F
floridamummel
Guest
Natürlich spielt da in der Argumentation immer die emotionale Seite eine Rolle. Das ist vollkommen korrekt. Ich unterscheide da halt auch in der Schwere des Verbrechens. Und ich kann manchmal einfach das Strafmaß nicht nachvollziehen, wenn es juristisch vielleicht sogar gerechtfertigt ist.
Da bekommt so manch Steuerhinterzieher mehr Jahre aufgebrummt als ein Kinderschänder.....das ist aus Sicht der Bevölkerung natürlich ein Unding. Sogar wenn es juristisch korrekt ist. Ich finde, wenn Menschen persönlich mit Leib und Leben schwer zu Schaden kommen oder sterben, sollte das Strafmaß höher sein, als wenn es um BEtrug oder Raub geht. Ich bin kein Jurist, kann es also nur mit meinem menschlichen Empfinden einschätzen.
Natürlich bin ich auch für THerapien im Gefängnis, das ist wichtig in meinen Augen, denn nicht nur die Tat und deren Hintergründe müssen aufgearbeitet werden ( und das ist für einen Kinderschänder oft die erste und einzige Möglichkeit in ein LEben ohne diesen Wahn zurückzufinden) wie auch die psychische Belastung der Haft. Aber in der Tat geht es trotzdem oftmals mehr um die Täter als um die Opfer, und diese haben ein immens höheres Leiden als die Täter. Denn diese kämpfen ein LEben lang mit den Folgen der Tat und bekommen oftmals gar keine Hilfe. Wenn, dann gleiches Recht für alle.
Lebenslang heißt ja prinzipiell lebenslang, aber die Möglichkeit der Entlassung besteht zum ersten mal nach 15 Jahren. Nur damit kein ganz falsches Bild entsteht. Hier der Text dazu:
Im deutschen Recht bedeutet "lebenslänglich" zunächst auch wirklich eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Verurteilten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, d.h. die Verbüßung der Strafe in einer Strafvollzugsanstalt, kann aber nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, § 57a StGB, wenn nicht wegen der besonderen Schwere der Schuld des Verurteilten eine weitere Vollstreckung geboten ist oder wegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit eine Bewährung noch nicht verantwortet werden kann. Das wird dann i.d.R. alle zwei Jahre wieder geprüft. Zuständig ist dafür eine Spezialkammer beim Landgericht, die sogenannte Strafvollstreckungskammer
UNd vom angesprochenen Fall Rösner: er sollte im Vollzug genauso behandelt werden wie die anderen Gefangenen. NIcht schlechter und nicht besser. Ihm das Leben zu erschweren ist nicht in Ordnung, es ihm zu erleichtern ebenso wenig. Wenn es Gesetze gibt, dann müssen die auch für alle gleich gelten. Ob das jetzt jedem gefällt oder nicht. Und ich schätze Rösner und Degowski ehrlich gesagt, ohne beide zu kennen, nicht so ein, dass sie nach Haftentlassung erneut Straffällig werden. Nach dem, was sie durchgemacht haben, was sie erlebt haben, den langen Jahren und wie der Fall sich damals entwickelt hat, sind sie wohl eher die Häftlinge, die sich zurückziehen und nur noch fernab von allem in Ruhe leben wollen. Ich mag mich natürlich täuschen, aber ich gehe einfach mal davon aus.
Da bekommt so manch Steuerhinterzieher mehr Jahre aufgebrummt als ein Kinderschänder.....das ist aus Sicht der Bevölkerung natürlich ein Unding. Sogar wenn es juristisch korrekt ist. Ich finde, wenn Menschen persönlich mit Leib und Leben schwer zu Schaden kommen oder sterben, sollte das Strafmaß höher sein, als wenn es um BEtrug oder Raub geht. Ich bin kein Jurist, kann es also nur mit meinem menschlichen Empfinden einschätzen.
Natürlich bin ich auch für THerapien im Gefängnis, das ist wichtig in meinen Augen, denn nicht nur die Tat und deren Hintergründe müssen aufgearbeitet werden ( und das ist für einen Kinderschänder oft die erste und einzige Möglichkeit in ein LEben ohne diesen Wahn zurückzufinden) wie auch die psychische Belastung der Haft. Aber in der Tat geht es trotzdem oftmals mehr um die Täter als um die Opfer, und diese haben ein immens höheres Leiden als die Täter. Denn diese kämpfen ein LEben lang mit den Folgen der Tat und bekommen oftmals gar keine Hilfe. Wenn, dann gleiches Recht für alle.
Lebenslang heißt ja prinzipiell lebenslang, aber die Möglichkeit der Entlassung besteht zum ersten mal nach 15 Jahren. Nur damit kein ganz falsches Bild entsteht. Hier der Text dazu:
Im deutschen Recht bedeutet "lebenslänglich" zunächst auch wirklich eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Verurteilten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, d.h. die Verbüßung der Strafe in einer Strafvollzugsanstalt, kann aber nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, § 57a StGB, wenn nicht wegen der besonderen Schwere der Schuld des Verurteilten eine weitere Vollstreckung geboten ist oder wegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit eine Bewährung noch nicht verantwortet werden kann. Das wird dann i.d.R. alle zwei Jahre wieder geprüft. Zuständig ist dafür eine Spezialkammer beim Landgericht, die sogenannte Strafvollstreckungskammer
UNd vom angesprochenen Fall Rösner: er sollte im Vollzug genauso behandelt werden wie die anderen Gefangenen. NIcht schlechter und nicht besser. Ihm das Leben zu erschweren ist nicht in Ordnung, es ihm zu erleichtern ebenso wenig. Wenn es Gesetze gibt, dann müssen die auch für alle gleich gelten. Ob das jetzt jedem gefällt oder nicht. Und ich schätze Rösner und Degowski ehrlich gesagt, ohne beide zu kennen, nicht so ein, dass sie nach Haftentlassung erneut Straffällig werden. Nach dem, was sie durchgemacht haben, was sie erlebt haben, den langen Jahren und wie der Fall sich damals entwickelt hat, sind sie wohl eher die Häftlinge, die sich zurückziehen und nur noch fernab von allem in Ruhe leben wollen. Ich mag mich natürlich täuschen, aber ich gehe einfach mal davon aus.