Justizirrsinn und Verschwendung von Steuergeldern: Der Fall Rösner

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floridamummel

Guest
Natürlich spielt da in der Argumentation immer die emotionale Seite eine Rolle. Das ist vollkommen korrekt. Ich unterscheide da halt auch in der Schwere des Verbrechens. Und ich kann manchmal einfach das Strafmaß nicht nachvollziehen, wenn es juristisch vielleicht sogar gerechtfertigt ist.

Da bekommt so manch Steuerhinterzieher mehr Jahre aufgebrummt als ein Kinderschänder.....das ist aus Sicht der Bevölkerung natürlich ein Unding. Sogar wenn es juristisch korrekt ist. Ich finde, wenn Menschen persönlich mit Leib und Leben schwer zu Schaden kommen oder sterben, sollte das Strafmaß höher sein, als wenn es um BEtrug oder Raub geht. Ich bin kein Jurist, kann es also nur mit meinem menschlichen Empfinden einschätzen.

Natürlich bin ich auch für THerapien im Gefängnis, das ist wichtig in meinen Augen, denn nicht nur die Tat und deren Hintergründe müssen aufgearbeitet werden ( und das ist für einen Kinderschänder oft die erste und einzige Möglichkeit in ein LEben ohne diesen Wahn zurückzufinden) wie auch die psychische Belastung der Haft. Aber in der Tat geht es trotzdem oftmals mehr um die Täter als um die Opfer, und diese haben ein immens höheres Leiden als die Täter. Denn diese kämpfen ein LEben lang mit den Folgen der Tat und bekommen oftmals gar keine Hilfe. Wenn, dann gleiches Recht für alle.

Lebenslang heißt ja prinzipiell lebenslang, aber die Möglichkeit der Entlassung besteht zum ersten mal nach 15 Jahren. Nur damit kein ganz falsches Bild entsteht. Hier der Text dazu:

Im deutschen Recht bedeutet "lebenslänglich" zunächst auch wirklich eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Verurteilten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, d.h. die Verbüßung der Strafe in einer Strafvollzugsanstalt, kann aber nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, § 57a StGB, wenn nicht wegen der besonderen Schwere der Schuld des Verurteilten eine weitere Vollstreckung geboten ist oder wegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit eine Bewährung noch nicht verantwortet werden kann. Das wird dann i.d.R. alle zwei Jahre wieder geprüft. Zuständig ist dafür eine Spezialkammer beim Landgericht, die sogenannte Strafvollstreckungskammer

UNd vom angesprochenen Fall Rösner: er sollte im Vollzug genauso behandelt werden wie die anderen Gefangenen. NIcht schlechter und nicht besser. Ihm das Leben zu erschweren ist nicht in Ordnung, es ihm zu erleichtern ebenso wenig. Wenn es Gesetze gibt, dann müssen die auch für alle gleich gelten. Ob das jetzt jedem gefällt oder nicht. Und ich schätze Rösner und Degowski ehrlich gesagt, ohne beide zu kennen, nicht so ein, dass sie nach Haftentlassung erneut Straffällig werden. Nach dem, was sie durchgemacht haben, was sie erlebt haben, den langen Jahren und wie der Fall sich damals entwickelt hat, sind sie wohl eher die Häftlinge, die sich zurückziehen und nur noch fernab von allem in Ruhe leben wollen. Ich mag mich natürlich täuschen, aber ich gehe einfach mal davon aus.
 

ceerix

Derzeit im Forums-Urlaub
Jeder 6. lebenslänglich sitzende Straftäter stirbt in der Haft, das sagt eigentlich schon eine Menge.

1.) Hast Du dafür auch eine Quellenangabe? (ohne Quellenangabe: "...sehr verallgemeinernd ..."

2.) Das sagt überhaupt nichts aus.

Ich gehe bei dieser Aussage einfach davon aus, dass viele der Lebenlänglichen sehr alt sind.

"Jeder zweite zwischen 60 und 80 Jahren stirbt". (keine Quellenangabe vorhanden, hab ich mir aus den Finger gesogen)
Trotzdem wird mir wohl fast jeder bei der dieser Behauptung zustimmen.
 
J

jroeben

Guest
1.) Hast Du dafür auch eine Quellenangabe? (ohne Quellenangabe: "...sehr verallgemeinernd ..."

Grundrechte Report 1998
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Rowohlt Taschenbuch Verlag
ISBN 3-499-22337-6
Ein Projekt der Humanistischen Union, der Gustav Heinemann-Initiative, des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen

S. 37-43, Martin Singe
Die lebenslange Freiheitsstrafe - eine Strafe zum Tod

Zitat:
Etwa jeder sechste, der zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist, stirbt noch während der Haftzeit.

Und wenn Du es nachlesen möchtest:
http://www.grundrechte-report.de/19...slange-freiheitsstrafe-eine-strafe-zum-tod-1/

Im übrigen bedeutet eine fehlende Quellenangabe mitnichten, dass etwas stark verallgemeinert wird.


2.) Das sagt überhaupt nichts aus.

Ich gehe bei dieser Aussage einfach davon aus, dass viele der Lebenlänglichen sehr alt sind.

Oh doch, das sagt eine ganze Menge aus, nämlich dass eine Haftstrafe eben lebenslang ist.
Nur, weil ein lebenslänglich Verurteilter "alt" ist und eines natürlichen Todes stirbt, ist die Strafe nicht lebenslänglich? Was bitte ist denn sonst eine lebenslange Strafe?
Eine lebenslange Haftstrafe hat per definitionem den Zweck, einen Gefangenen sein (Rest)Leben lang einzusperren. Genau das ist geschehen, wenn der Gefangene hinter Gittern stirbt, unabhängig davon, wie alt er ist.
 
J

jroeben

Guest
Natürlich spielt da in der Argumentation immer die emotionale Seite eine Rolle. Das ist vollkommen korrekt. Ich unterscheide da halt auch in der Schwere des Verbrechens. Und ich kann manchmal einfach das Strafmaß nicht nachvollziehen, wenn es juristisch vielleicht sogar gerechtfertigt ist.

Da bekommt so manch Steuerhinterzieher mehr Jahre aufgebrummt als ein Kinderschänder.....das ist aus Sicht der Bevölkerung natürlich ein Unding. Sogar wenn es juristisch korrekt ist. Ich finde, wenn Menschen persönlich mit Leib und Leben schwer zu Schaden kommen oder sterben, sollte das Strafmaß höher sein, als wenn es um BEtrug oder Raub geht. Ich bin kein Jurist, kann es also nur mit meinem menschlichen Empfinden einschätzen.

Natürlich bin ich auch für THerapien im Gefängnis, das ist wichtig in meinen Augen, denn nicht nur die Tat und deren Hintergründe müssen aufgearbeitet werden ( und das ist für einen Kinderschänder oft die erste und einzige Möglichkeit in ein LEben ohne diesen Wahn zurückzufinden) wie auch die psychische Belastung der Haft. Aber in der Tat geht es trotzdem oftmals mehr um die Täter als um die Opfer, und diese haben ein immens höheres Leiden als die Täter. Denn diese kämpfen ein LEben lang mit den Folgen der Tat und bekommen oftmals gar keine Hilfe. Wenn, dann gleiches Recht für alle.

Lebenslang heißt ja prinzipiell lebenslang, aber die Möglichkeit der Entlassung besteht zum ersten mal nach 15 Jahren. Nur damit kein ganz falsches Bild entsteht. Hier der Text dazu:

Im deutschen Recht bedeutet "lebenslänglich" zunächst auch wirklich eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Verurteilten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, d.h. die Verbüßung der Strafe in einer Strafvollzugsanstalt, kann aber nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, § 57a StGB, wenn nicht wegen der besonderen Schwere der Schuld des Verurteilten eine weitere Vollstreckung geboten ist oder wegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit eine Bewährung noch nicht verantwortet werden kann. Das wird dann i.d.R. alle zwei Jahre wieder geprüft. Zuständig ist dafür eine Spezialkammer beim Landgericht, die sogenannte Strafvollstreckungskammer

UNd vom angesprochenen Fall Rösner: er sollte im Vollzug genauso behandelt werden wie die anderen Gefangenen. NIcht schlechter und nicht besser. Ihm das Leben zu erschweren ist nicht in Ordnung, es ihm zu erleichtern ebenso wenig. Wenn es Gesetze gibt, dann müssen die auch für alle gleich gelten. Ob das jetzt jedem gefällt oder nicht. Und ich schätze Rösner und Degowski ehrlich gesagt, ohne beide zu kennen, nicht so ein, dass sie nach Haftentlassung erneut Straffällig werden. Nach dem, was sie durchgemacht haben, was sie erlebt haben, den langen Jahren und wie der Fall sich damals entwickelt hat, sind sie wohl eher die Häftlinge, die sich zurückziehen und nur noch fernab von allem in Ruhe leben wollen. Ich mag mich natürlich täuschen, aber ich gehe einfach mal davon aus.

Ich kann Dich da auf der Gefühlsebene wirklich verstehen, denke aber, dass Gefühle bei solchen Entscheidungen keine Rolle spielen dürfen. Nicht umsonst gibt es ja in dr Rechtsprechung den Begriff der Befangenheit.

Auch ich bezweifle (rein subjektive Annahme), dass zumindest Rösner wieder straffällig würde.
 
F

floridamummel

Guest
Wenigstens sind wir uns da einig.:001: Mein Gott, wie harmlos unsere Diskussion doch ist. Wir sind da wohl nicht die Richtigen für.:035:

Aber ernsthaft: man sollte evtl in der Justiz über eine Verschärfung der Haft oder die genrell verlängerte Haftzeit nachdenken, wenn es, wie ich oben erwähnte, um körperliche Schädigung von Menschen und insbesondere Kinder geht.
 
J

jroeben

Guest
Wenigstens sind wir uns da einig.:001: Mein Gott, wie harmlos unsere Diskussion doch ist. Wir sind da wohl nicht die Richtigen für.:035:

Wenn [STRIKE]ich[/STRIKE] das doch nur immer so wäre ... :009:


Aber ernsthaft: man sollte evtl in der Justiz über eine Verschärfung der Haft oder die genrell verlängerte Haftzeit nachdenken, wenn es, wie ich oben erwähnte, um körperliche Schädigung von Menschen und insbesondere Kinder geht.

Was das genauere Abgrenzen der Mindst- und Höchststrafen bei unterschiedlichen Vergehen angeht, stimme ich Dir zu. Es kann auch meiner Meinung nach nicht sein, dass ein Mörder kürzer einsitzt, als ein Anlagebetrüger o.ä..
 

ceerix

Derzeit im Forums-Urlaub
Oh doch, das sagt eine ganze Menge aus, nämlich dass eine Haftstrafe eben lebenslang ist.
Nur, weil ein lebenslänglich Verurteilter "alt" ist und eines natürlichen Todes stirbt, ist die Strafe nicht lebenslänglich? Was bitte ist denn sonst eine lebenslange Strafe?
Eine lebenslange Haftstrafe hat per definitionem den Zweck, einen Gefangenen sein (Rest)Leben lang einzusperren. Genau das ist geschehen, wenn der Gefangene hinter Gittern stirbt, unabhängig davon, wie alt er ist.


Ich gehe bei dieser Aussage einfach davon aus, dass viele der Lebenlänglichen sehr alt sind.

"Jeder zweite zwischen 60 und 80 Jahren stirbt". (keine Quellenangabe vorhanden, hab ich mir aus den Finger gesogen)
Trotzdem wird mir wohl fast jeder bei der dieser Behauptung zustimmen.

Nein, die Haftstrafe ist nur für die lebenslang, die auch wirklich hinter Gitter sterben. D.h. für 5 von 6 zu lebenslang Verurteilte ist es nicht lebenslang. Also nur knapp 17% sind wirklich lebenslang und mehr als 83% sind nicht lebenslang eingesperrt.

Wen ich den ersten Absatz in dem von Dir genannt Link lese, komme mir echt die Tränen. Schwerstverbrecher beschweren sich über die Haftzustände. Es klingt in meine Ohren so, als ob ein Vergewaltiger sich darüber beschwert, dass die Frauen zu kurze Röcke tragen.

Nebenbei erwähnt, für diesen Rösner und Kollegen, habe ich absolut kein Mitleid. Habe gestern zufällig im Radio gehört, dass diesem Rösner diese neuen 6 Monate sowieso am Hinterteil vorbeigehen.
Der ist nicht einmal diese Diskussion wert.
 
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jroeben

Guest
Nein, die Haftstrafe ist nur für die lebenslang, die auch wirklich hinter Gitter sterben. D.h. für 5 von 6 zu lebenslang Verurteilte ist es nicht lebenslang. Also nur knapp 17% sind wirklich lebenslang und mehr als 83% sind nicht lebenslang eingesperrt.

Das ist zwar super gerechnet, hat aber mit Deiner ursprünglich geäußerten Kritik nichts mehr zu tun. Du wolltest eine Quelle,, diese habe ich Dir geliefert.
Dass "nur" 1/6 der zu lebenslanger Haft verurteilten hnter Gittern sterben, hat nie jemand in Frage gestellt.
Ich denke allerdings, dass ein Drittel durchaus viel ist, wenn man bedenkt, dass der Tod hinter Gittern eigentlich nicht im Gesetz vorgesehen ist.

Wen ich den ersten Absatz in dem von Dir genannt Link lese, komme mir echt die Tränen. Schwerstverbrecher beschweren sich über die Haftzustände. Es klingt in meine Ohren so, als ob ein Vergewaltiger sich darüber beschwert, dass die Frauen zu kurze Röcke tragen.

Das nennt man dann wohl selektive Wahrnehmung.
Es geht in dem Link um Menschen- und Bürgerrechte und nicht darum, dass Schwerstverbrecher dich über Haftzustände beschweren.


Nebenbei erwähnt, für diesen Rösner und Kollegen, habe ich absolut kein Mitleid. Habe gestern zufällig im Radio gehört, dass diesem Rösner diese neuen 6 Monate sowieso am Hinterteil vorbeigehen.
Der ist nicht einmal diese Diskussion wert.
Du hast noch nie aus Frust über subjektiv empfundene Ungerechtigkeit so oder so ähnlich reagiert? Ich kenn das durchaus, ein "mir doch egal" oder "geht mir am Ar*** vorbei" ist da nichts ungewöhnliches. Wie hätte er denn Deiner Meinung nach reagieren sollen, wenn ihn nach dem Knast eh Sicherheitsverwahrung erwartet?
 

admin

Administrator
Teammitglied
Ich bin nun wirklich nicht immer mit Deutschlands Justiz zufrieden, zumal sie schon geschichtlich quasi eine "Reiche Leute"-Justiz ist, die Eigentum und wirtschaftliche Faktoren oft höher einschätzt als körperliche Unversehrtheit - aber vielleicht sollten all jeden, die drastischere Strafen und "Unverzeihlichkeit" fordern mal überlegen wo wir wohl hinkommen würden, wenn Urteile emotional und womöglich nach dem "gesunden Volksverstand" gefällt würden...

Solche Verhältnisse hatten wir schon mal und haben sie immer noch in vielen Diktaturen und totalitären Staaten - brauchen wir das wirklich?

Ich bin froh - trotz allen Mängeln in der Justiz - in einem Staat zu leben, wo nicht auf so einer Grundlage Urteile gefällt werden.
 
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floridamummel

Guest
Das ist richtig. Darum ist es auch gut, dass nicht jemand wie ich dort im RIchterstuhl sitzt sondern eine etwas besonnenere Person.

Allerdings darf das materiellee nicht über das körperliche Wohl gestellt werden, wie du schon selbst geschrieben hast.:001:
 
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floridamummel

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Ach quatsch, natürlich. Ich glaub ich sollte schlafen gehen. :035:
Natürlich andersherum.:007:
 

ceerix

Derzeit im Forums-Urlaub
Das ist zwar super gerechnet, hat aber mit Deiner ursprünglich geäußerten Kritik nichts mehr zu tun. Du wolltest eine Quelle,, diese habe ich Dir geliefert.
Dass "nur" 1/6 der zu lebenslanger Haft verurteilten hnter Gittern sterben, hat nie jemand in Frage gestellt.
Ich denke allerdings, dass ein Drittel durchaus viel ist, wenn man bedenkt, dass der Tod hinter Gittern eigentlich nicht im Gesetz vorgesehen ist.

Danke für die Blumen. Im rechnen bin ich Dir wohl überlegen. 17% oder 1/6 ergeben bei mir noch lange kein Drittel, höchsten zwei drittel.

Der Tod ist auch im Krankenhaus oder im Strassenverkehr nicht im Gesetz vorgesehen. Trotzdem sterben dort mehr, als Lebenslängliche hinter Gittern.

Das nennt man dann wohl selektive Wahrnehmung.
Es geht in dem Link um Menschen- und Bürgerrechte und nicht darum, dass Schwerstverbrecher dich über Haftzustände beschweren.

Du nennst es selektive Wahrnehmung, ich nannte es "den ersten Absatz".
Und es war damit bewusst "selektiv....".

Wen ich den ersten Absatz in dem von Dir genannt Link lese, komme mir echt die Tränen.


Du hast noch nie aus Frust über subjektiv empfundene Ungerechtigkeit so oder so ähnlich reagiert? Ich kenn das durchaus, ein "mir doch egal" oder "geht mir am Ar*** vorbei" ist da nichts ungewöhnliches. Wie hätte er denn Deiner Meinung nach reagieren sollen, wenn ihn nach dem Knast eh Sicherheitsverwahrung erwartet?

Sogar schon sehr oft... aber ich habe vorher noch nie einen anderen Menschen umgebracht.
Aber wieso willst Du mir suggerieren, dass es Ungerecht war/ist?
Rösner hatte 6-7 Gramm Heroin in seiner Zelle?!?!?
Was ist an diesen 6 Monaten dann ungerecht??

Hätte er Deiner Meinung nach für diese "Ungerechtigkeit" Haftverschonung erwarten sollen???
 
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floridamummel

Guest
Ich denke Jens meint es sei ungerecht, weil andere Häftlinge, laut Bericht, die mit Drogen in der Zellte erwischt werden, meist nur einen Eintrag in die Akte bekommen.:001:
 
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