Fluginfo NWA/KLM Flüge Düseldorf-Detroit eingestellt ab 1.10.2008

01000110

Well-Known Member
Jup hab ich schon. AB und Cheaptickts melden sich bei mir sobald ich dort was definitiv feststeht. Konnten bis jetzt nichts sagen. d.h. die haben mir noch kein Angebot gemacht oder sonstiges.
 
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Ineke

Well-Known Member
Hallo,

ich werde ja schon leicht nervös.
Ich hoffe das sie die NWA Flüge von Frankfurt nicht auch noch einstampfen!:0096:

Nicht mit uns[-x!

Muß ich mir da Sorgen machen????

LG
Ineke
 
F

floridamummel

Guest
Kann dir wohl keiner genau sagen. Bisher läuft die Strecke und es sieht auch nicht nach Streichung aus. Die KLM fliegt ja generell noch von Frankfurt. Und viele andere Gesellschaften des Sky Teams. Nur ruhig BLut.:taets:
 

LM100

Well-Known Member
Hallo,

ich werde ja schon leicht nervös.
Ich hoffe das sie die NWA Flüge von Frankfurt nicht auch noch einstampfen!:0096:

Nicht mit uns[-x!

Muß ich mir da Sorgen machen????

LG
Ineke


Können die theoretisch einfach die Strecke streichen und die bereits gebuchten Flüge canceln? Schließlich ist man ja aufgrund der Tickets bereits Verpflichtungen eingegangen. Hab z.B. bereits ein Haus gemietet und aus dem Vertrag komme ich ja nicht mehr so ohne weiteres raus?

Oder müßte NW eine Alternative anbieten?

Lothar
 
F

floridamummel

Guest
Ja sie können. Haben sie bei uns ja gemacht. Geld bekommst du wieder. Oder du nimmst eine alternative Umsteigeverbindung. Die Anreisekosten die dadurch zusätzlich entstehen zahlt NWA bzw KLM. Wie das mit deinen gebuchten Leistungen in Florida aussieht, das weiß ich nicht.
 

Caloosa

Well-Known Member
Ja sie können. Haben sie bei uns ja gemacht. Geld bekommst du wieder. Oder du nimmst eine alternative Umsteigeverbindung. Die Anreisekosten die dadurch zusätzlich entstehen zahlt NWA bzw KLM. Wie das mit deinen gebuchten Leistungen in Florida aussieht, das weiß ich nicht.

Die gebuchten Leistungen in Florida sind das Problem desjenigen, der sie gebucht hat. Es sei denn, es handelt sich um ein Komplettpaket über ein Reisebüro bzw. einen Reiseveranstalter. Ansonsten muss man halt zusehen, wie man das selbst regelt. Ist doch wohl auch natürlich, oder nicht? Immerhin kommt man hin, egal wie.
 

rswfan

Chef vom Dienst
Administrator
Können die theoretisch einfach die Strecke streichen und die bereits gebuchten Flüge canceln? Schließlich ist man ja aufgrund der Tickets bereits Verpflichtungen eingegangen. Hab z.B. bereits ein Haus gemietet und aus dem Vertrag komme ich ja nicht mehr so ohne weiteres raus?

Oder müßte NW eine Alternative anbieten?

Lothar


So ist das halt bei getrennt erfolgten Reservierungen. Diese gehören nicht zusammen als individuell generierte Reservierung.

Wenn die Airline Deinen Flug ändert musst Du dich um die anderen Reservierungen selber kümmern ob Du diese geändert bekommst.
 

LM100

Well-Known Member
Bietet die Airline denn dann wenigstens eine Alternative an oder gibt es nur eine Streichung des Fluges? Schließlich ist das Ticket ja auch schon bezahlt.

LM
 

usaflo

Well-Known Member
So ist das halt bei getrennt erfolgten Reservierungen. Diese gehören nicht zusammen als individuell generierte Reservierung.

Wenn die Airline Deinen Flug ändert musst Du dich um die anderen Reservierungen selber kümmern ob Du diese geändert bekommst.

Das ist nicht ganz richtig und ich will das vielleicht mal mit ein wenig juristischem Sachverstand belegen:

Zunächst gilt, dass die Fluggesellschaften genau auf die Unkenntnis setzen, da viele eben ihre Rechte nicht kennen. Aber, und das gilt auch bei gebuchten Flügen: Vertrag ist Vertrag und kann nicht ohne weiteres einseitig geändert werden.

Wenn es sich um ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft (EU) handelt, gilt zunächst die EU-Verordnung:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf
Danach hat der Passagier das WAHLRECHT gem. Art. 8 der genannten Verordnung und nicht die Airline kann entscheiden, wie zu verfahren ist:

* Erstattung des Ticketpreises
* kostenloser Rückflug zum Abflugort
* anderweitige Beförderung zum Zielort

Im übrigen müssen bei der anderweitigen Beförderung zum Endziel vergleichbare Reisebedingungen geboten werden (Art. 8b). Das würde ich so auslegen, dass hier nicht ein Non-Stopp-Flug umgebucht werden kann auf einen 3-Stopp-Flug. 1 Stopp wäre wohl noch ok!

Im übrigen kann die Fluggesellschaft auch nach deutschem Recht nicht einfach den Vertrag kündigen, da er auf einer Gegenleistung (Zahlung) beruht und damit zweiseitig ist. Eine Kündigung kommt nur bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miete) in Betracht. Sofern man wegen der Streichung von Flugstrecken die Leistung der Airline nicht erhält, kann man nach deutschem Recht vom Vertrag zurücktreten und daneben Schadensersatz verlangen (z.B. für gebuchte weitere Leistungen, wie Mietwagen o.ä., wenn diese kostenpflichtig nur storniert werden können).
(§323 und §325 BGB)

Der Unterschied, wenn ein "Reisepaket", also mehrere Leistungen zusammen als Pauschalreise gebucht wurden, ist nur, dass dann die speziellen Regelungen zum Reiserecht (§651a BGB) anwendbar sind. Die oben genannten Vorschriften gelten jedoch auch, wenn es kein "Reisevertrag i.S. von §651a BGB ist.

Ich hoffe es kommt verständlich rüber...

Tschau
 
Zuletzt bearbeitet:

rswfan

Chef vom Dienst
Administrator
Irre ich mich oder aber geht es hier um einen geänderten Flug und um eine privat angemietete Ferienwohung oder Haus?

Daher hat Deine privat gebuchte Unterkunft nichts mit dem geänderten Flug zu tun.

Dein Posting ist ohne Frage sehr gut, hier für das Forum eine Bereicherung. Mein Zitat passt allerdings nicht hier hinein, da ich Die Änderung des Fluges nicht monieren - sondern lediglich die getrennt gebuchte Leistung zum Flug anspreche.
 

usaflo

Well-Known Member
Irre ich mich oder aber geht es hier um einen geänderten Flug und um eine privat angemietete Ferienwohung oder Haus?

Daher hat Deine privat gebuchte Unterkunft nichts mit dem geänderten Flug zu tun.

Dein Posting ist ohne Frage sehr gut, hier für das Forum eine Bereicherung. Mein Zitat passt allerdings nicht hier hinein, da ich Die Änderung des Fluges nicht monieren - sondern lediglich die getrennt gebuchte Leistung zum Flug anspreche.

Ich wollte deine Aussage auch nicht angreifen, sondern nur als "Aufhänger" für meine Darlegung nehmen. Klar muss man sich mit den einzelnen separaten Vertragspartnern eigenständig in Verbindung setzen, wie du es sagst!

Die separate Buchung von Unterkunft und/oder Ferienhaus oder was auch immer kann dann insoweit was mit dem stornierten Flug zu tun haben, als dass einem bei einer Flugstornierung bzw. einem Rücktritt vom (Flug-)Vertrag Schadensersatzansprüche (gegen die Fluglinie als dem Vertragspartner) zustehen könnten, wenn einem eben ein finanzieller Schaden (z.B. weil man das Haus nur gegen eine Stornogebühr stornieren konnte oder der Mietwagen erst einen Tag später übernommen werden kann man aber trotzdem alles bezahlen musste) entsteht.

Tschau
 

SUN

Well-Known Member
Ich wollte deine Aussage auch nicht angreifen, sondern nur als "Aufhänger" für meine Darlegung nehmen. Klar muss man sich mit den einzelnen separaten Vertragspartnern eigenständig in Verbindung setzen, wie du es sagst!

Die separate Buchung von Unterkunft und/oder Ferienhaus oder was auch immer kann dann insoweit was mit dem stornierten Flug zu tun haben, als dass einem bei einer Flugstornierung bzw. einem Rücktritt vom (Flug-)Vertrag Schadensersatzansprüche (gegen die Fluglinie als dem Vertragspartner) zustehen könnten, wenn einem eben ein finanzieller Schaden (z.B. weil man das Haus nur gegen eine Stornogebühr stornieren konnte oder der Mietwagen erst einen Tag später übernommen werden kann man aber trotzdem alles bezahlen musste) entsteht.

Tschau

Es wäre schon schön wenn du dafür auch entsprechende Urteile zeigen könntest!
 

usaflo

Well-Known Member
Es wäre schon schön wenn du dafür auch entsprechende Urteile zeigen könntest!

Was meinst du damit? Höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH??). Dahin kommen solche Rechtstreitgkeiten sehr selten, so dass meist die unterinstanzlichen Gerichte (meist die Amtsgerichte) mit solchen Fällen zu tun haben.

Es kommt in erster Linie aber auch zunächst erstmal auf die Rechtslage aufgrund gültiger Gesetze an. Und die habe ich versucht (und das kann natürlich hier nur im Ansatz und verallgemeinert ohne jede Einzelfallgeltung) aufzuzeigen.
Eine Einzelfallprüfung muss natürlich IMMER vorgenommen werden...

Es ist also nicht immer so einfach, wie sich das der juristische Laie vorstellt (Unter dem Motto:"hier gibts ein Urteil, so muss das dann auch bei mir sein").

Tschau
 

SUN

Well-Known Member
Mir hätte halt da ein Beispiel gefallen.
Als Beispiel dafür das kein Ersatz gezahlt wird, kannst du gerne die DB nehmen. Wenn du wegen Zugverspätungen deinen Flug verpaßt, kannst du diese auch nicht dafür verantwortlich machen. Wenn du Glück hast erstatten die gerade mal etwas vom Rail & Fly Preis.
 

rswfan

Chef vom Dienst
Administrator
Wenn aufgrund einer Flugstornierung beim Anbeiter "A" das Haus vom Anbieter "B" storniert oder geändert werden muss, hat Anbieter "A" mit dem beim Anbieter "B" geänderten Flug "nichts" zu tun.

Hier liegen 2 unabhängige Vertragspartner mit ihren Bedingungen vor. Du hast bei der Airline einen gültigen Beförderungsvertrag und nicht einen Beherbergungsvertrag abgeschlossen.

Du kannst ja auch nicht (ironischerweise als Beispiel) einen DVD Player von Aldi zurück bringen, weil der Fernsher von Saturn kaputt gegangen ist und Du beide Geräte schon mehrere Monate hast.
 

ralli

Well-Known Member
Mir hätte halt da ein Beispiel gefallen.
Als Beispiel dafür das kein Ersatz gezahlt wird, kannst du gerne die DB nehmen. Wenn du wegen Zugverspätungen deinen Flug verpaßt, kannst du diese auch nicht dafür verantwortlich machen. Wenn du Glück hast erstatten die gerade mal etwas vom Rail & Fly Preis.

Hallo,

heute steht in der größten deutschen Tageszeitung folgendes, allerdings in Zusammenhang mit einer gebuchten Pauschalreise:

Wer eine Pauschalreise mit " Rail & Fly " Ticket gebucht hat und wegen Bahnverspätung zu spät zum Abflug erscheint, hat Recht auf Schadensersatz.
Das entschied das Landgericht Frankfurt/Main ( Az.:2-24 S 232/07 )

Die Kläger hatten wegen einer Zugstreichung und mehrerer Verspätungen bei der Deutschen Bahn ihre Maschine mit dem Ziel Malediven verpasst.

Die Richter sprachen den verhinderten Urlaubern neben der Reisepreis-Erstattung auch 200 Euro pro Person für entgangene Urlaubsfreuden zu.
 

SUN

Well-Known Member
Ich habe mal kurz die ersten Zeilen überflogen. Da geht es aber dann doch wieder um eine Pauschalreise. Wir reden hier ja aber nur von einer reinen Flugleistung bzw. von unterschiedlichen Vertragspartnern.

Da stand ja auch das der Veranstalter haftet und nicht die Bahn!
 

usaflo

Well-Known Member
Mir hätte halt da ein Beispiel gefallen.
Als Beispiel dafür das kein Ersatz gezahlt wird, kannst du gerne die DB nehmen. Wenn du wegen Zugverspätungen deinen Flug verpaßt, kannst du diese auch nicht dafür verantwortlich machen. Wenn du Glück hast erstatten die gerade mal etwas vom Rail & Fly Preis.

Das ist doch aber erstmal nur die Aussage der DB, die sich dabei, wohl zu Recht, auf eine uralte Eisenbahnverordnung stützen kann...
 
Zuletzt bearbeitet:

usaflo

Well-Known Member
Wenn aufgrund einer Flugstornierung beim Anbeiter "A" das Haus vom Anbieter "B" storniert oder geändert werden muss, hat Anbieter "A" mit dem beim Anbieter "B" geänderten Flug "nichts" zu tun.

Hier liegen 2 unabhängige Vertragspartner mit ihren Bedingungen vor. Du hast bei der Airline einen gültigen Beförderungsvertrag und nicht einen Beherbergungsvertrag abgeschlossen.

Du kannst ja auch nicht (ironischerweise als Beispiel) einen DVD Player von Aldi zurück bringen, weil der Fernsher von Saturn kaputt gegangen ist und Du beide Geräte schon mehrere Monate hast.

Und genau das würde ich anders sehen (nicht natürlich dein Beispiel mit Aldi, das ist ein ganz anderer Sachverhalt mit völlig anderem Ergebnis, denn du hast ja konkret keinen Schaden weil du dir den DVD Player gekauft hast und wenn der TV kaputt ist, stehen dir wieder ganz andere Rechte zu... na lassen wir das...).
Aber für den Fall, dass dir aufgrund einer nicht erbrachten vertraglichen Leistung deines Vertragspartners ein Rücktrittsrecht zusteht, kannst du auch unter Anwendung der entsprechenden Vorschriften DANEBEN Schadensersatz geltend machen, wenn dir dadurch ein Schaden entstanden ist.
Und nur weil die Airlines das anders sehen, heißt es nicht das das richtig ist. Die wollen ja auch nur ihren Vorteil sehen und vergessen auch häufig die Rechte der Kunden und Vertragspartner ( so wird ja auch oft nicht, obwohl das Pflicht ist, auf die bereits genannte EU-Verordnung hingewiesen bzw. die sich daraus ergebenden Rechte eingeräumt).

Tschau
 
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