Wow Air

Claudia

Power-Mom und Moderatorin
Moderator
Eine Mahnung per Email? Schon witzig was die alles versuchen. :muha: Da würde ich erstmal gar nicht drauf reagieren.
Wenn da was hinter wäre, dann käme sowas per Einschreiben.

Also wir verschicken unsere Mahnungen auch nicht per Einschreiben :mrgreen: Du meinst vielleicht einen Mahnbescheid ;), den haben wir aber nicht bekommen. Es handelt sich dabei um eine Mahnung zur Zahlung und Androhung von weiteren rechtlichen Schritten und dies per Mail zu versenden ist nicht unüblich ;)
 

Texasranger

Well-Known Member
Was für eine Forderung soll AB denn gegen euch haben? Wer keine Leistung erbracht hat, kann auch keine Zahlung verlangen. Oder habt ihr einen angebotenen Flug nicht genutzt und die KK-Belastung zurückbuchen lassen?
 

Claudia

Power-Mom und Moderatorin
Moderator
Am 07.08.2017 buchte ich Flüge von HH über Düsseldorf nach Orlando, Reisezeit 11.10.-07.11.2017. Am 15.08.2017 (nagelt mich nicht auf das 100% Datum fest) später gab AB die Insolvenz bekannt, für alle die vor diesem Termin gebucht hatten gab es keine Möglichkeit des Rücktritts bzw. der Rückzahlung der gezahlten Tickets Nach einiger Zeit war klar, dass Orlando nicht mehr angeflogen werden würde, also setzte ich mich mit AB in Verbindung. Wir wurden auf den Flug nach Miami umgebucht. Irgendwann im September hieß es dann, dass AB den Flugverkehr Ende Oktober einstellen würde, so hatten wir dann einen Hinflug aber leider keinen zurück. Also neue Flüge mit KLM/Delta gebucht und mit denen dann am 11.10.17 nach Orlando geflogen. Zwischenzeitlich hatte ich von anderen Betroffenen gehört und gelesen, die sich ihr Geld über ihren Kreditkartenanbieter zurück geholt hatten, also setzte ich mich mit unserer Bank in Verbindung und reichte alle Unterlagen ein. Um alles weitere kümmerte sich dann die Bank. Die Summe wurde unserer Kreditkartenkonto wieder gutgeschrieben und Ende der Geschichte-dachten wir. Nach mehr als 1,5 Jahren erreichte uns dann am Montag die Zahlungsaufforderung. Es wurde keine vollständige Leistung angeboten bzw. erbracht, wofür sollen wir also bezahlen ... Wie schon geschrieben, ein Rechtsanwalt kümmert sich inzwischen um die Angelegenheit, mal abwarten ;) :)
 

Texasranger

Well-Known Member
Ich bin kein Insolvenzrechtsexperte. Ich meine, dass der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht hat, ob er schon geschlossene Verträge erfüllt oder nicht. Wählt er die Erfüllung (Flüge), muss man selbst auch die vertragliche Leistung (Flugpreis) erbringen. Wenn nicht, dann nicht.
Wenn ihr nicht zwei getrennte Buchungen für Hin- und Rückflug hattet, stellt das Angebot nur des Hinflugs meines Erachtens kein ordnungsgemäßes Anbieten der Leistung da, weil nur Teilleistung, und ihr müsst auch nicht zahlen.

Alles ohne Gewähr. Es jedenfalls ein interessantes Rechtsproblem. Halte mich doch bitte auf dem Laufenden, wie der Anwalt das sieht und wie die Sache ausgegangen ist.
 
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