Amerikanischer Vater von Nutzen?

Nixe

New Member
:a025: Hallo Ihr lieben,bin hier gestrandet in einem regelrechten Informationsdschungel.:007:
Ich bin mir nicht sicher ob ich mit meinem Eintrag richtig liege.:065:
Ich habe festgestellt,dass hier echt ein paar ganz kluge Köpfe zu finden sind.:001:
Deshalb traue ich mich mal mit einer FRAGE hierher.
Meine Frage:
Mein Vater ist Amerikaner,lebt in Fort Lauderdale.
Ich stamme aus einer nicht ehelichen Verbindung,bin in Deutschland geboren.
Mein Vater wußte bis vor einiger Zeit nichts von meiner Existenz,-wir haben engen Kontakt,ich habe keinen Kontakt zu der Familie mütterlicherseits,-komme ganz nach der Familie meines Vaters...
Nun meine Frage:
Ist es unter diesen Umständen leichter nach Amerika überzusiedeln?
Wir sind sehr froh uns endlich gefunden zu haben.


eure nixe




 

buccaneer

Buchmacher und Frauenversteher
erst mal herzlichst Willkommen hier in unserem familiären (mittlerweile spielsüchtigen) Kuschel-Florida-Forum.

Na das ist ja mal ne Story, hatte da etwa Kai Pflaume seine Finger im Spiel? :035:

Jetzt bin ich natürlich auch nicht mal ansatzweise der Richtige zur Beantwortung deiner Frage. Rein gefühlsmässig würde ich sagen, dass sollte die Sache einfacher machen. Unter der Voraussetzung, dass die Vaterschaft irgendwie "amtlich" und anerkannt ist.

Aber es werden sicher bald qualifizierte, kompetente Antworten kommen. Bis dahin wünsch ich dir viel Spass beim stöbern hier.

Gruss
Ralf
 

Nixe

New Member
:001: Hallo,
schön gleich eine Reaktion zubekommen.
Nein,keine Pflaume,sondern ein Personensuchdienst hat mir nach 37 Jahren endlich den vermissten Vater gebracht.
Und das ist wirklich sehr spannend.
Wir sind uns so ähnlich und ich habe ein Leben bisher gelebt als wäre ich im falschen Film.
Habe mit 8 Jahren zu meiner Mutter gesagt ich glaube adoptiert oder vertauscht worden zu sein.
Konnte mich nie mit meiner Familie mütterlicherseits identifizieren.
Mein Vater und ich haben einen DNA Test gemacht.
Ich habe nun noch eine jüngere Schwester und einen jüngeren Bruder ich bin über 10 Jahre älter und mein Vater ist plötzlich über Nacht Großvater geworden.
Ich fühle mich in Deutschland fremd,bin immer viel umgezogen und immer ans Wasser,-um so grösser um so besser,aber ich habe keine Heimat gefunden.
Es war für mich nicht überraschend zu erfahren,dass meine Wurzeln in Florida sind.
Nun möchte ich wissen welche Möglichkeiten wir(meine Söhne 15 und 10Jahre) haben.

Nixe






 
Zuletzt bearbeitet:

admin

Administrator
Teammitglied
Hi Nixe,

das ist ja eine spannende Geschichte. Um aber zu Deiner Frage zu kommen: Ja, es nützt etwas, wenn der Vater US-Staatsbürger ist, auch als uneheliches Kind

Uneheliches Kind eines Vaters, der U.S. Staatsbürger ist

Ein außerhalb der Vereinigten Staaten geborenes Kind eines Vaters, der U.S. Staatsbürger ist und der nicht mit der nichtamerikanischen Mutter des Kindes verheiratet ist, hat Anspruch auf U.S. Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt der Vater war für die in den vorangehenden Absätzen für eheliche Kinder eines U.S. Staatsbürgers und eines nicht U.S. Staatsbürgers festgelegte Zeitdauer vor oder nach dem 14. November 1986 in den Vereinigten Staaten physisch anwesend; und soferne Folgendes erfüllt ist:
  • Der Vater muss eine beeidigte Aussage unterzeichnen, in der er sich bereit erklärt, das Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres finanziell zu unterstützen; und
  • eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    • Der Vater erkennt die Vaterschaft in schriftlicher Form an oder
    • das Kind wird gemäß den örtlich geltenden Gesetzen legitimiert oder
    • die Vaterschaft wird vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes von einem zuständigen Gericht festgestellt; und
  • Die ausländische Mutter unterzeichnet in Anwesenheit eines Konsularbeauftragten eine "eidesstattliche Erklärung zur Feststellung der Vaterschaft des Kindes."

Gefunden auf offiziellen US-Botschaftsseiten: http://vienna.usembassy.gov/de/embassy/cons/iv_anspruch.htm

Wenn die o.a. Bedingungen erfüllt werden, dann sollte Deiner US-Staatsbürgerschaft nichts im Wege stehen.

Ach ja, nicht zu vergessen: :welcome3: hier im Forum! :001:

Gruß

Jochen
 

KlausK

Well-Known Member
Ich habe das mal von einer anderen Seite betrachtet: Unsere Tochter ist mit einem Amerikaner verheiratet und hat Dauerbleiberecht (Green Card). Es dauert mindestens 5 Jahre, bis sie die US-Staatsbürgerschaft annehmen kann. Erst danach kann ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt werden. Bis meine Frau und ich Dauerwohnrecht bekommen, gehen wohl weitere 5 Jahre ins Land. In Deinem Fall fallen die ersten 5 Jahre wohl weg, weil Dein Vater ja schon Ami ist. Die nächsten 5 Jahre mußt Du IMHO warten. Sicher gehen kannst Du aber auf der Homepage der Am. Botschaft. Beide Fälle sind zwar ähnlich, aber doch eben nicht gleich. Vielleicht sieht es anders aus, wenn ein Vater sein Kind holt.


Edit: Da war Jochen mal wieder schneller
 

kaenga

Well-Known Member

Nixe

New Member
Danke,das ist echt super,das hilft mir echt weiter.

Aber eine Frage hätte ich doch noch.
Ich bin ja nun weiß Gott schon volljährig,da wird es ja wohl reichen wenn mein Vater die Vaterschaft anerkennt und meine Mutter wird wohl nicht mehr für mich etwas unterschreiben müssen???
Ein DNA Test ist in einem Labor gemacht und vorzuweisen.
Ist das noch eine sehr grosse Sache mit der Staatsbürgerschaft?
Kann ich dann meine Deutsche behalten???
Ich bin ja soooo nervous,-träume schon in deutsch-englisch.
Ich danke Euch für jede Antwort,
denn es ist wirklich für mich eine große und einschneidente Zeit,hatte es bisher sehr schwer,-wie gesagt ich lebte wie in einem falschen Film.
Hat mein Vater etwas zu befürchten wenn er die Vaterschaft anerkennt?
DANKE!!!




 

Kimbimaus

Well-Known Member
Hallo Nixe

erstmal herzlich willkommen hier im Forum :welcome3:

Also mein Tipp waere an Deiner Stelle setze Dich unbedingt mit einem Fachmann wie z.B.Immigration Anwalt in Verbindung , die Einwanderuingsgesetze hier sind sehr trickreich, sind verschaerft worden und staendig wird was geaendert. Ich denke damit faehrst Du am Besten und sichersten. :001:
 
Oben