Da nützt er Dir nichts, wenn Du bei der Immigration am Schalter stehst.ok dankedann werd ich ihn vorsichtshalber mal in den koffer legen
ok dankedann werd ich ihn vorsichtshalber mal in den koffer legen
Nein, man muss nicht, das DHS empfielt dies jedoch:
http://www.florida-interaktiver.com/showthread.php?p=280125&posted=1#post280125
sagt:
Kann mir einer sagen ob Gebühren fällig werden wenn ich in einem letztes Jahr gestellten und genehmigten Antrag für dieses Jahr eine andere Adresse eingebe?
Nein, es fallen keine Gebühren an!
Darf ich fragen was Ihr da updated? :065:
[...]
Und mitschleppen muß man da auch nichts, da sämtliche Daten der US Immigration online vorliegen.
Das ist mal wieder typisch deutsche Gründlichkeit![]()
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Das zeigt eigentlich nur, dass das amerikanische System deutscher ist als wir denkenHowever, DHS recommends that travelers print out the travel authorization application response in order to maintain a record of their traveler authorization application number and to have confirmation of their ESTA status.
Darf ich fragen was Ihr da updated? :065:
Wenn man ESTA einmal beantragt hat und die Genehmigung erteilt wurde, hat man 2 Jahre Ruhe und braucht da nichts upzudaten(es sei denn man bekommt in dieser Zeit einen neuen Reisepass).
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Flugnummer, erste Adresse nach Immigration usw.
Die Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Updates wurde bereits in anderen Threads hinlänglich geführt... Ich bin nach wie vor der Meinung, wenn es die Möglichkeit des Updates gibt, kann ich diese auch nutzen. (Kostet ja nicht mal was!)
Und man verrät ja nun auch keine geheimen Daten...
Das geschieht aber auf rein freiwilliger Basis und wird in keinem Falle verlangt![]()
Dass es verpflichtend ist, steht ja auch nirgends.
Warum machst Du es dann? Das ist schizophren![]()
Warum machst Du es dann? Das ist schizophren![]()
Haken wir es doch einfach unter "Des Menschen Wille ist sein Himmelreich" ab![]()
Die updaterei verstehe ich auch nicht :065:
Das mit dem Ausdruck ist aber neu, früher hieß es: "Es ist kein Ausdruck erforderlich", mittlerweile steht aber in der FAQ eindeutig drin, dass das DHS einen Ausdruck empfiehlt bzw. sogar voraussetzt, denn 'recommended' ist ein weit auszulegender Begriff, über dessen Auslegung mit einem Officer zu streiten in letzter Konsequenz nicht zum eigenen Gunsten ausgehen dürfte.
Das zeigt eigentlich nur, dass das amerikanische System deutscher ist als wir denken
Code:[SIZE="2"]However, DHS recommends that travelers print out the travel authorization application response in order to maintain a record of their traveler authorization application number and to have confirmation of their ESTA status.[/SIZE] [/quote]
Ich denke, hier liegt ein Missverständnis vor. Es steht nicht, dass man es beim Reisen dabei haben sollte. Man sollte aber einen Ausdruck für sich machen, damit man die Nummer hat und seinen Status kennt z. B. bezüglich Gültigkeit.
...dann fügen wir noch hinzu "Trenne nie ST, denn es tut ihm weh!" und alles ist gut.![]()
... und was hat der Spruch mit der Sache zu tun, wohl eher nichts
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Ich bekomme regelmäßig Puls wenn es darum geht die 0 vom O bei der Eintragung der Passnummern in den ESTA-Antrag unterscheiden zu müssen.
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Insgesamt werden 27 Zeichen (Ziffern und Buchstaben) verwendet. Zur Vermeidung sinntragender
Wörter und der Sicherstellung der OCR-Lesbarkeit wurde auf die Verwendung der Vokale (A, E, I, O, U)
und bestimmter Buchstaben (B, D, Q, S) verzichtet
Ich bekomme regelmäßig Puls wenn es darum geht die 0 vom O bei der Eintragung der Passnummern in den ESTA-Antrag unterscheiden zu müssen.
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