohnkosten erstattet, dort hat der AG die Fürsorgepflicht . Für die 3 Gesellen haben wir allerdings auch keinen müden Euro gesehen. Das Gesundheitsamt (in unserem Fall waren es 3 verschiedene Ämter, da unsere Angestellten in verschiedenen Orten mit anderen Zuständigkeitsgebieten wohnen) haben von Tag x die Quarantäne verhangen, insgesamt waren es 7 Tage, davon 5 Arbeitstage, die Lohnkosten werden aber erst ab Tag 6 erstattet, das Wochenende zählt nicht dazu. Es zählt auch nur die Zeit die in der Anordnung steht, ob der Mitarbeiter der näheren Kontakt zum Erkrankten sich gleich bei Bekanntgabe mit in Quarantäne begeben hat oder nicht interessiert niemanden, da dies vom Gesundheitsamt auch nicht wirklich geprüft werden kann . Unsere Mitarbeiter tragen Maske, wir haben sofort allen Betriebsangehörigen einen Test bei einem Arzt angeboten, auch denen die überhaupt keinen Kontakt zu dem betroffenen Azubi hatten.
Ist doch wunderbar, zu den Einbußen die Pandemiebedingt ohnehin schon entstanden sind, kommen dann der zeitliche Aufwand diese Anträge zur Lohnerstattung auszufüllen (Ihr könnte mir glauben, das ist zeitaufwendig und am Ende wird dann nichts erstattet) die Stellung der Masken, der Schnelltests, andere Hygienemaßnahmen da kommt eines zum anderen ...