Sonderkündigungsrecht bei einem Rechtschutzschaden????

Airwulf

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Ich hatte einen Rechtsstreit mit meinem AG.Dieser wurde mit einem Vergleich beigelegt.
Die RV hat abzüglich 150€ bezahlt und ich wollte nun von meinem Sonderkündigungsrecht
Gebrauch machen.
Leider hat die DEVK nur eine ordentliche Kündigung akzeptiert,da sie ja bezahlt haben.
In den AGB`s kann ich nichts finden.
Gibt es noch in anderen Rechtsvorschriften einen Bezug zu meiner Sache???

Bisher war ich im Glauben,das ich jede Versicherung nach einem Schaden kündigen kann.

Hat hierzu Jemand eine Idee???
 

Brechten

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@ Rainer: sind evtl Deine bisher eingezahlten Beträge kleiner als das, was sie in Deinem Fall leisten mussten? Dann ist es ein „netter Versuch“, das Verhältnis auszugleichen;)
 

AnjaB

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Also, andersherum geht es schneller. Nach dem Prozess mit/gegen meinem Arbeitgeber haben wir gaaaanz schnell die Kündigung von unserer Versicherung bekommen.... :022:
 

Tozupi

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Also, andersherum geht es schneller. Nach dem Prozess mit/gegen meinem Arbeitgeber haben wir gaaaanz schnell die Kündigung von unserer Versicherung bekommen.... :022:

Autsch,.... d.h. Ihr habt nicht "Recht" bekommen, denn sonst wären die Kosten beim AG geblieben und die Versicherung hätte kein a.o. Kündigungsrecht.
Dazu ist diese Variante "zu fliegen" denkbar ungünstig. das macht eine Folgeversicherung oft schwierig, oder zumindest teurer...
 

Airwulf

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Autsch,.... d.h. Ihr habt nicht "Recht" bekommen, denn sonst wären die Kosten beim AG geblieben und die Versicherung hätte kein a.o. Kündigungsrecht.
Dazu ist diese Variante "zu fliegen" denkbar ungünstig. das macht eine Folgeversicherung oft schwierig, oder zumindest teurer...
Stimmt nicht ganz. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine eigenen Kosten.
Egal,wie der Prozess ausgeht.
 

zensus

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Es war ein Vergleich in der zweiten Instanz.

Danach hat uns die Versicherung gekündigt, wir haben sie auf unser Paket bei denen hingewiesen, daraufhin haben die uns ein Angebot mit Schadensfreiheitsrabatt in der .24-Tochter angeboten, das günstiger ist,als der gekündigte Altvertrag.
Bedingungen sind nahezu identisch
 

Tozupi

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Ok, das hatte ich irgendwie schon mal gehört. Aber sowas vergisst man (leider) nach Jahren wieder. Vor allem wenn man mit Arbeitsrechtschutz noch nie etwas zu tun hatte... zum Glück :)
 
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