Einige von Euch erinnern sich sicher noch an mein Problem mit der leicht durchgeknallten Nachbarin.
Die ist ja G.s.D irgendwann ausgezogen und so lebten wir in Ruhe und Frieden, jedenfalls bis vor ein paar Monaten
Was jetzt kommt ist viel schlimmer.
Unter uns ist jetzt ein Pärchen eingezogen, beide etwa um die 30.
Und Kettenraucher.
Pro Stunde raucht jeder 2 Zigaretten.Auf dem Balkon.
Und das teilweise bis nachts um 2 Uhr.
Dabei wird die Balkontür jedes mal mit Schmackes zugemacht.4x pro Stunde.
Auf die Situation angesprochen und warum sie denn nicht in ihrer Wohnung rauchen würde, bekam ich zur Antwort:
Sie wollen ja den Zigarettengestank nicht in ihrer Wohnung haben.
Wenn uns das Rauchen auf dem Balkon nicht passen würde, könnten wir doch unsere Fenster schließen oder ausziehen.
Jedenfalls gehen wir seit einiger Zeit abends in einem nach Zigarettenrauch stinkenden Schlafzimmer schlafen.
Wenn wir denn schlafen können,da die Balkontür ja dauernd knallt.
Den Hausmeister habe ich schon auf die Situation aufmerksam gemacht und er wollte mit den Mietern sprechen.
Leider waren erst Diese und dann wir in Urlaub,und jetzt der Hausmeister.
Deshalb kenne ich dann aktuellen Stand der Dinge nicht, aber es hat sich jedenfalls nichts geändert.
Ich habe im Internet ein BGH-Urteil gefunden, welche das Rauchen in der Wohnung und auf dem Balkon betrifft.
https://www.haufe.de/recht/deutsche...nungseigentuemer_idesk_PI17574_HI7610737.html
Deshalb habe ich einige Fragen an Euch.
Muß ich mich um eine Lösung kümmern oder ist die Hausverwaltung hier in der Pflicht?
Habe ich durch das BGH-Urteil automatisch Anspruch auf eine Umsetzung des Urteils oder muß ich das einklagen?
Kann ich die Miete kürzen?
Ich bin über jeden Tip dankbar und hoffe,das dieser Alptraum bald ein Ende hat.
Vielen Dank schon mal.
Die ist ja G.s.D irgendwann ausgezogen und so lebten wir in Ruhe und Frieden, jedenfalls bis vor ein paar Monaten
Was jetzt kommt ist viel schlimmer.
Unter uns ist jetzt ein Pärchen eingezogen, beide etwa um die 30.
Und Kettenraucher.
Pro Stunde raucht jeder 2 Zigaretten.Auf dem Balkon.
Und das teilweise bis nachts um 2 Uhr.
Dabei wird die Balkontür jedes mal mit Schmackes zugemacht.4x pro Stunde.
Auf die Situation angesprochen und warum sie denn nicht in ihrer Wohnung rauchen würde, bekam ich zur Antwort:
Sie wollen ja den Zigarettengestank nicht in ihrer Wohnung haben.
Wenn uns das Rauchen auf dem Balkon nicht passen würde, könnten wir doch unsere Fenster schließen oder ausziehen.
Jedenfalls gehen wir seit einiger Zeit abends in einem nach Zigarettenrauch stinkenden Schlafzimmer schlafen.
Wenn wir denn schlafen können,da die Balkontür ja dauernd knallt.
Den Hausmeister habe ich schon auf die Situation aufmerksam gemacht und er wollte mit den Mietern sprechen.
Leider waren erst Diese und dann wir in Urlaub,und jetzt der Hausmeister.
Deshalb kenne ich dann aktuellen Stand der Dinge nicht, aber es hat sich jedenfalls nichts geändert.
Ich habe im Internet ein BGH-Urteil gefunden, welche das Rauchen in der Wohnung und auf dem Balkon betrifft.
https://www.haufe.de/recht/deutsche...nungseigentuemer_idesk_PI17574_HI7610737.html
Deshalb habe ich einige Fragen an Euch.
Muß ich mich um eine Lösung kümmern oder ist die Hausverwaltung hier in der Pflicht?
Habe ich durch das BGH-Urteil automatisch Anspruch auf eine Umsetzung des Urteils oder muß ich das einklagen?
Kann ich die Miete kürzen?
Ich bin über jeden Tip dankbar und hoffe,das dieser Alptraum bald ein Ende hat.
Vielen Dank schon mal.