Bußgeldbescheid aus Frankreich

MBCSCOUT

Well-Known Member
Was ihr alle für einen Aufwand betreiben würdet um die 45€ zu vermeiden.... erstaunlich....

Kann ich auch nicht so recht nachvollziehen. Man hat einen Fehler gemacht und zahlt dafür. Ob nun 45 Euro für 3 km/h fair sind, sei mal dahingestellt. Wenn das lt. Bußgeldkatalog aber der gültige Satz ist, dann ist das halt so. Man kann jetzt genau zwei Sachen machen, wenn einem das nicht passt: nicht nach Frankreich fahren oder sich an die Verkehrsregeln halten.

Dieses rumdiskutieren und alles in Frage zu stellen scheint aber in Mode gekommen zu sein. Wie solche Lapalien die Gerichte beschäftigen geht wahrscheinlich auf keine Kuhhaut. Im einschlägigen Trash-TV fällt mir das auch immer wieder auf. Was da ggü. der Staatsmacht lamentiert wird ist unglaublich. Da ist man eindeutig nicht angschnallt und diskutiert. Die Ampel war eindeutig rot und man diskutiert. Man hat einen gehoben und eine Fahne wie 1000 Russen und man diskutiert. Schuld sind immer andere. Einsicht scheint heutzutage nicht mehr in Mode zu sein. Wahrscheinlich bin ich da aber auch einfach etwas Oldschool und DDR-ABV-geschädigt :eek:

P.S. Das geht jetzt ausdrücklich nicht gegen Airwulf. Er hat m.E. das einzig Richtige gemacht.....Augen zu und zahlen.
 

Hombre

Well-Known Member
Ähem, nur zur Klarstellung. Nach meinem Empfinden betreiben die meisten keinen Aufwand und der Hinweis zu zahlen kam auch des öfteren. Nur einige wenige betreiben einen Aufwand.
 

TiPi

Moderator
Moderator
Ähem, nur zur Klarstellung. Nach meinem Empfinden betreiben die meisten keinen Aufwand und der Hinweis zu zahlen kam auch des öfteren. Nur einige wenige betreiben einen Aufwand.

Also das Teil in die Tonne zu schmeißen, ist m. E. der geringste Aufwand :009:
Ein Bescheid, egal welcher Art, der NICHT per Einschreiben versandt wurde und mich zur Zahlung eines Geldbetrags auffordert, ist m. E. nicht bindend. Lasse mich aber gerne von einem RA eines besseren belehren. ;)
 

Airwulf

Well-Known Member
Moderator
Da ich ja nächstes Jahr noch 2x durch Frankreich muss(eigentlich 4x) habe ich gezahlt.

Ich kann nämlich Streß auf einer 2000 km langen Reise nicht brauchen.

wer weiß,wie hoch das Bußgeld nächstes Jahr gewesen wäre. :0096:Außerdem war ich ja auch zu schnell,auch
wenn man über die Höhe des Busgeldes geteilter Meinung sein kann:009::0025:
 

jhon

Well-Known Member
Also das Teil in die Tonne zu schmeißen, ist m. E. der geringste Aufwand :009:
Ein Bescheid, egal welcher Art, der NICHT per Einschreiben versandt wurde und mich zur Zahlung eines Geldbetrags auffordert, ist m. E. nicht bindend. Lasse mich aber gerne von einem RA eines besseren belehren. ;)
Nein, BINDEND ist es nicht, aber gültig. Natürlich kannst Du den in die Tonne werfen, genauso wie jedes Knöllchen hier auch - wird nur mit jedem Schreiben teurer und wenn es dann bindend kommt (offizielle Zustellung) ist es deutlich teurer, oft das mehrfache. Also halte zumindest ich es für fraglich ob es wirklich clever ist den Bescheid wegzuwerfen, speziell wenn - wie in diesem Fall - ein deutlicher Rabatt bei schneller Bezahlung gewährt wird.
 

JohnSmith

Well-Known Member
Das ganze sieht ja doch shr offiziell und glaubhaft aus. Ich habe meine Meinung geändert, da kommst du wohl nicht um die Zahlung herum.
LG Ralf
 

Hombre

Well-Known Member
Natürlich ist er bindend.
Also das Teil in die Tonne zu schmeißen, ist m. E. der geringste Aufwand :009:
Ein Bescheid, egal welcher Art, der NICHT per Einschreiben versandt wurde und mich zur Zahlung eines Geldbetrags auffordert, ist m. E. nicht bindend. Lasse mich aber gerne von einem RA eines besseren belehren. ;)

Natürlich ist er bindend. Und wenn Du nicht zahlt, bekommst du als nächstes die Mahnung. Und Du bist in der Pflicht nachzuweisen, dass das erste Schreiben nicht ankam. Es gibt die sogenannte Zustellungsurkunde der Post. d.h. die Post bestätigt gegenüber dem Amt, dass der Brief zugestellt wurde. D.h. heißt aber nur, dass er in deinem Briefkasten gelandet ist. Wenn dein Nachbarin diesen klau,t oder du diese weg wirfst ist das dein Problem.

Mit Hilfe eines RA kannst Du dann dagegen vorgehen, ob das dann der geringste und günstigste Aufwand war ???
 

Viernes

Well-Known Member
....Mit Hilfe eines RA kannst Du dann dagegen vorgehen, ob das dann der geringste und günstigste Aufwand war ???

Dafür hat man doch eine RSV, die muss doch sowieso bezahlt werden und mehr als ein Anruf und ner Mail ist das doch auch nicht. Der Anwalt hat natürlich was zu tun, aber der arme Kerl muss doch auch von was leben und ich muss ihn doch auch nicht bezahlen.

Was man bei der ganzen Sache noch vergessen hat positiv zu erwähnen ist, dass man zukünftig immer eine Ausrede hat, nicht nach Frankreich reisen zu müssen.

Ich sehe den Fall wie Tipi....
 

Michael-K.

Well-Known Member
Dafür hat man doch eine RSV, die muss doch sowieso bezahlt werden und mehr als ein Anruf und ner Mail ist das doch auch nich

warum soll man die Versicherungsgemeinschaft und die Gerichte mit so einer Lappalie beschäftigen, wenn der Sachverhalt eindeutig ist? Wenn man einen Fehler macht, sollte man auch dazu stehen anstatt jemanden zu suchen, der einen da rauspaukt. Hat auch was mit Eigenverantwortung zu tun.
 

Viernes

Well-Known Member
warum soll man die Versicherungsgemeinschaft und die Gerichte mit so einer Lappalie beschäftigen, wenn der Sachverhalt eindeutig ist? Wenn man einen Fehler macht, sollte man auch dazu stehen anstatt jemanden zu suchen, der einen da rauspaukt. Hat auch was mit Eigenverantwortung zu tun.
Warum sollte man zu Fehlern stehen? Es wird mir von unseren Politikern tagtäglich vorgelebt, wie man zu handeln hat, wenn man Fehler gemacht hat, alles abstreiten, unter den Teppich kehren und verdrehen. Ich meine, unsere Politiker sind die Speerspitze und kompetentesten Teile unserer Gesellschaft, die können doch garnicht danebenliegen.
 

TiPi

Moderator
Moderator
Eigenverantwortung, Charakterfrage, etc. :confused: :0103: Weil sich jemand darüber aufregt, 45 € bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 3 Km zu zahlen??
Das ist für mich Wucher und Abzocke. Und Gerichte beschäftigen sich noch mit ganz anderen Dingen.

Da wir hier ja ein Floridaforum sind, möchte ich mal folgendes Szenario zur Diskussion stellen:
Ihr gebt Euren Mietwagen nach einem tollen Floridaurlaub am Flughafen zurück. Wie vertraglich vereinbart, habt Ihr das Auto natürlich vollgetankt.
Jetzt kommt die Abschlußrechnung und Alamo, Hertz, etc. stellt Euch € 45 in Rechnung, weil der Wagen angeblich nicht komplett vollgetankt war.
Da Ihr ja vor Eigenverantwortung und Charakter nur so strotzt, zahlt Ihr natürlich ohne mit der Wimper zu zucken, oder? :009::ironie:
 
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