Frage Zum Mietrecht - Renovierungsarbeiten

Florian B.

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Hallo zusammen.
Wenn ich ein Objekt als Neubau übernehme und innen keine Malerarbeiten durchgeführt wurden, sprich: ich musste selbst streichen (es war lediglich Tapete an der Wand, bin ich beim Auszug verpflichtet alles zu renovieren (also neu zu streichen) oder nicht?
 

trinchen11

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Das kommt drauf an, was in deinem Vertrag vereinbart wurde.
Wurde dir bspw. eine Miete erlassen, damit du selber renovierst, bist du erstmal in der Verpflichtung, die Renovierung auch ordnungsgemäß aus zu führen.
Geht es dann um die Frage, ob du frisch renovieren musst, hängt das auch wieder von deinem Mietvertrag ab.
Grundsätzlich kann man eigentlich sagen, dass starre Fristen im MV unzulässig sind. Also ein Vertragsteil wie "Wohnzimmer und Schlafzimmer sind alle 5 Jahre zu renovieren" ist unzulässig. Der BGH hat geurteilt, dass das nicht an starre Fristen gebunden sein darf, da man die Abnutzung der Wohnung ja bereits im Mietzins mit bezahlt.

Siehe auch hier:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/Schönheitsreparaturen.html

Und hier (ganz unten) findet sich auch noch was zu dem von dir beschriebenen Fall:

http://www.sueddeutsche.de/geld/aus...mmt-bei-der-renovierung-auf-mich-zu-1.1735114
 
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gutesA

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Hallo Florian,

ich gehe einmal davon aus, wir reden von deutschem Recht?

Dann hast Du höchst wahrscheinlich Glück.

Wenn ein Formularmietvertrag verwendet wurde und die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, muss bei Auszug nicht renoviert werden.

Gibt ein neues BGH-Urteil vom 18.03.2015.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-kippt-schoenheitsreparatur-klauseln_258_297438.html

Jetzt ist es ein Neubau.
Aber wenn Du erst selbst streichen musstest, ist die Ausgangslage wohl der in der Entscheidung ähnlich.

Was ist bezüglich Schönheitsreparaturen und Endrenovierung geregelt?

Wenn Du es genauer wissen willst, kannst Du mir gerne eine PN schicken.

Liebe Grüße,

Anja
 
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Werbefuzzi

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Hallo,

meines Wissens nach mußt Du nichts machen bei Auszug.
Die Schönheitsreparaturen greifen als Klausel nur noch, wenn die Wohnung bezugsfertig übergeben wurde, so daß Du nur noch Möbel reinstellen mußt und ein Bild aufhängen.

Wird aber schwierig bei Auszug, wenn Deine Farbwahl oder selbst kleine Beschädigungen Dir als Schaden und somit Schadensbeseitigung ausgelegt werden.
Dann aber nur neu Tapezieren oder Tapeten entfernen.

Stephan
 

Arndt

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Neu gestrichen werden muss m.W. nur, wenn es sich um grelle Farbe handelt.

Selbst das bekommt man bei manchen Gerichten nicht mehr durch.

Ich vereinbare deshalb schon seit Jahren - Einzug in eine unrenovierte Wohnung und Auszug ohne Renovierung.

Damit kann sich dann jeder bei Einzug die Wohnung so gestalten wie es ihm gefällt und hat im Gegenzug bei Auszug keine Arbeit (und ich keine Diskussionen über Farbtöne). Bislang hat das nur einem Interessenten missfallen, den hatte ich aufgrund seiner erhöhten Ar...lochgene eh nicht genommen.
 

gutesA

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Ja Arndt, das predige ich auch seit Jahren.

Die Rechtsprechung des BGH ist im
Moment sehr Mieterfreundlich und die lassen sich jedes Jahr was Neues einfallen.

Da ist das wirklich die einzig vernünftige Lösung.

Zumal es totaler Unsinn ist, bei Auszug mit wenig Motivation alles weiß zu Pinseln und der nächste malt wieder bunt drüber.

Wegen Schönheitsreparaturen und Schadenersatz muss man aber genau unterscheiden, es muss sich um Beschädigungen handeln, normaler Mietgebrauch ist mit der Miete abgegolten.

Aber bei den entsprechenden Klauseln muss man trotzdem sehr aufpassen, ein Wort hin oder her kann da zur Unwirksamkeit führen.

Also können das hier alles nur allgemeine Hinweise sein, der Einzelfall ist trotzdem genau zu prüfen.

Liebe Grüße,

Anja
 

Ele

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Als wir in einen Neubau gezogen sind, mussten wir beim Einzug streichen, aber nicht beim Auszug.
Ich weiß aber nicht mehr, wie das damals im Mietvertrag formuliert war.
 
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