ESTA, so geht es richtig

sepp68

New Member
Kosten bei Änderung der Adresse

Kann mir einer sagen ob Gebühren fällig werden wenn ich in einem letztes Jahr gestellten und genehmigten Antrag für dieses Jahr eine andere Adresse eingebe?

Danke
 

TMHB

Well-Known Member

Irgendwie dreht man sich mit dem Link im Kreis. :0061:
--> Der hier ist besser...

Aber ich hab auch wieder was dazugelernt - ich dachte, es sei verpflichtend, den Ausdruck dabei zu haben.
Wir werden das auch weiter so handhaben. Das Blatt Papier wiegt fast nichts, und schaden kanns ja nicht.

Kann mir einer sagen ob Gebühren fällig werden wenn ich in einem letztes Jahr gestellten und genehmigten Antrag für dieses Jahr eine andere Adresse eingebe?

Nein, es fallen keine Gebühren an!

Hab auch gerade kürzlich ein Update unserer ESTA-Anmeldung vorgenommen. Gebührenfrei.
 

TiPi

Moderator
Moderator
Darf ich fragen was Ihr da updated? :065:
Wenn man ESTA einmal beantragt hat und die Genehmigung erteilt wurde, hat man 2 Jahre Ruhe und braucht da nichts upzudaten :0103: (es sei denn man bekommt in dieser Zeit einen neuen Reisepass). :001:
Und mitschleppen muß man da auch nichts, da sämtliche Daten der US Immigration online vorliegen.
Das ist mal wieder typisch deutsche Gründlichkeit :009: :mrgreen:
 

Florian B.

Well-Known Member
Darf ich fragen was Ihr da updated? :065:
[...]
Und mitschleppen muß man da auch nichts, da sämtliche Daten der US Immigration online vorliegen.
Das ist mal wieder typisch deutsche Gründlichkeit :009: :mrgreen:

Die updaterei verstehe ich auch nicht :065:


Das mit dem Ausdruck ist aber neu, früher hieß es: "Es ist kein Ausdruck erforderlich", mittlerweile steht aber in der FAQ eindeutig drin, dass das DHS einen Ausdruck empfiehlt bzw. sogar voraussetzt, denn 'recommended' ist ein weit auszulegender Begriff, über dessen Auslegung mit einem Officer zu streiten in letzter Konsequenz nicht zum eigenen Gunsten ausgehen dürfte.
However, DHS recommends that travelers print out the travel authorization application response in order to maintain a record of their traveler authorization application number and to have confirmation of their ESTA status.
Das zeigt eigentlich nur, dass das amerikanische System deutscher ist als wir denken :mrgreen:
 

TMHB

Well-Known Member
Darf ich fragen was Ihr da updated? :065:
Wenn man ESTA einmal beantragt hat und die Genehmigung erteilt wurde, hat man 2 Jahre Ruhe und braucht da nichts upzudaten :0103: (es sei denn man bekommt in dieser Zeit einen neuen Reisepass). :001:

Flugnummer, erste Adresse nach Immigration usw.
Die Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Updates wurde bereits in anderen Threads hinlänglich geführt... Ich bin nach wie vor der Meinung, wenn es die Möglichkeit des Updates gibt, kann ich diese auch nutzen. (Kostet ja nicht mal was!)
Und man verrät ja nun auch keine geheimen Daten...
 

TiPi

Moderator
Moderator
Flugnummer, erste Adresse nach Immigration usw.
Die Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Updates wurde bereits in anderen Threads hinlänglich geführt... Ich bin nach wie vor der Meinung, wenn es die Möglichkeit des Updates gibt, kann ich diese auch nutzen. (Kostet ja nicht mal was!)
Und man verrät ja nun auch keine geheimen Daten...

Das geschieht aber auf rein freiwilliger Basis und wird in keinem Falle verlangt :001:
 

TMHB

Well-Known Member
Warum machst Du es dann? Das ist schizophren :mrgreen:

Ich vermag Dir gerade nicht so recht zu folgen, aber ich kann keinerlei Anzeichen einer Schizophrenie in dem Handlungsmuster erkennen, dass man die Angaben im ESTA-Formular auf aktuellem Stand hält.

Dir ist vermutlich nicht so recht bewusst, was "schizophren" bedeutet?

Haken wir es doch einfach unter "Des Menschen Wille ist sein Himmelreich" ab :mrgreen:

...dann fügen wir noch hinzu "Trenne nie ST, denn es tut ihm weh!" und alles ist gut. :D
 

Ariel

Well-Known Member
Die updaterei verstehe ich auch nicht :065:


Das mit dem Ausdruck ist aber neu, früher hieß es: "Es ist kein Ausdruck erforderlich", mittlerweile steht aber in der FAQ eindeutig drin, dass das DHS einen Ausdruck empfiehlt bzw. sogar voraussetzt, denn 'recommended' ist ein weit auszulegender Begriff, über dessen Auslegung mit einem Officer zu streiten in letzter Konsequenz nicht zum eigenen Gunsten ausgehen dürfte.
Das zeigt eigentlich nur, dass das amerikanische System deutscher ist als wir denken :mrgreen:

Code:
[SIZE="2"]However, DHS recommends that travelers print out the travel authorization application response in order to maintain a record of their traveler authorization application number and to have confirmation of their ESTA status.[/SIZE] [/quote]


Ich denke, hier liegt ein Missverständnis vor. Es steht nicht, dass man es beim Reisen dabei haben sollte. Man sollte aber einen Ausdruck für sich machen, damit man die Nummer hat und seinen Status kennt z. B. bezüglich Gültigkeit.
 

essener

Well-Known Member
Ich bekomme regelmäßig Puls wenn es darum geht die 0 vom O bei der Eintragung der Passnummern in den ESTA-Antrag unterscheiden zu müssen.
:093:
 
J

Jochen

Guest
Ich bekomme regelmäßig Puls wenn es darum geht die 0 vom O bei der Eintragung der Passnummern in den ESTA-Antrag unterscheiden zu müssen.
:093:

Den Puls kannst Du ruhig lassen: Der Buchstabe "O" kommt in deutschen Passnummer nicht vor: http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/...pass_d_alphanumerische_seriennummer_flyer.pdf

Darin heißt es u. a.
Insgesamt werden 27 Zeichen (Ziffern und Buchstaben) verwendet. Zur Vermeidung sinntragender
Wörter und der Sicherstellung der OCR-Lesbarkeit wurde auf die Verwendung der Vokale (A, E, I, O, U)
und bestimmter Buchstaben (B, D, Q, S) verzichtet
 
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