Letztes Flugsegment verfallen lassen - Lufthansa

Ele

Well-Known Member
Was glaubst Du, wie groß die Schweißperlen bei den Mitarbeitern sind,
wenn Du in DUS zum AB-Schalter gehst und sagst:Ich/wir sind krank und können nicht weiterfliegen.
Dann müssen die Koffer gesucht werden und Verspätung droht.
Niemand kann Euch zwingen weiterzufliegen, wenn Ihr krank seid.

Rainer

Ja, aber diese Variante wollten wir nicht, denn das hätte ja unter Umständen eine Verspätung des Anschlussfliegers verursacht und das wollten wir nicht verantworten.

Naja, letztendlich hat es ja geklappt, aber bis dahin hatten WIR die Schweißperlen auf der Stirn (und die beiden AB-Mitarbeiter von meinem Geschnabbel ein Kotelett am Ohr) .
 

Texasranger

Well-Known Member
Das Urteil ist überzeugend, weil die LH den verlangten höheren Ticktpreis nicht nachvollziehbar darlegen konnte. Das wird zukünftig aber unter Umständen anders sein.

Letztlich ist die LH die Umgehungen doch selbst schuld. Es ist doch verrückt, das längere Flüge billiger sind als kürzere. Warum kostet ein Flug von AMS über FRA in die USA weniger als FRA in die USA. Das ist doch lediglich ein cleverer Kniff von LH, um den Airlines, die von AMS operieren, Passagiere abspenstig zu machen. Wenn die Passagiere ähnlich clevere Kniffe anwenden und das letzte Segment des Rückflugs verfallen lassen, macht LH plötzlich riesiges Theater.

LH hat doch auch gar keinen Schaden im Verhältnis zu diesem Passagier erlitten, er hat voll bezahlt und nimmt einen Teil der Leistung nicht in Anspruch. Wenn ich im Restaurant ein Dreigangmenü bestelle und esse den Nachtisch nicht, muss ich doch auch nicht plötzlich den Einzelpreis für die drei Komponenten bezahlen.
 

JohnSmith

Well-Known Member
Hab das mal bei LH gemacht. Wobei das letzte Segment allerdings ICE war. Schaltermaus hat sich ein bisschen wichtig gemacht, aber kein Problem.
 

Floridatom

Well-Known Member
Innerhalb Deutschlands würde das ja noch Sinn machen, aber bei den beiden Beispielen oben mit Polen oder Niederlande nicht.
Klar die Airline würde doppelt verdienen, Überbuchen ja meistens die Flüge. Den Koffer braucht man ja ach nicht bis zum Endziel
durchzuchecken.

T:0025:M
 

Airwulf

Well-Known Member
Moderator
Wenn ich im Restaurant ein Dreigangmenü bestelle und esse den Nachtisch nicht, muss ich doch auch nicht plötzlich den Einzelpreis für die drei Komponenten bezahlen.
Aber im Restaurant darfst Du auch die Vorspeise weglassen.:022:

Die Airlines drehen halt jeden Stein um, um `ne Mark zu finden.

Mal schauen, wie es weiter geht.
 

Texasranger

Well-Known Member
Klar die Airline würde doppelt verdienen, Überbuchen ja meistens die Flüge.
T:0025:M

Das kommt m.E. als Argument gegen die LH-Forderung noch hinzu. Es wird wohl keine Vertragsstrafe, sondern Schadenersatz verlangt. D.h. die Airline muss auch einen Schaden nachweisen. Sie müsste darlegen, dass der Platz nicht durch einen anderen Passagier besetzt gewesen ist. Ich glaube kaum, dass LH dann die gesamte Passagierliste offenlegen möchte.
 

Tozupi

Well-Known Member
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..........Es wird wohl keine Vertragsstrafe, sondern Schadenersatz verlangt. D.h. die Airline muss auch einen Schaden nachweisen. .........

Was für einen Schaden denn? Preis ist bezahlt... dann kann rechtlich kein Schaden entstehen, da der Beförderungsvertrag ja die Kostenbasis stellt. Und das nicht in Anspruchnehmen der Leistungen niemals Kosten zusätzlich verursachen kann. Es entsteht ja kein weiterer Handlungszwang für die Airline. Bzw. nur, wenn extra wegen des nicht durchgecheckten Gepäcks zusätzlich Servicekosten entstehen würden. Oder m.E. noch denkbar... wenn das Flugzeug verpätet wäre, weil man auf den Passagier warten muss... was aber ja nicht passiert wenn nicht eingecheckt wurde...
 

gutesA

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Sie argumentieren aber anders:

Wenn du regulär nur ab Frankfurt gebucht hättest, hättest du den doppelten Preis zahlen müssen.
Damit besteht der Schaden in der Differenz zu dem Preis, den du gezahlt hast.
Du hast eine billige Umsteigeverbindung gebucht und den teuren Direktflug erhalten.

Bin wirklich gespannt, ob sie damit durchkommen.

Selbst wenn nicht, wird man die günstigen Flüge mit Zwischenstopp wohl vergessen können.
 

Tozupi

Well-Known Member
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Sie argumentieren aber anders:

Wenn du regulär nur ab Frankfurt gebucht hättest, hättest du den doppelten Preis zahlen müssen.
Damit besteht der Schaden in der Differenz zu dem Preis, den du gezahlt hast.
Du hast eine billige Umsteigeverbindung gebucht und den teuren Direktflug erhalten.

Das ist mM nach der Fehler. Ich hätte den teuren nicht gebucht, sondern eine Alternative, bzw. hätte überlegt die Umsteigeverbindung zu voll zu nutzen.... wo ist dann der Vorteil bei der LH? Das ist doch nur nachträgliche Optimierung der Marge und nicht Schadensausgleich.

Bei einem Verzicht auf einen kompletten Rückflug dürften die dann den Sitzplatz dazu nicht nochmal veräussern. Das müsste die Lufthansa zumindest gegen die Neukalkulation des Tickets stellen.

Selbst wenn nicht, wird man die günstigen Flüge mit Zwischenstopp wohl vergessen können.

Da bin ich mir nicht soooo sicher. In anderen EU-Läandern wird man sogar zum bezahlten Tarif befördert, wenn man den Hinflug nicht angetreten hat und nur den Rückflug in Anspruch nehmen kann. Und da sind die Tarife letztlich nicht wesentlich anders.

Die Medien gehen davon aus, dass die LH keine Kalkulation Ihrer Tickets offenlegen wird und alleine aus dem Grund nicht gewinnen wird. Selbst wenn das wider Erwarten preisgegeben wird, ist der Ausgang nach Medieneinschätzung mit hoher Wahrscheinlichkeit zugunsten der Verbraucher.


Uns bleibt nur abzuwarten und auf die Vernunft der Richter zu hoffen.
 
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