J
Jochen
Guest
Im Moment ist ja das neue Meldegesetz in aller Munde - nach dem dürfen die Ämter alle Meldedaten der Bürger an gewerbliche Adressenhändler verkaufen wenn man nicht eindeutig Einspruch dagegen erhebt.
Ein ganz besonderer Skandal dabei ist - unabhängig davon ob man das Gesetz gut heißt oder nicht - wie das durch den Bundestag gekommen ist: Video-Beweis: Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden - Nachrichten Debatte - Kommentare - WELT ONLINE
Was meint Ihr dazu: Ist das Gesetz in Ordnung, weil die Daten eh überall freiwillig angegeben werden, sei es nun ein Gewinnspiel oder eine Registrierung bei Facebook oderist es sowieso schnurz weil Du/ ihr sowieso nichts zu verbergen habt? Oder seht ihr das auch als Skandal, dass der Staat mit zwangsweise erhobenen Daten (Meldepflicht) Kasse machen will und darauf baut, dass die meisten Leute zu unwissend oder faul sind Einspruch gegen die Verwendung der eigenen Daten einzulegen?
Für mich persönlich käme - wenn das denn überhaupt erlaubt sein soll - nur eine Version in Frage wo die Systematik exakt umgekehrt werden würde: Jeder Bürger müsste explizit der Weitergabe der eigenen Daten zustimmen, nicht ihr widersprechen. So soll es in der ursprünglichen Fassung auch vorgesehen gewesen sein - bis in erster Linie die CSU das geändert haben wollte.
Ein ganz besonderer Skandal dabei ist - unabhängig davon ob man das Gesetz gut heißt oder nicht - wie das durch den Bundestag gekommen ist: Video-Beweis: Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden - Nachrichten Debatte - Kommentare - WELT ONLINE
Was meint Ihr dazu: Ist das Gesetz in Ordnung, weil die Daten eh überall freiwillig angegeben werden, sei es nun ein Gewinnspiel oder eine Registrierung bei Facebook oderist es sowieso schnurz weil Du/ ihr sowieso nichts zu verbergen habt? Oder seht ihr das auch als Skandal, dass der Staat mit zwangsweise erhobenen Daten (Meldepflicht) Kasse machen will und darauf baut, dass die meisten Leute zu unwissend oder faul sind Einspruch gegen die Verwendung der eigenen Daten einzulegen?
Für mich persönlich käme - wenn das denn überhaupt erlaubt sein soll - nur eine Version in Frage wo die Systematik exakt umgekehrt werden würde: Jeder Bürger müsste explizit der Weitergabe der eigenen Daten zustimmen, nicht ihr widersprechen. So soll es in der ursprünglichen Fassung auch vorgesehen gewesen sein - bis in erster Linie die CSU das geändert haben wollte.
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