Wenn alles eine Buchung ist gilt die Gepäckregelung von OS
Bei der Buchung einer Reise mit mehreren Fluggesellschaften gelten die Gepäckregelungen der Fluggesellschaft, welche die
bedeutsamste Strecke(in der Regel die geographisch längste Strecke) des Reisewegs zurücklegt und unter deren Flugnummer diese Strecke gebucht wurde. Es ist dabei unerheblich, welche Fluggesellschaft den Flug tatsächlich durchführt.
Die Gepäckregelungen gelten jeweils bis zu dem Punkt, an dem Sie eine Reiseunterbrechung von mehr als 24 Stunden (
Stopover) haben.
Beispiel: Sie haben Flüge von Wien nach Johannesburg und zurück mit Umsteigen in München bzw. Frankfurt gebucht.
Ihr Hinflug:
Von Wien nach München mit der Flugnummer OS 115 (OS = Austrian Airlines) durchgeführt von Austrian Airlines.
Weiter ohne Stopover von München nach Johannesburg mit der Flugnummer LH 9542 (LH = Lufthansa) durchgeführt von South African Airways.
Die Gepäckbestimmungen für Ihren Hinflug richten sich also nach den Gepäckregeln der Lufthansa.
Ihr Rückflug:
Von Johannesburg nach Frankfurt mit der Flugnummer SA 7573 (SA = South African Airways) durchgeführt von Lufthansa.
Weiter ohne Stopover von Frankfurt nach Wien mit der Flugnummer OS 7260 (OS = Austrian Airlines) durchgeführt von Lufthansa.
Die Gepäckbestimmungen für Ihren Rückflug richten sich also nach den Gepäckregeln der South African Airways.
Rainer