Wie? nur weil die Anlage das Radio ersetzt hat und auch Musik spielt darf es der, der es mitgebracht hat behalten???
Wie? nur weil die Anlage das Radio ersetzt hat und auch Musik spielt darf es der, der es mitgebracht hat behalten???
das hab ich mich eben auch gefragt. Ich bringe als armer Student nen 38cm-Schwarzweiss-TV mit in die Ehe, bezahle während der Ehe alle TV-Ersatzanschaffungen und wenn wir uns beim 42" Plasma High-End-what-ever-TV scheiden lassen gehört der mir?
Kurios...
Nein.
Und Cheffe hat es sich da auch etwas einfach gemacht, denn eine Stereoanlage fällt unter Hausrat und nimmt somit eine Sonderstellung im gesetzlichen Güterstand ein:
Alles, was als Hausrat angeschafft und (auch durch höherwertige Gegenstände) ersetzt wurde, bleibt im Besitz der Person, die angeschafft hat. Wie gesagt, Hausrat nimmt eine Sonderstellung ein ...
Dies ändert aber nichts daran, dass der Wertgewinn von z.B. Immobilien (denn sie sind wohl eher selten als Hausrat zu sehen. ) oder anderen Besitztümern, die keine Sonderstellung einnehmen, sehr wohl in die Zugewinnermittlung einfließen.
Übrigens ist das nicht im Steueerecht, sondern im Familienrecht geregelt
Quelle: http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/scheidung/content_02_03.htmlIst einer der Eheleute bereits bei der Heirat Alleineigentümer eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung, so profitiert der andere im Zugewinnausgleich nur dann hiervon, wenn während der Ehe eine Wertsteigerung der Immobilie (bereinigt um den Kaufkraftschwund) eingetreten ist. Im übrigen ist der Verkehrswert des Hauses oder der Wohnung im Anfangs- und Endvermögen zu berücksichtigen und ist dadurch "zugewinnneutral".
Wie gut, das ich nicht heirate, da bleiben dann diese Problemchen wenigstens aus
Ja, wegen der Steuer zu heiraten ist DAS Argument dafür überhaupt!!!!!
Weswegen sollte man denn sonst heiraten? Etwa aus Liebe? Da sprechen die Trennungs- und Scheidungszahlen absolut dagegen.
Das würde ich jetzt mal bezweifeln: Was bereits in die Ehe eingebracht wurde gehört nicht zum Zugewinn, der bei einer Trennung ausgeglichen wird - Anrecht würde nur bei einer Wertsteigerung auf den Anteil bestehen, der den Eingangswert überschreitet. Das mag in vielen Fällen ausreichen, grundsätzlich bleibt aber der Umfang erhalten der in die Ehe eingebracht wurde. Und das ist ja letztlich auch fair, denn an der Wertsteigerung haben ja beide Anteil, selbst wenn die Frau dem Mann "lediglich" als Hausfrau und Mutter den Rücken freigehalten haben sollte, das der Mann die notwendige Freiheit und Zeit hatte den Wert der Firma zu steigern.
Wobei das, wie Du ja sagst, nur bei Beendigung der Ehe relevant ist. Für eine Insolvenz macht es keinen Unterschied.
Aber ich weiß wenn ich heirate dann NUR aus Liebe und net wegen den Steuern. Viel bringt doch des eh nicht oder? Des was mein Freund dann mehr bekommt ziehens mir ab. Na toll.....
Ist mir durchaus bewußt, Jens.....aber erwähnen darf ich es doch trotzdem, oder ? Gerade in der letzten Zeit habe ich mehr Erfahrungen mit Insolvenzen gesammelt als mir lieb ist, kenne ich mich da inzwischen recht gut aus !
Ja, so altmodisch bin ich, dass ich das behaupte.
Die Trennungs und SCheidungszahlen haben einfach nur damit was zu tun, dass die Leute nicht mehr breit sind Energie in ihre Beziehungen zu stecken und an sich UND der Beziehung immerwährend zu arbeiten.
Nix läuft von alleine, auch keine Ehe!
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Auch ich habe da leider im Umfeld einiges an Erfahrung sammeln dürfen ...
Bin ich froh, dass mein Mann und ich nix (außer uns) hatten als wir geheiratet haben... aber trennen möschten wir uns ja eh nicht.
Hurra ein Junge Endlich hat mal wieder jemand meinen Lieblingsspruch abgelassen
Heiraten nur aus Liebe? Iss klar
Liebe ist DIE Vorraussetzung zum Heiraten, kein Grund