Justizirrsinn und Verschwendung von Steuergeldern: Der Fall Rösner

ceerix

Derzeit im Forums-Urlaub
Hoffentlich liest mein Sohn hier nicht mir - wie soll ich dem sonst nur beibringen das er sich in Mathe dringend verbessern muss? :065: :muha:


Hab ich doch tatsächlich irgendwo [Ironie on] und [Ironie off] vergessen :brr:


Das DU allerdings auf eines MEINER Postings so reagierst war nur eine Frage der Zeit :0092:
 
J

jroeben

Guest
Danke für die Blumen. Im rechnen bin ich Dir wohl überlegen. 17% oder 1/6 ergeben bei mir noch lange kein Drittel, höchsten zwei drittel.

Du wirst wissen, dass ich mich verschrieben habe und 1/6 meinte, da ich derjenige war, der diesen Wert ins Spiel gebracht hat und ihn im vorherigen Satz auch noch erwähnt hatte.
Ob Du mir im Rechnen allerdings überlegen bist, weiß ich nicht, denn ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass 1/6 oder 17% 2/3 ergeben.


Der Tod ist auch im Krankenhaus oder im Strassenverkehr nicht im Gesetz vorgesehen. Trotzdem sterben dort mehr, als Lebenslängliche hinter Gittern.
Sorry, aber das ist völlig zusammenhanglos und zumindest ich sehe da jetzt keinen Sinn in dieser Aussage.

Du nennst es selektive Wahrnehmung, ich nannte es "den ersten Absatz".
Und es war damit bewusst "selektiv....".
Bei einem fünfseitigen Aufsatz könnte es aber durchaus Sinn haben, mehr als einen Absatz zu lesen, bevor man eine Meinung bildet und diese äußert.

Sogar schon sehr oft... aber ich habe vorher noch nie einen anderen Menschen umgebracht.
Auch in dieser Aussage sehe ich keinen Zusammenhang zu dem diskutierten Thema. Übrigens möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass Rösner niemals wegen Mord verurteilt wurde.

Aber wieso willst Du mir suggerieren, dass es Ungerecht war/ist?
Rösner hatte 6-7 Gramm Heroin in seiner Zelle?!?!?
Was ist an diesen 6 Monaten dann ungerecht??
Ich will gar nichts suggerieren, ich äußere nur meine Meinung.
Ich schlage vor, den Thread nochmal komplett zu lesen, denn Deine Fragen wurden bereits beantwortet.

Hätte er Deiner Meinung nach für diese "Ungerechtigkeit" Haftverschonung erwarten sollen???
Und auch hier weiß ich wieder nicht, wo der Zusammenhang ist. Habe ich das irgendwo gesagt oder angedeutet?
 

admin

Administrator
Teammitglied
Hab ich doch tatsächlich irgendwo [Ironie on] und [Ironie off] vergessen :brr:


Das DU allerdings auf eines MEINER Postings so reagierst war nur eine Frage der Zeit :0092:

Sind wir ein bisschen empfindlich? :0141:

Du schreibst mathematisch genauso einen Lapsus wie Jens - entweder ist es bei beiden Kokolores oder bei Beiden - was eher anzunehmen ist - ein Tippfehler im Eifer des Gefechts. Wie auch immer ist es eben ein klassisches Eigentor auf einen Fehler hinzuweisen (oder darauf rumzureiten) indem man selber einen macht - das sollte man schon mal schlucken können - zumal Ironie-Tags dabei auch nichts besser sondern höchstens noch schlimmer gemacht hätten, da vollkommen unpassend: Mit Ironie hätte das im Sinne des Wortes nun wirklich nichts zu tun gehabt.

Was den 2. Satz angeht: Da überschätzt Du Deine Bedeutung bei mir gewaltig - hatte schon fast vergessen das es Dich hier gibt (wolltest Du das nicht mal ändern? :009:), die Bemerkung hätte ich bei jedem gemacht.

Aber jetzt wo Du es erwähnst - irgendwas war da schon mal mit fruchtlosen Diskussionen und abstrusen Argumentationen..... :0025: - egal, nicht wichtig :mrgreen:
 

Capecoralfan

Well-Known Member
Über die Einseitigkeit des Artikels kann man sicher diskutieren, dass überwiegend nicht überprüfbare Argumente des verteidigers übernommen wurden, kann ich so allerdings nicht erkennen.
Im Text steht - Bei ihm wird stets die ganz große Keule herausgeholt, wie sein Verteidiger August Vordemberge es formulierte. Und das ist doch ein nicht überprüfbares Argument eines Verteidigers, das lediglich Stimmung beim geneigten Leser machen soll. Natürlich wird hier auch die persönliche Wahrnehmung des Inhaftierten eine Rolle spielen, dies ist ganz natürlich.
Der verhängte Arrest, der zwei Wochen über der gesetzlich erlaubten Dauer lag ist allerdings eine Tatsache und keine Annahme. Zugegeben von dem Anstaltsleiter und ein wohl nicht geahndeter Gesetzesverstoß. Wo bleibt denn da der Ruf nach Gleichbehandlung durch das Gesetz oder der Hinweis, dass auch innerhalb der JVA Gesetze gelten müssen? Müssen die nur für die Inhaftierten gelten und ein Anstaltsleiter kann dann einfach mal "so in Schwung sein"?
Warum ist es eine Tatsache, dass der Anstaltsleiter keine 6 Wochen Arrest verhängen durfte? Weil es eine Journalistin so geschrieben hat? Kennst Du die internen Dienstanweisungen einer Haftanstalt?

Genauso ist es eine Tatsache, dass Rösner die Konsultation eines Psychologen verwehrt wurde. Ebenso, dass seine Hepatitis-C nicht behandelt wurde, da der Anstaltsleiter laut eigener Aussage &quot;nichts von der Krankheit wusste&quot;. </p></p>Ein Gericht kann eine Behandlung eines Inhaftierten ablehnen, wenn es dazu keine Veranlassung sieht. </p></p>Deine Aussagen zum Thema Rauschgiftbesitz und der Hinweis auf die nicht geringe Menge sind in meinen Augen ein bisschen merkwürdig, wenn man bedenkt, dass seine Verurteilung am Ende für den Besitz einer eben genau minder schweren Menge erfolgte.</p></p>Was ist daran merkwürdig, wenn sich eine Anklage auf den HANDEL einer - nicht geringe Menge - , bezieht und die Verurteilung nicht deswegen, sondern wg. des BESITZES einer nicht geringen Menge - in einem minder schweren Fall - erfolgte? Dann war ihm die Absicht, mit dem Heroin zu handeln, bei Gericht eben nicht nachweisbar.</p>

Das ist ja schön, nur leider nicht relevant, da eine Entlassung wohl nicht in Frage kommt. Im Anschluss an die Freiheitssrafe erfolgt Sicherheitsverwahrung, d.h. Rösner wird wohl nie wieder in Freiheit leben. Dass zwei Gutachter ihm jegliche Gefährlichkeit absprechen, ist wohl kaum anzunehmen.
FALSCH!!! Natürlich kann Rösner entlassen werden, und zwar dann, wenn man bei einer ersten Überprüfung seitens des Gerichts erkennt, dass er nun keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt. Natürlich können Gutachter zu dieser Überzeugung kommen, hier sollte man keine Mutmaßungen anstellen. Anstatt einer Entlassung müsste er dann die neue Freiheitsstrafe von 6 Monaten verbüßen.

Wie sieht denn sein Vorstrafenregister aus, dass es Haftlockerungen ausschließt? Auch durch intensivstes Suchen habe ich nichts gefunden, was über die im Artikel genannten Vorstrafen hinausgeht. Sollte das alles sein (Diebstähle, Fahren ohne Führerschein/Versicherung, Widerstand gegen Vollzugsbeamte), ist der Hinweis auf das Vorstrafenregister doch wohl ein Witz. Da hat jeder auffällige Jugendliche in einem sozialen Brennpunkt mehr auf dem Kerbholz.
FALSCH!!! Der emotionale Vergleich mit einem auffälligen Jugendlichen ist hier völlig unnötig und überflüssig. RÖSNER saß wegen schwerer Straftaten bereits vor der Gladbeck-Tat mehrere Jahre im Gefängnis, das konnte man damals der Berichterstattung nach Gladbeck entnehmen. Wenn ich dazu etwas finde werde ich Dir auch gerne die Quelle angeben! Ich meine, er hätte davor sogar 7 Jahre am Stück gesessen (1979 - 1986?). Und was die Schwere der Tat angeht:
Warum hat sein Komplize, der, im Gegensatz zu Rösner, wegen Mord verurteilt wurde, Hafterleichterungen bekommen und Rösner nicht?

Aus dem Spiegel-Artikel geht doch hervor, dass Rösner eine Mindestverbüßungszeit von 26 Jahren bekommen hat, Degowski nur 25. Das Gericht wird dabei schon berücksichtigt haben, welche Beteiligung Rösner an der Gesamttat zugesprochen werden musste. Es ist doch unstrittig, dass Rösner eine tragende Rolle gespielt hat, und nicht alleine Degowski verantwortlich zu machen ist. R. konnte nur nicht wegen Mordes verurteilt werden, weil es einfach nicht beweisen war, dass er die Geisel absichtlich getötet hatte, d.h. doch nicht, dass er es nicht gewesen ist. Und das sich im Eifer des Gefechts ein Schuss löste ist nicht auszuschließen, macht es aber auch nicht besser!
Zu solchen Ungerechtigkeiten wird es immer wieder kommen, weil zwei verschiedene Gerichte bei gleicher Sachlage zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen können, das ist nun mal unbestreitbar. </p> Glaube ich ehrlich gesagt nicht, denn der erwähnte Personlaufwand dürfte so einiges gekostet haben.
Ich bleibe dabei, dass das keine außergewöhnlich hohen Aufwendungen waren. Hier kann man beliebig andere Beispiele nennen, bei denen die Kosten-Nutzen-Relation in Frage zu stellen wäre.


Ok, das gilt dann auch für all die kleinen &quot;Bagatellfälle&quot;, die auf Grund der geringen Schadensmenge nicht verhandelt werden, um die Gerichte zu entlasten? Oder ist das was anderes?
Das ist etwas anderes, denn hier spricht man von Verfahrens-Ökonomie.


</p>Weil ich der Meinung bin, dass auch Gefangene respektvoll und menschlich behandelt werden sollten und müssen. Und allein die oben erwähnten Tatsachen lassen weder das eine noch das andere erkennen.</p></p>Ich bin selbstverständlich für die Achtung von Menschen- und Bürgerrechten. Welche der - oben erwähnten Tatsachen - lassen erkennen, dass diese in diesem Fall nicht beachtet wurden? Nicht jeder Häftling, der nach einem Arzt ruft, wird gleich einem Arzt vorgestellt. Wenn das schon ein Verstoß gegen seine Menschenrechte sein soll!Dazu kommt, dass auch hier das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten sollte. Welchen Nutzen hat die Gesellschaft durch eine erneute Verurteilung Rösners und welcher &quot;Schaden&quot;/Aufwand steht dagegen?
</p></p>FALSCH! Verhälnismäßigkeit hat im Strafprozessrecht leider nichts verloren, kommt nur im Polizeirecht vor! Die Frage nach dem NUTZEN stellt sich deshalb für die Justiz nicht, beziehungsweise diese Frage darf sich die Justiz gar nicht stellen! </p>SORRY, konnte leider nicht mit Zitieren arbeiten!!!</p>Gruß, Capecoralfan</p>
 
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Florida-Fighter

Derzeit im Forums-Urlaub
Ob Demi das hier schon gelesen hat? :009:
Sonntag sind die Ferien endlich vorbei :mrgreen:

Ich komme gleich dazu... Mir kribbelts extrem in den Fingern und das Ventil zum Dampf ablassen ist wohl etwas eingerostet... :0521:

Muß "nur" noch meine Tochter schnell zur Oma schippen, Nägel stutzen lassen, Hund nochmal Pippi machen befehlen, Sohnemann DVD einschmeißen - hab ich noch was vergessen???

Bei uns haben die Sommerferien erst vor 1 1/2 Wochen angefangen :0045:...
 

BiMi

Well-Known Member
Moderator
Ich komme gleich dazu... Mir kribbelts extrem in den Fingern und das Ventil zum Dampf ablassen ist wohl etwas eingerostet... :0521:

Muß "nur" noch meine Tochter schnell zur Oma schippen, Nägel stutzen lassen, Hund nochmal Pippi machen befehlen, Sohnemann DVD einschmeißen - hab ich noch was vergessen???

Bei uns haben die Sommerferien erst vor 1 1/2 Wochen angefangen :0045:...

:022: Das wird lustig....:banana:
 

Claudia

Power-Mom und Moderatorin
Moderator
Ich komme gleich dazu... Mir kribbelts extrem in den Fingern und das Ventil zum Dampf ablassen ist wohl etwas eingerostet... :0521:

Muß "nur" noch meine Tochter schnell zur Oma schippen, Nägel stutzen lassen, Hund nochmal Pippi machen befehlen, Sohnemann DVD einschmeißen - hab ich noch was vergessen???

Bei uns haben die Sommerferien erst vor 1 1/2 Wochen angefangen :0045:...

Ich lehne mich zurück und warte entspannt :036:
 
F

floridamummel

Guest
Wenn ich nachher vom Ikea zurück bin, werde ich gleich an den PC stürzen. :009:
OT: Bei uns sind die Ferien nun endlich zu Ende.......Dienstag ist endlich Einschulung......:banana:
 

Capecoralfan

Well-Known Member
Bezüglich vorheriger Verurteilungen bzw. Haftstrafen von RÖSNER habe ich das hier im Internet gefunden (Quelle: Interview Bild-Zeitung mit Rösner, 20 Jahre nach Gladbeck):Rösner will bis heute nicht glauben, dass die tödliche Kugel aus seiner Pistole kam. Dabei hatten Gutachten im Prozess eindeutig ergeben: Silke Bischoff starb durch einen Herz- und Lungenschuss aus Rösners Waffe.Geträumt hat er von der Geiselnahme nie. Rösner: „Nur der Silke bin ich einmal im Traum begegnet. Wir gingen aufeinander zu. Aber irgendetwas stellte sich im Traum dazwischen.“ In der Zelle spricht er manchmal mit ihr. Rösner: „Einmal, da ging dabei dreimal das Licht an. Einfach so. Ich musste es immer wieder ausmachen. Komisch, ne?“Rösners Lebenslauf, Stationen eines fortlaufenden Verbrechens:• Als Kind ein Hühnerdieb.• Als Jugendlicher wegen unzähliger Einbrüche vier Jahre im Gefängnis.• Ein Macheten-Angriff im Knast auf einen Beamten. Wieder 2 Jahre Strafe.• Im Hafturlaub 1986 taucht er ab, begeht bis zur Geiselnahme 45 (!) Raubüberfälle und Einbrüche.Zitat Ende. Dazu muss ich keinen weiteren Kommentar hinzufügen. Gruß, Capecoralfan
 
J

jroeben

Guest
Bezüglich vorheriger Verurteilungen bzw. Haftstrafen von RÖSNER habe ich das hier im Internet gefunden (Quelle: Interview Bild-Zeitung mit Rösner, 20 Jahre nach Gladbeck):Rösner will bis heute nicht glauben, dass die tödliche Kugel aus seiner Pistole kam. Dabei hatten Gutachten im Prozess eindeutig ergeben: Silke Bischoff starb durch einen Herz- und Lungenschuss aus Rösners Waffe.Geträumt hat er von der Geiselnahme nie. Rösner: „Nur der Silke bin ich einmal im Traum begegnet. Wir gingen aufeinander zu. Aber irgendetwas stellte sich im Traum dazwischen.“ In der Zelle spricht er manchmal mit ihr. Rösner: „Einmal, da ging dabei dreimal das Licht an. Einfach so. Ich musste es immer wieder ausmachen. Komisch, ne?“Rösners Lebenslauf, Stationen eines fortlaufenden Verbrechens:• Als Kind ein Hühnerdieb.• Als Jugendlicher wegen unzähliger Einbrüche vier Jahre im Gefängnis.• Ein Macheten-Angriff im Knast auf einen Beamten. Wieder 2 Jahre Strafe.• Im Hafturlaub 1986 taucht er ab, begeht bis zur Geiselnahme 45 (!) Raubüberfälle und Einbrüche.Zitat Ende. Dazu muss ich keinen weiteren Kommentar hinzufügen. Gruß, Capecoralfan

Verzeih bitte, dass ich die Bild nicht unbedingt als seriöse Quelle bezeichnen würde. Ich will ja nichtmal ausschließen, dass die dort zu findende Haftgeschichte wahr ist, wundere mich aber schon, dass die einzige Qulle eben die Bild ist.
Selbst falls die Geschichte der Wahrheit entsprechen sollte, sehe ich dort nicht die Geschichte eines notorischen Gewaltverbrechers. Wie viele Raubüberfälle waren es denn? 45? Oder vielleicht nur einer und 44 Einbrüche? Ich glaube ehrlich, dass z.B. 45 Einbrüche in den genannten sozialen Brennpunkten bei jugendlichen Straftätern so selten sind.
Wie auch immer, für mich sind die Vorstrafen kein Grund, ihn anders zu behandeln als z.B. seinen Komplizen (der ganz sicher auch einige Vorstrafen hat).
 
J

jroeben

Guest
FALSCH! Verhälnismäßigkeit hat im Strafprozessrecht leider nichts verloren, kommt nur im Polizeirecht vor! Die Frage nach dem NUTZEN stellt sich deshalb für die Justiz nicht, beziehungsweise diese Frage darf sich die Justiz gar nicht stellen! SORRY, konnte leider nicht mit Zitieren arbeiten!!!
Gruß, Capecoralfan

Ich glaube nicht, dass das FALSCH! ist.
Allein in der Strafprozessordnung taucht die Verhältnismäßigkeit mindestens an 5 Stellen auf: §§81 II 2, 112 I 2, 120 I 1, 163b II 2, 163d I 1

Des Weiteren ist im Strafprozessrecht die Verhältnismäßigkeit "Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anordnung bzw. Vornahme von grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen".

Dazu kommt, und das ist in menen Augen von großer Bedeutung, dass das Strafgesetzbuch in §62 den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit regelt.

§ 62
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht.
 

internet

Well-Known Member
Ich komme gleich dazu... Mir kribbelts extrem in den Fingern und das Ventil zum Dampf ablassen ist wohl etwas eingerostet... :0521:

Muß "nur" noch meine Tochter schnell zur Oma schippen, Nägel stutzen lassen, Hund nochmal Pippi machen befehlen, Sohnemann DVD einschmeißen - hab ich noch was vergessen???

Bei uns haben die Sommerferien erst vor 1 1/2 Wochen angefangen :0045:...

Ich bin schon gespannt
 

buccaneer

Buchmacher und Frauenversteher
mal unabhängig davon, daß es natürlich richtig ist alle Gefängnisinsassen gleich zu behandeln usw.

Aber, egal wieviele "nur" Einbrüche es waren und wieviele Raubüberfälle. Allein die Tat eines Banküberfalls mit Geiselnahme und Mord (ob direkt oder indirekt) birgt ein extremes Gewaltpotenzial und eine sehr niedrige Hemmschwelle. Und damit eine enorme Gefahrenquelle für die Allgemeinheit. Sowas sollte man nicht "herunterreden" wollen. Und ob Rösner (oder Degowski) jetzt geläuterten Schäfchen sind - ich kann es mir einfach nicht vorstellen.
 

Capecoralfan

Well-Known Member
Ich glaube nicht, dass das FALSCH! ist.
Allein in der Strafprozessordnung taucht die Verhältnismäßigkeit mindestens an 5 Stellen auf: §§81 II 2, 112 I 2, 120 I 1, 163b II 2, 163d I 1

Des Weiteren ist im Strafprozessrecht die Verhältnismäßigkeit &quot;Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anordnung bzw. Vornahme von grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen&quot;.

Dazu kommt, und das ist in menen Augen von großer Bedeutung, dass das Strafgesetzbuch in §62 den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit regelt.

§ 62
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht.

Mein Lieber, jetzt wirfst Du leider aber auch alles durcheinander. Wir sprachen von der Verhältnismäßigkeit im Rahmen einer Gerichtsverhandlung wg. Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bei einem Langzeitinhaftierten. Du zitierst aber einfach das Wort aus verschiedenen Paragrafen, wie z. Bsp. aus dem § 81 Abs. 2, der die Unterbringung eines Beschuldigten zum Zwecke der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens regelt. Oder § 112 I 2 StPO, dem Haftgrund Fluchtgefahr, bei dem die einzelnen Umstände besonders gewürdigt werden müssen, oder 3. § 163b II 2, der die Identitätsfeststellung regelt, und eine Verhältnismäßigkeit fordert, weil die Maßnahme dann nicht durchgeführt werden darf, wenn sie zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis steht. Diese von dir zitierten und in der StPO aufgeführten Verhältnismäßigkeiten haben aber auch rein gar nichts mit dem Fall RÖSNER gemein! Da nutzt auch der von Dir zurecht aufgeführte Kernsatz nichts, dass jede getroffene Maßnahme nach der StPO verhältnismäßig sein muss. Ich denke, darüber brauchen wir auch nicht zu diskutieren. Capecoralfan
 
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