Infos zu Airlines in Coronazeiten

Arndt

Well-Known Member
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Hier eine interne Information der LH an die Reisebüros. Ich habe diese heute von einem Freund erhalten, der meine privaten Flüge bucht und für ein international tätiges Reisebüro, dass sich auf Flugreisen spezialisiert hat, tätig ist. (Bevor jemand nachfragt: Es ist nicht Arno.)


--- Zitat ---


Die Kulanzregel (TWP 2011) für kostenfreie Umbuchungen und Umschreibungen von gestrichenen und nicht gestrichenen Flügen im Überblick:

Fluggäste
  • mit einem gebuchten Flug bis zum 31. Dezember 2020, und
  • mit einem OS/LH/LX/SN/EN Ticket (257/220/724/082/101), das bis einschließlich 31. März 2020 ausgestellt wurde, und
  • mit einer gebuchten Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS/Brussels Airlines/Eurowings/ Edelweiss/Germanwings/Air Dolomiti Flugnummer (operated by OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) weltweit, oder
  • mit einem von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN Flugnummer (“Codeshare”) weltweit
können einmalig kostenfrei umbuchen und erhalten eine Gutschrift bzw. Ermäßigung von 50 EUR/50 USD/50 CHF*.

Option 1 für Passagiere, die bereits wissen, wann sie fliegen möchten:
  • Umbuchung/Umschreibung der Reise auf einen späteren Zeitpunkt.
  • Neuer Reiseantritt: gemäß der Original-Ticketgültigkeit oder bis spätestens 31. Dezember 2020 (je nachdem was früher ist)
Option 2 für Passagiere, die das neue Reisedatum noch nicht kennen:
  • Umbuchung/Umschreibung des bestehenden Tickets (kompletter Ticketpreis) bis spätestens 31. August 2020 für die neuen Reisedaten und das neue Routing.
  • Neuer Reiseantritt: gemäß der Original-Ticketgültigkeit oder bis spätestens 31. Dezember 2020 (je nachdem was früher ist)
Für beide Optionen gilt:
  • Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem 31. August 2020 vorgenommen werden
  • Die Umbuchungsgebühr entfällt
  • Start und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)
  • Umbuchungen auf einen alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) oder alternativ gemäß Tarifbedingungen des neuen Tarifs
  • Neuer Reiseantritt: gemäß der Original-Ticketgültigkeit oder bis spätestens 31. Dezember 2020 (je nachdem was früher ist)
  • Jeder Tarif in jeder Reiseklasse – der Tarif muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Strecke, Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.
  • Wenn der Gesamtpreis (Tarif + Steuern/Gebühren/Surcharges) des neuen Tickets höher ist als der Gesamtpreis des bestehenden Tickets, wird die Zuzahlung um 50 EUR/50 USD/50 CHF* reduziert.
  • Wenn der Gesamtpreis des neuen Tickets günstiger ist als der Gesamtpreis des bestehenden Tickets, erhält der Kunde eine Restwert EMD (Residual Value) über maximal 50 EUR/50 USD/50 CHF*, die erstattet werden kann.
  • Bitte beachten Sie: wenn der Nettotarif (ohne Steuern/Gebühren/Surcharges) des bestehenden und des neuen Tickets niedriger oder gleich 50 EUR/USD/CHF ist, entfällt der Discount und es auch darf keine Restwert EMD ausgestellt werden.
  • Änderung des Reisenden („Name Change“) ist nicht zulässig
  • Es gelten die Konditionen des neuen Tarifs
  • Diese Umbuchungen/Umschreibungen sind auch für bereits umgebuchte/umgeschriebene PNRs/Tickets zulässig (frühere Umschreibungen auf Basis einer Kulanzregel oder aufgrund von gestrichenen Flügen)
  • Die Kulanzregel gilt auch für Passagiere, die ihren ursprünglich gebuchten Flug nicht angetreten haben (No-Show).
  • EMDs, die zum bestehenden Ticket assoziiert waren, bleiben gültig.
  • Für Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2011
Zusätzlich gilt für Option 2 (Passagiere, die das neue Reisedatum noch nicht kennen):
  • Stornieren Sie bereits gebuchte Flüge, wenn möglich. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit, auch wenn der Kunde den Flug nicht angetreten hat (No-Show).
  • Um die Bearbeitung des PNRs zu einem späteren Zeitpunkt zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, den PNR aktiv zu halten sofern das von Ihnen genutzte Reservierungssystem diese Funktion bietet. Im GDS Amadeus erfolgt dies zum Beispiel über ein MEMO Element.
    • Eingabe: RU1AHK1FRA31DEC/CORONA TWP2011
    • Ausgabe: MIS 1A HK1 FRA 31DEC-CORONA TWP2011

Hinweis: ggfs. auf Basis der vorherigen Kulanzregel (TWP 2008) mit dem Eintrag "CORONA2008" gehaltene PNRs können selbstverständlich genutzt werden.

--- Zitat ---

...... jetzt kommen noch ein paar Internas.
 

Texasranger

Well-Known Member
Ich finde es total skandalös, was in FRA läuft.

Man überzieht Land und Leute über Wochen mit massiven Einschränkungen und ruiniert möglicherweise Wirtschaft und Währung mit Billionenschäden, während in Frankfurt die Leute aus aller Herren Länder fröhlich und unkontrolliert reinspazieren und sich im Land verteilen. Diese Aussteigekarten, wenn sie denn überhaupt verteilt werden, sind doch Quatsch. Die werden gesammelt und landen bei irgendeinem Gesundheitsamt im Keller neben dem Altpapierreißwolf. Da gehe ich jede Wette ein.

Ich kann meinen Kinder nicht vermitteln, dass sie sich bei bestem Wetter nicht zu dritt draußen treffen dürfen, um eine Runde mit dem Fahrrad zu fahren, bei Verstoß droht in NRW ein massives Bußgeld von 200 Euro/pP, und in FRA läuft das so, wie im Artikel beschrieben.

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/coronavirus-krise-maengel-am-flughafen-frankfurt-16694715.html?fbclid=IwAR0jFUbJ5tqJfG7C3DJ841Cb3PPzqHJWiR0MoxAKtEqk_paduUtFGr-4n_I&utm_campaign=GEPC%3Ds6&utm_content=buffer3be23&utm_medium=social&utm_source=facebook.com

Da fühle ich mich wirklich - sorry - total verarscht. Das ist auch nicht nur graue Theorie. Wir sind gestern von zwei Mitarbeitern des Ordnungsamts im tiefen Wald angehalten worden, weil wir zu Dritt eine Runde spazieren gegangen sind. Nur weil wir in einer Familie leben, waren nicht 600 € Bußgelder fällig.
 

Robin030

Well-Known Member
Wenn der Gesamtpreis (Tarif + Steuern/Gebühren/Surcharges) des neuen Tickets höher ist als der Gesamtpreis des bestehenden Tickets, wird die Zuzahlung um 50 EUR/50 USD/50 CHF* reduziert.


Das doch voll die Mogelpackung!!

Wenn ich jetzt einen Flug buche der kostet 405 € und der neue Flug dann mal eben 1.405 € sind 50 € Rabatt ja die reinste Verarsche!
 

Texasranger

Well-Known Member
Wenn der Gesamtpreis (Tarif + Steuern/Gebühren/Surcharges) des neuen Tickets höher ist als der Gesamtpreis des bestehenden Tickets, wird die Zuzahlung um 50 EUR/50 USD/50 CHF* reduziert.


Das doch voll die Mogelpackung!!

Wenn ich jetzt einen Flug buche der kostet 405 € und der neue Flug dann mal eben 1.405 € sind 50 € Rabatt ja die reinste Verarsche!

So sieht es aus! Die Airline möchte schließlich auch im nächsten Jahr noch Umsatz machen und nicht nur Gutscheine abfliegen :297:.
 

Texasranger

Well-Known Member
Hat eigentlich jemand Erfahrungen mit der neuen Voucher-Regelung bei Eurowings? Wir wollten im Mai zu viert nach Sizilien fliegen und haben alle Flüge mit Boomerang-Punkten gebucht. Über den Voucher gibt es wohl nur Steuern und Gebühren zurück. Was mit den Punkten passiert, steht nirgendwo. Verfallen diese?

Die alternativ angebotene Umbuchungsmöglichkeit scheidet bei uns aus Zeitgründen aus.

Im Übrigen kommt die Gutscheinvariante immer mehr in Mode. Auch Airparks erstattet entgegen den eigenen AGB bei einer Stornierung nicht mehr die Parkgebühr, sondern will auch nur einen Gutschein ausstellen.

HG Texasranger
 

Airwulf

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