Do not Call

Nele

Well-Known Member
Gibt es in Deutschland so etwas wie eine Do-not-call-Liste wie in den USA?
D.h., dass man sich da eintragen lassen kann, wenn man keine Werbeanrufe erhalten moechte?
 

Sjoetroll

Verstorbenes Mitglied welches in unserem Herzen we
BiMi schrieb:
Supi, die Möglichkeit war mir gar nicht bekannt. Ich habe dort natürlich sofort unsere Nummer hinterlegt. Vielleicht hilft es ja!

Bianca,

ich fürchte, das hilft nicht viel, wie Jochen schon andeutet. Ich habe uns da auch eintragen lassen--ohne Wirkung.
Am ekligsten war die NKL, die kam regelmässig und wollte irgendwelche Lose für G.Jauch loswerden--abends nach 19.00 also immer dann, wenn ich gerade im Sessel ein NIckerchen machte.

Bis ich dann schriftlich mit Rechtsanwalt gedroht hatte. Da kamen sie sogar mit einer Entschuldigung.
 

Ali G.

Well-Known Member
Nachdem bei mir in den letzten Wochen permanent superlästige ungebete Telefonwerbeanrufe eingingen (alleine diese Woche 16!), muss ich den Thread mal wieder hochholen.

Ob das mit der Liste von Jochen insgesamt was bringt, weiß ich nicht, mir reichts allmählich jedenfalls und ich habe beschlossen etwas dagegen zu unternehmen
Bei "meiner" Verbraucherzentrale in Bayern bin ich auch schon fündig geworden:

Beschwerden über Werbeanrufe von Tele 2

Mit einer Entscheidung vom 02.02.2007 hat das Landgericht Düsseldorf die Firma Communication Services TELE2 GmbH verurteilt, Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung künftig zu unterlassen.

Verbraucher, die nach wie vor ohne Einverständnis Werbeanrufe dieses Anbieters erhalten, sollen sich bitte an uns wenden. Um Verstöße verfolgen zu können, benötigen wir Informationen bezüglich des Werbeanrufs.

Das Formular muss ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax an die Verbraucherzentrale Bayern geschickt werden.

Mitteilung über Werbeanruf........................... PDF5.1 KB

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ120126738422208/link310452A.html

Das Dokument gilt übrigens nicht nur für Anrufe der genannten Firma, sondern für alle ungebeten Fälle.




Hier noch ein aktueller Artikel dazu:
Donnerstag, 13.09.2007

Schärfere Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung


Bundesministerin Zypries hat heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt.

Im Einzelnen ist vorgesehen:
Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können künftig wie andere Verträge, die Verbraucher im Wege des sogenannten Fernabsatzes über das Telefon geschlossen haben, widerrufen werden. Unerlaubte Telefonwerbung wird besonders häufig bei den genannten Waren und Dienstleistungen genutzt, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB). Diese Ausnahmen sollen für telefonisch geschlossene Verträge beseitigt werden, so dass die Verbraucher auch solche Verträge widerrufen können. Es wird für das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht darauf ankommen, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die geplante Regelung ermöglicht es dem Verbraucher, an dem Vertrag festzuhalten, wenn er dies möchte. Durch den fristgerechten Widerruf ist der Verbraucher an seine Vertragserklärung nicht mehr gebunden, braucht den Vertrag also nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.

Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 UWG werden künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene dem Anrufer gegenüber vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.

Bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern darf der Anrufer künftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Ein entsprechendes Verbot soll im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen werden. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld.

Nähere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de/cold-calling
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Forderungen von Verbraucherschützern gehen weit über diese Maßnahmen hinaus. Abwarten was nun endgültig geändert wird.

Das Problem gerade der älteren Menschen, dass diese gar kein Vertrag telefonicsh abschliesen wollten wird hier nicht berücksichtigt. Der Verbraucher hat den Ärger und muss dem Anbieter hinterherlaufen um das Vertragsverhältnis zu widerrufen oder anzufechten.
Hier ist der Gesetzesentwurf zu kurzsichtig und hilft nicht die Probleme zu lösen.

Joachim Geburtig
Quelle: Verbraucherschutz im Internet
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=625
 
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