Probleme mit Hertz in Deutschland

DuL0912

Well-Known Member
Da es in dem anderen Thread aufgrund der KK-Diskussion untergegangen ist :D

Nochmal kurz unser Problem:

Wir hatten über den ADAC (Website) bei Hertz einen Mietwagen für in Deutschland gebucht. Der Preis lag kurz vor der Buchung so um die270 - 300€, als er dann auf einmal bei 200€ lag haben wir natürlich direkt gebucht.

Haben auch direkt die Bestätigung bekommen. Weil wir den Wagen dann aber 1h früher gebraucht haben als reserviert, haben wir bei der Station angerufen - da wurde der Preis und die neue Abholzeit auch nochmal bestätigt.


Heute, 6 Tage vor dem Beginn der Mietzeit schreibt Hertz uns, dass es ein Preisfehler gewesen sei und sie uns gegenüber das Angebot nicht aufrechterhalten werden. Wir könnten für einen (viel höheren Preis) neu mieten, oder es werde storniert.
Abgebucht haben sie (bzw der ADAC) das Geld des urpsrünglichen Angebots jedoch schon.
Darüber hinaus stimmt die Reservierungsnummer aus der E-Mail nicht mit unserer Reservierungsnummer (die wir ja auch bei der Station zwecks Überprüfung angegeben hatten) überein.

Was sollen wir jetzt tun? Eher mit Hertz oder mit dem ADAC sprechen? Oder die Mail ignorieren und mal schauen was passiert?
 
H

Heeeschen

Guest
Nach meiner laienhaften Rechtsauffassung ist der ADAC Dein Vertragspartner und hat somit für die Erfüllung gerade zu stehen. Ich würde mich immer nur direkt an meinen Vertragspartner mit der Bitte um Abhilfe wenden.
Dass er den Vertrag erfüllen will bzw. Deine Bestellung angenommen hat, hat er spätestens mit der Abbuchung des Betrags von Deinem Konto kundgetan. Dass nun Hertz nicht erfüllen will ist nicht Dein Problem, sondern Problem des ADAC.
 

diemuckels

Well-Known Member
Was könnt ihr dafür, wenn Hertz sich mit dem Preis vertan hat?? Ihr habt es so gebucht, wie angeboten wurde. Reservierung bestätigt, bezahlt wurde auch, also her mit der Ware. Ist doch nichts anderes, als wenn man sich eine Hose kauft und bezahlt. Da kann der Laden dann auch nicht hinter mir herlaufen und mir die Hose wieder abnehmen weil man sich im Preis vertan hat. Ich denke, da ist der Anbieter in der Pflicht. Muss er eben vor einstellen eines Preises auf Richtigkeit überprüfen. Oder sehe ich das falsch?? :065: Ich würde auch ganz klar mit dem auf dem Vertrag stehenden Partner in Kontakt treten. Dürfte in eurem Fall doch dann der ADAC sein...
 

Nickycat

Well-Known Member
Hallo,

Wir hatten ja schon 2mal dasProblem mit Hertz, und unser Vertragspartner war immer der ADAC.
Die haben uns auch jedesmal geholfen.
Wir hatten uns aber trotzdem noch an den Kundenservice von Hertz gewendet, aber Reaktion ziemlich null und nicht akzeptabel.
Die legen keinen Wert auf Service.
Also bitte zuerst an ADAC wenden.

Gruss

Brigitte
 

Florian B.

Well-Known Member
Was könnt ihr dafür, wenn Hertz sich mit dem Preis vertan hat?? Ihr habt es so gebucht, wie angeboten wurde. Reservierung bestätigt, bezahlt wurde auch, also her mit der Ware. Ist doch nichts anderes, als wenn man sich eine Hose kauft und bezahlt. Da kann der Laden dann auch nicht hinter mir herlaufen und mir die Hose wieder abnehmen weil man sich im Preis vertan hat. Ich denke, da ist der Anbieter in der Pflicht. Muss er eben vor einstellen eines Preises auf Richtigkeit überprüfen. Oder sehe ich das falsch?? :065: Ich würde auch ganz klar mit dem auf dem Vertrag stehenden Partner in Kontakt treten. Dürfte in eurem Fall doch dann der ADAC sein...

Nein, grundsätzlich gesehen ist das gestattet.
Eine airline kann sich bei einer Errorfare auch darauf berufen, dass ein Fehler vorlag. Dann wird man storniert und einem wird angeboten, neu zu buchen.
 
H

Heeeschen

Guest
Nein, grundsätzlich gesehen ist das gestattet.
Eine airline kann sich bei einer Errorfare auch darauf berufen, dass ein Fehler vorlag. Dann wird man storniert und einem wird angeboten, neu zu buchen.
Genau :007:
Da aber nicht direkt bei Hertz gebucht wurde, sehe ich den ADAC in der Verantwortung.
 

DuL0912

Well-Known Member
Bei Errorfares dachte ich, ist man auf der sicheren Seite sobald e-tix ausgestellt wurden und das geld abgebucht wurde, oder?

Werden in der Mittagspause mal beim Adac anrufen und schauen was die sprechen.

Auf jedenfall schonmal Danke an alle :)
 

Gimp

Well-Known Member
Nein, grundsätzlich gesehen ist das gestattet.
Eine airline kann sich bei einer Errorfare auch darauf berufen, dass ein Fehler vorlag. Dann wird man storniert und einem wird angeboten, neu zu buchen.

Dies ist nicht korrekt, wenn bestätigt und bezahlt ist dies ein gültiger Vertrag.

Das Thema EF ist eine ganz andere Geschichte, viele wurden Anerkannt wenn bereits bestätigt und bezahlt, die nicht durchgingen wurden entweder frühzeitig storniert oder es wurde im Ausland gebucht und nur Schwer zu erreichen für Rechtliche Schritte.

- - - - - Beitrag zusammengeführt - - - - -

Ja, wobei eben die Frage ist, ob ADAC der Vermittler oder der Vertragspartner ist. Das müsste im Kleingedruckten der Buchung stehen.

Wenn er nur Vermittler ist sollte auch keine AB vom Vermittler kommen, ist er Vertragspartner kommt die bestätigt von Ihnen.

Ich buche immer via Web bei Sunnycars und die Bestätigung kommt nicht vom Webvermittler sondern von Sunnycars als Vertragspartner.
 

DuL0912

Well-Known Member
Also, die Bestätigung ist vom ADAC, auf ADAC Papier. Bei Problemen soll ich mich auch an den ADAC wenden. In der letzten Zeile steht jedoch, ADAC sei nur der Vermittler, der Vermieter wäre Hertz.

Rufen jetzt trotzdem mal den ADAC an. Die Buchungsnummer in der "Stornomail" von Hertz ist ja auch eine andere als unsere ursprüngliche Buchungsnummer. (die vorletzte Ziffer ist falsch.)

- - - - - Beitrag zusammengeführt - - - - -

So, Ergebnis:

ADAC: Buchung ist da, ist auch sichtbar dass diese bezahlt wurde. Was Hertz hat wisse man nicht, man müsse jetzt Rücksprache halten mit denen. Kann 2-3 Tage dauern. Wir könnten uns davon unabhängig aber mal an die Hertz Station wenden und nachfragen.

Nachfrage bei Hertz-Station: Buchung vorhanden, keine Probleme erkennbar. Nur der Zahlungseingang wäre noch nicht zu sehen. Da würde es aber reichen, wenn wir die ADAC Buchungsbestätigung mitbringen. Was die Zentrale noch macht können die nicht sagen.

Also: Keiner weiß nix genaues :D
 

Texasranger

Well-Known Member
Rechtlich ist die Sache meines Erachtens ganz einfach (Ist ein typischer Fall aus dem ersten Semester Jura - BGB AT, siehe auch § 119 Abs. 1 BGB, § 121 Abs. 1 BGB).

Hertz kann die Willenserklärung wegen Irrtums (irrtümlich falscher Preis angegeben) anfechten. Der Vertrag ist damit nichtig. Hertz muss gegenüber dem Kunden anfechten und zwar unverzüglich nah Kenntnis vom Anfechtungsgrund. Schadenersatz für den Kunden gibt es vorliegend nicht. Es wird nämlich nur das so genannten negative Interesse, z.B. Portokosten, ersetzt, nicht dagegen die Mehrkosten der Ersatzanmietung.

Hertz ist der Vertragspartner des Kunden, der ADAC ist nur der Vermittler.

Gruß Texasranger
 

DuL0912

Well-Known Member
Ich hab dann immer nie verstanden ob es ein Erklärungsirrtum ist oder ein Inhaltsirrtum :D ist ja aber auch egal. Mein Problem ist eher, dass es denen 6 Tage vor dem Mietzeitraum auffällt, und nicht schon direkt nach Vertragsschluss, das ist nämlich 10 Tage her. Und das jetzt wieder A nicht weiß was B macht usw..
 

Texasranger

Well-Known Member
Ich hab dann immer nie verstanden ob es ein Erklärungsirrtum ist oder ein Inhaltsirrtum :D ist ja aber auch egal. Mein Problem ist eher, dass es denen 6 Tage vor dem Mietzeitraum auffällt, und nicht schon direkt nach Vertragsschluss, das ist nämlich 10 Tage her. Und das jetzt wieder A nicht weiß was B macht usw..

Jetzt wollen wir aber nicht "speziell" werden. Sonst muss ich gleich noch in einen Kommentar schauen :lach:.
Das A nicht weiß, was B macht, ist doch inzwischen typisch, wenn was schiefläuft. Dann will es keiner gewesen sein und verantworten.
Gruß Texasranger
 
H

Heeeschen

Guest
Tja danke :007: soviel zum Thema laienhaftes Rechtsverständnis :mrgreen: wie gut, dass wir für so vieles Profis hier dabei haben :006:
 

Gimp

Well-Known Member
Rechtlich ist die Sache meines Erachtens ganz einfach (Ist ein typischer Fall aus dem ersten Semester Jura - BGB AT, siehe auch § 119 Abs. 1 BGB, § 121 Abs. 1 BGB).

Hertz kann die Willenserklärung wegen Irrtums (irrtümlich falscher Preis angegeben) anfechten. Der Vertrag ist damit nichtig. Hertz muss gegenüber dem Kunden anfechten und zwar unverzüglich nah Kenntnis vom Anfechtungsgrund. Schadenersatz für den Kunden gibt es vorliegend nicht. Es wird nämlich nur das so genannten negative Interesse, z.B. Portokosten, ersetzt, nicht dagegen die Mehrkosten der Ersatzanmietung.

Hertz ist der Vertragspartner des Kunden, der ADAC ist nur der Vermittler.

Gruß Texasranger

Da hier aber schon einige Zeit verstrichen ist, ist der Vertrag nicht wirklich nichtig, wie von Dir angeführt spricht § 121 Abs. 1 BGB von der unverzüglichen Anfechtung. Selbst in schwierigen Fällen sollte eine Anfechtung nicht länger als 14 Tage beanspruchen, von schwierig möchte ich bei einem Mietwagen Vertrag nicht sprechen.
 
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