Abmahnwelle Endreinigung

frank_gayer

Well-Known Member
Hallo,

wer hat diese Info auch erhalten und was soll man davon halten ?

aufgrund einer Abmahnwelle, die auf die Angabe von Endreinigungspauschalen zielt, die ausserhalb des eigentlichen Mietpreises geregelt sind, haben wir die Anzeige der Preise in den Inseraten verändert, damit Sie einer kostenpflichtigen Abmahnung entgehen.

In allen Preisen ist nun gesetzeskonform die obligatorische Endreinigung enthalten.
Dazu werden im Inserat nun zwei Preise angezeigt:
Ein Preis für den 1. Tag bzw. 1. Woche und ein Preis für weitere Tage bzw. weitere Wochen.
Dabei werden die Kosten der Endreinigung auf den Preis für den 1. Tag bzw. die 1. Woche aufgeschlagen.
Bei dem Preis für weitere Tage bzw. weitere Wochen ändert sich nichts.

Auch in den Übersichten werden nun Durchschnittspreise pro Tag, für einen angenommenen Aufenthalt
von einer Woche incl. Endreinigungskosten angezeigt.
Berechnungsbeispiel: (Tagespreis * 7 + Endreinigungskosten) / 7 = Durchschnittspreis pro Tag

Falls bei Ihnen die Mieter die Endreinigung selbst durchführen können, können Sie dies vermerken,
indem Sie in der Eingabemaske, neben dem Preis für die Endreinigung, "wahlweise durch Mieter" auswählen.
In diesem Fall wird die Endreinigung dann nicht automatisch in die Mietpreise eingerechnet.

Auch wir wurden abgemahnt und mussten nun schnell handeln.

Bei der Darstellung der Preise folgen wir einer Empfehlung des Deutschen Tourismus Verbandes (DTV):
http://www.deutschertourismusverband.de/service/recht/preisangaben-in-der-werbung.html

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Juni 1991 (I ZR 291/89) hinweisen, wonach der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses verpflichtet ist, bei der Angabe von Mietpreisen Endpreise anzugeben.
Alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie die von vornherein festgelegten verbrauchsunabhängigen Kosten für Bettwäsche und Endreinigung sind in diesen Endpreis mit einzubeziehen, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht freigestellt ist. Lt. § 1 Preisangabenverordnung ergibt sich die Verpflichtung diese Preise in den Endpreis einzubeziehen, da von vornherein fest gelegt ist, in welcher Höhe sie anfallen werden. Diese Angabe dient der Klarheit und Vergleichbarkeit des preislichen Angebots. Für die Berechnung der Nebenkosten für Heizung, Gas, Strom und Wasser, insofern diese nach Verbrauch abgerechnet werden, ist ein Nachweis hinsichtlich der tatsächlich entstandenen Kosten (bspw. mittels Zähler) zu erbringen.
 

Werbefuzzi

Well-Known Member
Hallo,

hab ich auch erhalten.
Kann es auch noch nicht so richtig einordnen, bzw. weiß auch nicht so genau, wie es zu handeln ist.
Hoffe in den nächsten Tagen dazu Infos zu erhalten.

Stephan
 

Eniac66

Well-Known Member
Hallo Ihr zwei,
ich vermiete hier in Deutschland auch eine Ferienwohnung und habe bereits vor einem Jahr von www.traum-ferienwohnungen.de den Hinweis mit dem gleichen Hinweis erhalten.
Diesr Hinweis ist meines Erachtens gut gemeint und sehr wichtig. In unserem lieben Deutschland gibt es immer wieder "Anwälte" die , vermutlich aufgrund schlecht gehender Geschäfte, anfangen Abmahnungen zu verschicken. Diese können durchaus bis zu 300 € teuer werden, und sind m.E. dann auch zu bezahlen.
Um Ärger vorzubeugen, habe ich einfach die Endreinigung auf den Mietpreis aufgeschlagen ohne diese gesondert auszuweisen. Damit komme ich zu meinem Geld, und vermeide Ärger.
Die Endreinigung als freiwillige Leistung anzubieten finde ich blöd. Wer soll denn die Sauberkeit überprüfen? Was ist Sauber? Was ist wenn der Mieter ausgezogen ist und es stellt sich dann heraus das doch nicht sauber ist? Und mal ehrlich: Die Wohnung wird doch eh nach jedem Mieter nochmal gereinigt.
Also: Die Endreinigung einfach mit in den Tages- oder Wochenmietpreis einrechnen und alle sind glücklich.

Heiko
 

Nickycat

Well-Known Member
Hallo,

ich habe dies auch bekommen und weiß noch nicht ob oder wie ich das handhaben soll.
Mal sehen...........da müßten wir ja überall auf den deutschen Seiten das abändern, sonst macht das ja keinen Sinn

Gruß

Brigitte
 

Capecoralfan

Well-Known Member
Es wäre eigentlich an der Zeit, dass diese gesetzliche Vorschrift von allen Vermietern (mich eingeschlossen!) umgesetzt wird. Leider ist man dann aber mit seinem Angebot nicht mehr bei den preiswerten, weil sich die wenigsten daran halten. Daher wäre es grundsätzlich zu begrüßen, wenn die entsprechenden Portale die Hauseigentümer dazu "nötigen", die Endreinigung in die Mietpreise zu inkludieren, wie es deutsches und europäisches Recht vorsieht! VG,
 

flintflint

Well-Known Member
Hallo,
wir haben vor ein paar Jahren auch deswegen die Rechnung " umstrukiert " ,gleichzeitig den neuen Übernachtungspreis pro Person einfach deutlicher hervorgehoben.

Ist letztendlich einfach und übersichtlicher für beide Seiten. Nun ist auch Schluss mit endlosen Verhandlungsanfragen bei der Endreinigung.
Leider haben einige Stammkunden den angeblich teuren Übernachtungspreis bemängelt und sind trotz Erklärung auf die Gesetzesgrundlage hin abgesprungen.
Somit hatten wir auch mehrere finanzelle Defizite, die sich aber mit der Zeit durch neue Gäste behoben haben.

Sonnigste Grüsse aus Naples
Astrid:001:
 

Nickycat

Well-Known Member
Hallo Michael,

das ist genau der Punkt, alles müßten es machen. Sonst ist man im Nachteil durch den höheren Mietpreis der ersten Woche.
Bei uns hat das ferienmiete.de gemacht, einfach den Wochenpreis in der 1. Woche auf die Endreinigung erhöht. Passt mir eigentlich gar nicht. Aber was soll man machen.........
Hoffentlich kommen die nicht noch mit der Tax auf diese Weise.
Und noch die Frage..........wie macht man das mit der eigenen Website?
Ist das dort auch eine gesetzliche Vorschrift?

VG

Brigitte
 

frank_gayer

Well-Known Member
Hallo,

danke an Euch alle für das Feedback. Bedeutet das im Klartext dass alle die Endreinugung separat ausweisen mit Post rechnen können. Habt Ihr schon Post erhalten ? Was ist wenn sich die Endreinigung nach Anzahl der Personen richtet und nicht pauschal pro Haus ?
 
J

Jochen

Guest
Wenn ich das richtig sehe kommt es Euch doch in erster Linie darauf an den Tagespreis so gering wie möglich in den Anzeigen erscheinen zu lassen um möglichst viele Interessenten auf die Seite zu locken, oder?
Dafür gibt die Verordnung doch genügend Spielraum - habt Ihr die nicht genau durchgelesen?

4. Sind „von-bis“ und „ab-Preise“ erlaubt?

4.1.
Die Angabe eines „von-bis-Preises“ oder von „ab-Preisen“ ist grundsätzlich zulässig, wenn eine Tourismusorganisation im Gastgeberverzeichnis, im Katalog oder im Internet lediglich eine Angebotsübersicht über das Vermietungsangebot vor Ort aber kein konkretes Preis-Leistungsangebot geben will.

Das heißt eine Tourismusorganisation kann beispielsweise sämtliche angebotenen Ferienwohnungen in ihrem Gastgeberverzeichnis oder im Internet ohne detaillierte Leistungsbeschreibung mit „von-bis-Preisen“ oder „ab-Preisen“ präsentieren.

Beispiele:
Haus Erika: 4 Ferienwohnungen für 2 bis 6 Personen, Preis von XX Euro bis XX Euro
Haus Irene: 4 Ferienwohnungen unterschiedlicher Ausstattung und Größe; Preis von XX Euro bis XX Euro
Haus Margot: 4 Ferienwohnungen je nach Aufenthaltsdauer; Preis ab XX Euro

Die Angebotsübersicht soll dem Gast nur zur ersten Orientierung über das Preis-Leistungsangebot dienen.

Werden dagegen konkrete Angebote beschrieben, sind „von-bis-Preise“ und „ab-Preise“ nicht erlaubt. In diesem Fall ist ein konkreter Endpreis zu nennen.

4.2.
Auch für die Werbung des Vermieters im Hausprospekt und im Internet gilt:

Die Angabe eines „von-bis-Preises“ oder „ab-Preises“ ist zulässig, wenn ein Vermieter im Hausprospekt oder Internet in Form einer Angebotsübersicht mit verschiedenen Objekten mit unterschiedlicher Ausstattung und Größe wirbt, die meist zu unterschiedlichen Preisen verschienden (Saison-)Zeiten angeboten werden. Hier darf er Preismargen oder "ab-Preise" angeben.

Wird aber ein konkretes oder mehrere Objekte für einen bestimmten Zeitraum beworben, so ist der Vermieter verpflichtet, den konkreten Endpreis mitzuteilen.

Solange Ihr sicherstellt dass das Angebot nicht direkt zu den angezeigten Konditionen auf der Webseite gebucht werden kann sondern Ihr in jedem Fall ein individuelles Angebot erstellt solltet Ihr nach meinem Empfinden auf der sicheren Seite sein und einer Abmahnung gelassen entgegensehen.

Wem das zu unsicher ist, der kann sich ja an eine andere Empfehlung auf der Seite halten:

Der DTV empfiehlt eine Staffelung des Unterkunftspreises nach Aufenthaltsdauer!


Die nachfolgenden Beispiele sind alternativ möglich und beziehen sich auf das Angebot einer Ferienwohnung:

Beispiel 1. Die Kosten für die Endreinigung werden auf den ersten Aufenthaltstag aufaddiert

1.Tag: 80 €
4.-7. Tag: 50 €
ab dem 8. Tag: 45 €
(optional Rabatt bei längeren Aufenthalten)

alternativ:

1. Tag: 80 €, jeder weitere Tag: 50 €

Preise pro Tag bei 4 Personen, jede weitere Person 5 € Aufpreis;
inkl. Endreinigung und aller Nebenkosten für Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche und Handtücher.

alternativ:


Beispiel 2. Die Kosten für die Endreinigung werden auf die ersten drei Aufenthaltstage aufaddiert

1.-3. Tag: 60 €
4.-7. Tag: 50 €
ab dem 8. Tag: 45 €
(optional Rabatt bei längeren Aufenthalten)

Preise pro Tag bei 4 Personen, jede weitere Person 5 € Aufpreis;
inkl. Endreinigung und aller verbrauchsabhängigen Nebenkosten.
Bettwäsche und Handtücher sind im Preis nicht enthalten. Sie sind gegen Aufpreis von 10 €/Person mietbar.

alternativ:


Beispiel 3. Angebot nach Saisonpreisen

Vorsaison* Hauptsaison* Nebensaison*
1. Tag 65 € 85 € 65 €
Jeder weitere Tag 35 € 55 € 35 €

alternativ:

Vorsaison* Hauptsaison* Nebensaison*
1.-3. Tag 45 € 65 € 45 €
Jeder weitere Tag 35 € 55 € 35 €

Preise werden pro Tag bei 4 Personen berechnet, jede weitere Person 10 € Aufpreis. Im Preis enthalten sind alle Nebenkosten für Endreinigung, Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche und Handtücher.

*VS = Januar-Mai; HS = Juni-August; NS = September-Dezember
Über Weihnachten, Silvester, Ostern, Pfingsten und an allen gesetzlichen Feierta-gen gelten HS-Preise!

Hinweis: Bei Saisonpreisen müssen die Saisonzeiten angegeben werden!

Da vermutlich keiner von Euch nur 1 Tag vermietet müsst Ihr das eben entsprechend auf Eure Mindestmietdauer umlegen - da kaum jemand so ein Haus nur für 3 Tage mieten wird kann sich jeder den Preis für seine Wunschzeit leicht ausrechnen und kommt dann auch auf den entsprechenden Preis.

Aus Sicht des Verbrauchers (Mieters) begrüße ich es natürlich wenn Endpreise genannt werden - und das tut Ihr sicher auch wenn es um andere Angebote wie Flugpreise usw. geht und nicht noch jede Menge Zusatzkosten aufaddiert werden, insofern macht die Verordnung sicher Sinn.
Wer sein Haus komplett nur über eine amerikanische Verwaltung auf ausländischen Seiten (Nicht-EU) anbietet dürfte von der Regelung ja wohl sowieso nicht betroffen sein.
 

frank_gayer

Well-Known Member
Hallo,

das ist genau die Grauzone die ich auch sehe. Ich lasse diesen Text durch einen Anwalt prüfen der selbst Eigentümer ist. Im Klartext würde aber bedeuten, dass es ausreicht wenn man darauf hinweist, dass die angebotenen Preise zur Orientierung dienen aber erst nach Anfrage bestätigt werden können. Ausweisen können / dürfen wir aber die Endreinigung dann trotzdem extra !
 
J

Jochen

Guest
Als Steuerzahler in Florida müssen Miete, Endreinigung und Tax auf den Mietverträgen separat angegeben werden
Was aber ja nichts mit der Angabe eines Komplettpreises im Angebot zu tun hat - dort können die Beträge ja auch gerne getrennt aufgeführt sein solange eine Gesamtsumme drunter steht.
 
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