Bußgeldbescheid aus Frankreich

Airwulf

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Vielleicht weiß jemand weiter.
Ich bin wieder zu hause und hatte einen Bußgeldbescheid aus Frankreich in der Post.:0301::0045:

Bin bei Paris nach Abzug der Toleranz außerhalb geschlossener Ortschaften 3 Km/h zum schnell gewesen.:009:
Dafür soll ich jetzt 45€ überweisen:0096::0096:

Muß ich das Busgeld bezahlen????
Ich habe irgendwo gelesen, das in D erst ab 70 € Amtshilfe von den deutschen Behörden gibt.

Nebenbei bemerkt 3Km/h 45€,die spinnen,die Gallier:vogel::vogel::vogel:
 

Hombre

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Das mit der Amtshilfe ist richtig. Wenn Du nicht bezahlst, ist es durchaus möglich, dass Du gemahnst wirst und der Betrag dann irgendwann die 70 € übersteigt. Dann kann wieder Amtshilfe beantragt werden.

Außerdem könntest Du Probleme bekommen, falls Du mal wieder in Frankreich unterwegs bist und in eine normale Kontrolle kommst.

Mit den 45 € liegst Du im wesentlichen im Rahmen des französischen Bußgeldkatalog. Früher hatten die Franzosen noch Rabatte wenn man schnell bezahlt, weiss allerdings nicht, ob es die heute auch noch gibt. Müsste aber über die Internetseite über die Du zahlen kannst, irgendwie ermittelt bar sein.

Mein Tipp: Zahlen
 

Susu17

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Meiner Tochter und mir ist das vor fünf Wochen in Österreich passiert. Auch 3 km/h zu schnell, 30€ fällig ich hab’s bezahlt. Allerdings hab ich mich auch sehr darüber geärgert, wir haben den Polizisten sogar gesehen als er gelasert hat und laut unserem Tacho waren wir nicht zu schnell...aber Beweise das mal
 

TiPi

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Tztztz....Feigling. :eek::mrgreen: Keinen Pfennig hätten die Froschfresser von mir gesehen. 45 € für 3 Km???:vogel:
Kam das Schreiben per Einschreiben, oder normale gelbe Post?
 

Airwulf

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Moderator
Normale Post.
Aber ich will nächstes Jahr 2 mal mit dem Auto nach Calpe.
Und da ist mir das Risiko zu hoch.
Vor allem ist der normale Preis 180€.
Die 45€ sind ein Rabatt bei schnellen Überweisungen.

Und bei 180€ leisten die deutschen Behörden Amtshilfe.

War mir eine Lehre.Ab sofort sind die +10 Km/h aufs Limit gestrichen.
 

Arndt

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Was die Schneckenfresser auch gerne machen, ist 2 Meter VOR einer Geschwindigkeitserhöhung zu blitzen. Jeder Deutsche hat da schon beschleunigt.

Ich orientiere mich an der GPS App im Handy und stelle dann den Tempomat genau auf diese Anzeige ein. Das hat bislang immer gut funktioniert - bis auf: s.o.
 

JohnSmith

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Würde ich nicht zahlen. Das ganze kommt mir sehr dubios vor. Rabatt, normale Post etc.... . Das sind vielleicht Betrüger. Hatte sowas mal aus Italien, habe auch nicht gezahlt, und meine Recherche hat dann auch wenig später ergeben, dass das ein Fake war.

LG Ralf
 

Hombre

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Rabatte sind in Frankreich üblich, m.W. sogar auch in Italien.

Soweit ich informiert bin, kann man in Frankreich per Internet, d.h. über eine entsprechende homepage bezahlen. Da müsste man, unter Einbeziehung des Aktenzeichens, relativ schnell erkennen ob es sich um einen Fake handelt.

Die Strafe ist für deutsche Verhältnisse sehr hoch, aber die Bußgelder sind in Frankreich grundsätzlich höher.

Sollte es sich um keinen Fake handeln, und davon gehe ich nun mal aus, stellt sich mir persönlich die Frage, warum nicht zahlen. Man hat eine OWI begangen und dafür zahlt man halt. Oder schmeißt Ihr deutsche Bußgeldbescheide auch einfach weg ?
 

malone

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In Frankreich ist übrigens Halterhaftung, d.h. Diskussionen a la "ich bin nicht gefahren" interessieren dort nicht. Und die Verjährungsfrist ist 3 Jahre.
 

Airwulf

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Das ganze kommt mir sehr dubios vor

Nein, das war schon ein offizielles Schreiben.

IMG_5915.jpg


Ort und Zeit stimmen ja auch.
Heftig find ich nur die "normale"Strafe ohne Rabatt.
68€ für 3 Km/h zu schnell.

Egal, hab daraus gelernt und fahre ab sofort in F nie wieder einen Tacken(mehr war das ja wirklich nicht) zu schnell.
 

Viernes

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Das ist 100% ein Fake! In Frankreich schreiben die Behörden auf französisch :022:

Wie Tipi schon sagte, ab in den Müll damit und fertig! Nie wieder nach Frankreich, da man dort ja nicht erwünscht ist!

Was die deutschen Bescheide angeht, die werden erstmal ausgesessen und wenn dann doch noch etwas kommt, bekommt sie der Anwalt, der bisher immer eine Möglichkeit gefunden hat, dass die Bescheide nicht rechtens sind!
 

Brechten

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In NL gibt es auch diese Schreiben -auf deutsch- mit den gestaffelten Beträgen und ebenfalls gesalzenen Preisen. Kann ich aus leidvoller Erfahrung berichten:0096:
 

TiPi

Moderator
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Wenn überhaupt, hätte ich mit erstmal das Messprotokoll zuschicken lassen :009: Ist Dein gutes Recht. Damit wäre das Thema vermutlich erledigt gewesen.
 

Hombre

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Denn Antrag auf das Messprotokoll kann Rainer sehr gerne stellen, die Info's darüber müssten im Bußgeldbescheid enthalten sein. Problematisch dabei ist nur, dass es nicht von der Zahlung bzw. den Zahlungsfristen befreit.

D.h. es kann deutlich teurer werden.

Wenn er es erledigen möchte, ohne zu zahlen, muss er entsprechend Einspruch einlegen und entsprechend begründen. Alles andere ist eine Nichtzahlung, mit den entsprechenden (möglichen) Konsequenzen.

Entweder man betrachtest es als Fake, dann ignorieren. Oder es ist ein gerechtfertigter Bußgeldbescheid, dann zahlen. Eigentlich relativ einfach.
 
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TiPi

Moderator
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Die Verlangen von mir, daß ich das Bußgeld entweder zahle, oder aber unter Vorbehalt zahle und einen Einspruch per Einschreiben und Rückschein schicke? :vogel: Wer erstattet mir denn diese Kosten? Wenn ich einen Bußgeldbescheid ohne Einschreiben per gelbe Post bekomme, ist das für mich so, als wenn ich ihn nie erhalten hätte. Die sollen mir das erstmal nachweisen.
 

malone

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Wenn du nicht zahlst, oder dich tot oder dumm stellst und dich nicht um Klärung IN Frankreich bemühst, gilt ab 76 Tage das erhöhte Bußgeld. Dieser Betrag liegt dann regelmäßig über den 70 € und kann länderübergreifend auch hier in Deutschland vollstreckt werden. Dieses Verfahren orientiert sich dann am deutschen Bußgeldverfahren (wobei es dann aber keine inhaltliche Diskussionsmöglichkeiten mehr gibt.) . Dagegen kannst du dich dann hier in Deutschland formaljuristisch wehren.

Auch wenn dir ein Anwalt hier in Deutschland aus der Sache raushelfen kann, bleibt die Verfolgung in Frankreich bis zur Verjährung dort bestehen. Wenn man sich also zwischenzeitlich dort aufhält, besteht auch das Risiko nochmal damit konfrontiert zu werden (z.B. an Flughäfen, bei Sicherheitskontrollen etc.).
 
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