Über die Einseitigkeit des Artikels kann man sicher diskutieren, dass überwiegend nicht überprüfbare Argumente des verteidigers übernommen wurden, kann ich so allerdings nicht erkennen.
Im Text steht - Bei ihm wird stets die ganz große Keule herausgeholt, wie sein Verteidiger August Vordemberge es formulierte. Und das ist doch ein nicht überprüfbares Argument eines Verteidigers, das lediglich Stimmung beim geneigten Leser machen soll. Natürlich wird hier auch die persönliche Wahrnehmung des Inhaftierten eine Rolle spielen, dies ist ganz natürlich.
Der verhängte Arrest, der zwei Wochen über der gesetzlich erlaubten Dauer lag ist allerdings eine Tatsache und keine Annahme. Zugegeben von dem Anstaltsleiter und ein wohl nicht geahndeter Gesetzesverstoß. Wo bleibt denn da der Ruf nach Gleichbehandlung durch das Gesetz oder der Hinweis, dass auch innerhalb der JVA Gesetze gelten müssen? Müssen die nur für die Inhaftierten gelten und ein Anstaltsleiter kann dann einfach mal "so in Schwung sein"?
Warum ist es eine Tatsache, dass der Anstaltsleiter keine 6 Wochen Arrest verhängen durfte? Weil es eine Journalistin so geschrieben hat? Kennst Du die internen Dienstanweisungen einer Haftanstalt?
Genauso ist es eine Tatsache, dass Rösner die Konsultation eines Psychologen verwehrt wurde. Ebenso, dass seine Hepatitis-C nicht behandelt wurde, da der Anstaltsleiter laut eigener Aussage "nichts von der Krankheit wusste". </p></p>Ein Gericht kann eine Behandlung eines Inhaftierten ablehnen, wenn es dazu keine Veranlassung sieht. </p></p>Deine Aussagen zum Thema Rauschgiftbesitz und der Hinweis auf die nicht geringe Menge sind in meinen Augen ein bisschen merkwürdig, wenn man bedenkt, dass seine Verurteilung am Ende für den Besitz einer eben genau minder schweren Menge erfolgte.</p></p>Was ist daran merkwürdig, wenn sich eine Anklage auf den HANDEL einer - nicht geringe Menge - , bezieht und die Verurteilung nicht deswegen, sondern wg. des BESITZES einer nicht geringen Menge - in einem minder schweren Fall - erfolgte? Dann war ihm die Absicht, mit dem Heroin zu handeln, bei Gericht eben nicht nachweisbar.</p>
Das ist ja schön, nur leider nicht relevant, da eine Entlassung wohl nicht in Frage kommt. Im Anschluss an die Freiheitssrafe erfolgt Sicherheitsverwahrung, d.h. Rösner wird wohl nie wieder in Freiheit leben. Dass zwei Gutachter ihm jegliche Gefährlichkeit absprechen, ist wohl kaum anzunehmen.
FALSCH!!! Natürlich kann Rösner entlassen werden, und zwar dann, wenn man bei einer ersten Überprüfung seitens des Gerichts erkennt, dass er nun keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt. Natürlich können Gutachter zu dieser Überzeugung kommen, hier sollte man keine Mutmaßungen anstellen. Anstatt einer Entlassung müsste er dann die neue Freiheitsstrafe von 6 Monaten verbüßen.
Wie sieht denn sein Vorstrafenregister aus, dass es Haftlockerungen ausschließt? Auch durch intensivstes Suchen habe ich nichts gefunden, was über die im Artikel genannten Vorstrafen hinausgeht. Sollte das alles sein (Diebstähle, Fahren ohne Führerschein/Versicherung, Widerstand gegen Vollzugsbeamte), ist der Hinweis auf das Vorstrafenregister doch wohl ein Witz. Da hat jeder auffällige Jugendliche in einem sozialen Brennpunkt mehr auf dem Kerbholz.
FALSCH!!! Der emotionale Vergleich mit einem auffälligen Jugendlichen ist hier völlig unnötig und überflüssig. RÖSNER saß wegen schwerer Straftaten bereits vor der Gladbeck-Tat mehrere Jahre im Gefängnis, das konnte man damals der Berichterstattung nach Gladbeck entnehmen. Wenn ich dazu etwas finde werde ich Dir auch gerne die Quelle angeben! Ich meine, er hätte davor sogar 7 Jahre am Stück gesessen (1979 - 1986?). Und was die Schwere der Tat angeht:
Warum hat sein Komplize, der, im Gegensatz zu Rösner, wegen Mord verurteilt wurde, Hafterleichterungen bekommen und Rösner nicht?
Aus dem Spiegel-Artikel geht doch hervor, dass Rösner eine Mindestverbüßungszeit von 26 Jahren bekommen hat, Degowski nur 25. Das Gericht wird dabei schon berücksichtigt haben, welche Beteiligung Rösner an der Gesamttat zugesprochen werden musste. Es ist doch unstrittig, dass Rösner eine tragende Rolle gespielt hat, und nicht alleine Degowski verantwortlich zu machen ist. R. konnte nur nicht wegen Mordes verurteilt werden, weil es einfach nicht beweisen war, dass er die Geisel absichtlich getötet hatte, d.h. doch nicht, dass er es nicht gewesen ist. Und das sich im Eifer des Gefechts ein Schuss löste ist nicht auszuschließen, macht es aber auch nicht besser!
Zu solchen Ungerechtigkeiten wird es immer wieder kommen, weil zwei verschiedene Gerichte bei gleicher Sachlage zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen können, das ist nun mal unbestreitbar. </p> Glaube ich ehrlich gesagt nicht, denn der erwähnte Personlaufwand dürfte so einiges gekostet haben.
Ich bleibe dabei, dass das keine außergewöhnlich hohen Aufwendungen waren. Hier kann man beliebig andere Beispiele nennen, bei denen die Kosten-Nutzen-Relation in Frage zu stellen wäre.
Ok, das gilt dann auch für all die kleinen "Bagatellfälle", die auf Grund der geringen Schadensmenge nicht verhandelt werden, um die Gerichte zu entlasten? Oder ist das was anderes?
Das ist etwas anderes, denn hier spricht man von Verfahrens-Ökonomie.
</p>Weil ich der Meinung bin, dass auch Gefangene respektvoll und menschlich behandelt werden sollten und müssen. Und allein die oben erwähnten Tatsachen lassen weder das eine noch das andere erkennen.</p></p>Ich bin selbstverständlich für die Achtung von Menschen- und Bürgerrechten. Welche der - oben erwähnten Tatsachen - lassen erkennen, dass diese in diesem Fall nicht beachtet wurden? Nicht jeder Häftling, der nach einem Arzt ruft, wird gleich einem Arzt vorgestellt. Wenn das schon ein Verstoß gegen seine Menschenrechte sein soll!Dazu kommt, dass auch hier das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten sollte. Welchen Nutzen hat die Gesellschaft durch eine erneute Verurteilung Rösners und welcher "Schaden"/Aufwand steht dagegen?