Tom
Florida-Beginner
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Stand: 04. Oktober 2004
Sollten Sie wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden, müssen Sie mit einem Verfahren rechnen, das sich in manchen Punkten erheblich von dem in Deutschland unterscheidet. Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Falle einer Verhaftung haben Sie gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung informiert wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen können Sie dann konsularisch betreuen. Exekutive Befugnisse gegenüber amerikanischen Stellen haben sie aber nicht, können also beispielsweise nicht Ihre Freilassung anordnen. Sie können auch nicht Ihre Verteidigung übernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls dabei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden.
Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:
Rauschmittel: Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in Deutschland häufig nicht strafrechtlich verfolgt wird, zieht ausnahmslos eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell über Hunderttausende US-D. Bereits bei der Einreise in die USA (auch wenn es sich "nur" um einen Transit handelt, also ein Umsteigen auf dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgeführt.
Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis: Nehmen Sie keinen Job an, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Bleiben Sie nicht länger in den USA, als es Ihre in Ihren Pass geheftete Einreisekarte erlaubt.
Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks o.ä. Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Eventuell müssen Sie per Ausweis beweisen, dass Sie schon 21 Jahre alt sind.
Rauchverbote werden in den USA häufiger verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können
Nacktbaden: Schon das Umziehen in der Öffentlichkeit (beispielsweise am Strand) gilt als Erregung öffentlichen Ärgernisses und kann - nicht nur mit einer Geldstrafe - geahndet werden. Nacktbaden ist rechtswidrig, (es wird an bestimmten Stränden geduldet); das gilt auch für Kleinkinder! "Oben ohne" ist nicht nur für erwachsene Frauen, sondern auch für kleine Mädchen in aller Regel nicht gestattet.
Nacktfotos: Das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne ) ist nicht gestattet und wird unter Umständen streng geahndet. Durch eine Anzeige (ggfls. durch Nachbarn oder durch ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann dies mehrjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Verletzung der Aufsichtspflicht: In den USA ist es rechtswidrig, Kinder unter 12 Jahren unbeaufsichtigt zu lassen. Dies gilt auch für Touristen (bitte lassen Sie Ihre Kinder auch nicht für kurze Zeit im Hotelzimmer oder im Auto allein). Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen zur Folge haben.
... und zu guter letzt: Sollten Sie einen Strafzettel ("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! Anderenfalls drohen beim nächsten USA-Aufenthalt Einreisesperre oder Polizeigewahrsam. Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o.ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen.
Quelle:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=7&land_id=188
Stand: 04. Oktober 2004
Sollten Sie wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden, müssen Sie mit einem Verfahren rechnen, das sich in manchen Punkten erheblich von dem in Deutschland unterscheidet. Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Falle einer Verhaftung haben Sie gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung informiert wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen können Sie dann konsularisch betreuen. Exekutive Befugnisse gegenüber amerikanischen Stellen haben sie aber nicht, können also beispielsweise nicht Ihre Freilassung anordnen. Sie können auch nicht Ihre Verteidigung übernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls dabei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden.
Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:
Rauschmittel: Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in Deutschland häufig nicht strafrechtlich verfolgt wird, zieht ausnahmslos eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell über Hunderttausende US-D. Bereits bei der Einreise in die USA (auch wenn es sich "nur" um einen Transit handelt, also ein Umsteigen auf dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgeführt.
Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis: Nehmen Sie keinen Job an, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Bleiben Sie nicht länger in den USA, als es Ihre in Ihren Pass geheftete Einreisekarte erlaubt.
Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks o.ä. Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Eventuell müssen Sie per Ausweis beweisen, dass Sie schon 21 Jahre alt sind.
Rauchverbote werden in den USA häufiger verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können
Nacktbaden: Schon das Umziehen in der Öffentlichkeit (beispielsweise am Strand) gilt als Erregung öffentlichen Ärgernisses und kann - nicht nur mit einer Geldstrafe - geahndet werden. Nacktbaden ist rechtswidrig, (es wird an bestimmten Stränden geduldet); das gilt auch für Kleinkinder! "Oben ohne" ist nicht nur für erwachsene Frauen, sondern auch für kleine Mädchen in aller Regel nicht gestattet.
Nacktfotos: Das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne ) ist nicht gestattet und wird unter Umständen streng geahndet. Durch eine Anzeige (ggfls. durch Nachbarn oder durch ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann dies mehrjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Verletzung der Aufsichtspflicht: In den USA ist es rechtswidrig, Kinder unter 12 Jahren unbeaufsichtigt zu lassen. Dies gilt auch für Touristen (bitte lassen Sie Ihre Kinder auch nicht für kurze Zeit im Hotelzimmer oder im Auto allein). Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen zur Folge haben.
... und zu guter letzt: Sollten Sie einen Strafzettel ("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! Anderenfalls drohen beim nächsten USA-Aufenthalt Einreisesperre oder Polizeigewahrsam. Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o.ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen.
Quelle:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=7&land_id=188
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