Flugverspätung, genau 24 Stunden – Entschädigung?

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Heeeschen

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Wir sitzen gerade in der Maschine Delta Tampa nach Boston. Uns ist soeben mitgeteilt worden, dass unser Anschlussflug nicht heute um 16:40 Uhr mit Delta weitergeht, sondern genau 24 Stunden später, weil wir hier so arg Verspätung hatten, dass die Flugzeit für den Umstieg nicht mehr reicht.
Gebucht ist, wie folgt:
Ticket gekauft bei Air France, erstes Leg ab Tampa mit Delta zweites Leg ab Boston ebenfalls mit Delta finales Leg ab Amsterdam nach Bremen mit KLM.
600 € pro Person geltend machen oder nicht?
 

Mike_FB

Well-Known Member
Du fliegst Delta auf einer US Strecke. Egal bei wem Du gebucht hast gilt kein europäisches Recht.Aber Delta ist in solchen Fällen meist recht großzügig.
600 € gäbe es auch in Europa nicht, da nur Mittelstrecke, also wenieger.
 

Tozupi

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Hi Mike, das ist m.E. Falsch. Gebucht wurde anscheinend über AirFrance mit einem Zielflughafen in der EU auf einem Ticket. Dadurch ist AirFrance die verantwortliche Gesellschaft und müsste hier gem. EU-261/2004 haften. Es zählt die Gesamtstrecke und die verspätete Ankunft am Zielort (EU) .

EU-Verordnung 261/2004 gilt, wenn …​

  1. Du aus einem Drittstaat (z. B. USA) in die EU zurückfliegst,
  2. und der Flug von einer EU-Airline verkauft wurde (Air France),
  3. und du auf einem durchgehenden Ticket reist.

Das durchzusetzen steht aber auf einem anderen Blatt. Bei AirFrance sollte man das direkt versuchen. Im Zweifel auf über die gängigen Portale (Flightright o.ä.) wenn sich AirFrance querstellt.
 

Heeeschen

Well-Known Member
Du fliegst Delta auf einer US Strecke. Egal bei wem Du gebucht hast gilt kein europäisches Recht.Aber Delta ist in solchen Fällen meist recht großzügig.
600 € gäbe es auch in Europa nicht, da nur Mittelstrecke, also wenieger.
Die Verspätung war in Tampa, verpasst hätten wir in Boston, also Langstrecke.
Warum wir das ganze Procedere jetzt doch nicht brauchen, schreibe ich hier in meinem Reisebericht. Wir sind jetzt in Amsterdam -es war abenteuerlich. :0096:Danke euch für eure Antworten.
 

fbremer1

Well-Known Member
Hi Mike, das ist m.E. Falsch. Gebucht wurde anscheinend über AirFrance mit einem Zielflughafen in der EU auf einem Ticket. Dadurch ist AirFrance die verantwortliche Gesellschaft und müsste hier gem. EU-261/2004 haften. Es zählt die Gesamtstrecke und die verspätete Ankunft am Zielort (EU) .

EU-Verordnung 261/2004 gilt, wenn …​

  1. Du aus einem Drittstaat (z. B. USA) in die EU zurückfliegst,
  2. und der Flug von einer EU-Airline verkauft wurde (Air France),
  3. und du auf einem durchgehenden Ticket reist.

Das durchzusetzen steht aber auf einem anderen Blatt. Bei AirFrance sollte man das direkt versuchen. Im Zweifel auf über die gängigen Portale (Flightright o.ä.) wenn sich AirFrance querstellt.

Wer das Ticket ausstellt ist, irrelevant- Es zählt ausschliesslich die ausführende Airline. Und die finale Verspätung am Ziel- Bedingung ist, wie Du richtig schreibst: Gebucht auf einem Tickett.

So wäre z.B Rückflug aus den Staaten mit KLM definitiv entschädigungsberechtigt, auch wenn Ticket über Delta ausgestellt- der Anspruch würde sich dann an KLM richten.

Bei aussereuropäischen Abflügen greift EU261 nur, wenn Europäische Airline.

Wo ich in Sabines Konstellation nicht sicher aber skeptisch bin, ob 261 greift, ist weil verpasster Anschluss und finales leg auf KLM mit >4Std Verspätung am Ziel, Auslöser aber Delta und damit nicht-EU-Airline...
 

donteattheyellowsnow

Derzeit im Forums-Urlaub
Es ist doch -wenn man dem letzten Posting der TE Glauben schenken darf-, entgegen des ursprünglichen, offensichtlich unbegründeten Postings gar kein Schadenfall eingetreten.
So WTF…
 

fbremer1

Well-Known Member
Es gibt aber ja ggf den Ein oder Anderen, der sich bei gleichen Problemen über solche Kanäle Infos sucht und da ich gerade langeweile hatte...
 

Alucard

Well-Known Member
Ich bin der Meinung, dass ein aus der EU gebuchter Flug auf jedem Reiseabschnitt (Hin- oder zurück) bei einer entsprechenden Verspätung ersatzpflichtig ist ! Alles andere wäre wieder des normalen Rechtsempfindens
 

Heeeschen

Well-Known Member
Es ist doch -wenn man dem letzten Posting der TE Glauben schenken darf-, entgegen des ursprünglichen, offensichtlich unbegründeten Postings gar kein Schadenfall eingetreten.
So WTF…
Meine Güte – du kannst mich nicht leiden - haben jetzt hier alle verstanden. :0103: schreib mich doch mal privat über pn an und teile mir deine Probleme mit, vielleicht kann ich dir ja eine entsprechende Therapie empfehlen. :):007:
 

Tozupi

Well-Known Member
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Wer das Ticket ausstellt ist, irrelevant- Es zählt ausschliesslich die ausführende Airline. Und die finale Verspätung am Ziel- Bedingung ist, wie Du richtig schreibst: Gebucht auf einem Tickett.

So wäre z.B Rückflug aus den Staaten mit KLM definitiv entschädigungsberechtigt, auch wenn Ticket über Delta ausgestellt- der Anspruch würde sich dann an KLM richten.

Bei aussereuropäischen Abflügen greift EU261 nur, wenn Europäische Airline.

Wo ich in Sabines Konstellation nicht sicher aber skeptisch bin, ob 261 greift, ist weil verpasster Anschluss und finales leg auf KLM mit >4Std Verspätung am Ziel, Auslöser aber Delta und damit nicht-EU-Airline...
Wir haben beide richig interpretiert, mit einem Unterschied:
Wenn über AF gebucht als "Codeshare"... dann gilt die EU-Verordnung gegenüber AirFrance...
wenn nur vermittelt, dann besteht das Recht -wie Du beschreibst- nicht.

Ist aber ja nicht geklärt, wie das Ticket erstellt ist/war... daher soweit Spekualtion :)

@Heeeschen Bin gespannt, wie Ihr das Problem gelöst bekommen habt :)
 

TiPi

Moderator
Moderator
M. E gibt es doch gar kein Problem mehr, da sie den ursprünglichen Flieger doch noch erwischt haben. Oder habe ich was verpaßt? :rolleyes:
 

Heeeschen

Well-Known Member
M. E gibt es doch gar kein Problem mehr, da sie den ursprünglichen Flieger doch noch erwischt haben. Oder habe ich was verpaßt? :rolleyes:
Hat sie. Zum Zeitpunkt des Postings hatte sie ihn aber verpasst. Laut Mitteilung der Crew des Flugzeugs, in dem sie gesessen hat.
Auflösung ist im Reisebericht
 
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