Heeeschen
Well-Known Member
Ich weiß, dass sich ja hier der eine oder andere rechtlich sehr bewanderte User herumtreibt, von daher möchte ich einmal nach einer persönlichen Einschätzung zu folgender Sache bitten – selbstverständlich, ohne daraus irgendwelche Ansprüche ableiten zu wollen. Das wäre für mich nur ein Hinweis, ob ich die Sache weiter verfolge oder so, wie sie schriftlich festgehalten wurde, stehen lasse.
Wir haben Ende letzten Jahres bereits für Mai 2024 ein Ferienhaus hinterm Deich in Sankt Peter Ording gebucht. Das Haus ist eigentlich gedacht für sechs Personen und hat einen großen, eingezäunten Garten, wo man auch einen Hund frei laufen lassen kann. Das ganze ist gebucht für sieben Nächte und soll 1.830,— € Kosten.
Angezahlt haben wir 549,— € . Die Restzahlung beläuft sich somit auf 1.281,— €).
Zwischenzeitlich haben wir aber für uns entschieden, dass wir über diesen Zeitraum lieber für drei Wochen nach Florida fliegen möchten, und das Ferienhaus offiziell storniert. Selbstverständlich haben wir die extra dafür abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung nicht in Anspruch genommen beziehungsweise nehmen können.
Im Mietvertrag steht die Klausel, dass - wenn wir stornieren -, der Vermieter in jedem Fall berechtigt ist, uns die volle Summe abzüglich Kaution in Rechnung zu stellen, für den Fall, dass er nicht neu vermieten kann. Und jetzt kommt der für mich entscheidende Punkt: dies kann er gemäß Vertrag unabhängig vom Zeitpunkt des Kündigungszeitpunktes tun.
Wir haben vor vier Wochen storniert – also 10 Monate vor Mietbeginn.
Der Vermieter hat sich umgehend zurückgemeldet und die Stornierung bestätigt und uns mitgeteilt, er würde in jedem Fall die vereinbarten Pauschale in Höhe einer Tagesmiete für Aufwendungen einbehalten. (finde ich vollkommen in Ordnung) würde uns aber eine Storno Rechnung über die Gesamtsumme schicken, falls er das Objekt nicht vermietet bekommt. Und hier frage ich mich, ob das so lange vor Mietbeginn tatsächlich rechtens ist. Ich hätte hier tatsächlich keine Probleme damit, auf die Anzahlung zu verzichten – die Gesamtsumme erscheint mir hier für einen so langen Vorlauf zur Neuvermietung eindeutig zu hoch.
Hier wie ihr euch denken könnt, kommt nun meine Frage: ist das wirklich rechtens, dass bereits bei einer Stornierung zehn Monate vor Mietbeginn für eine Mietperiode von einer Woche der volle Mietpreis abgerufen werden kann? Keine Frage – ich habe das so unterschrieben, und wenn das rechtlich bindend ist, soll der Vermieter sein Geld auch bekommen. Mich würde nur mal interessieren, ob so etwas üblich ist und tatsächlich auch rechtlichen Bestand hat.
Ich bedanke mich bereits im Voraus für eure Einschätzungen
Wir haben Ende letzten Jahres bereits für Mai 2024 ein Ferienhaus hinterm Deich in Sankt Peter Ording gebucht. Das Haus ist eigentlich gedacht für sechs Personen und hat einen großen, eingezäunten Garten, wo man auch einen Hund frei laufen lassen kann. Das ganze ist gebucht für sieben Nächte und soll 1.830,— € Kosten.
Angezahlt haben wir 549,— € . Die Restzahlung beläuft sich somit auf 1.281,— €).
Zwischenzeitlich haben wir aber für uns entschieden, dass wir über diesen Zeitraum lieber für drei Wochen nach Florida fliegen möchten, und das Ferienhaus offiziell storniert. Selbstverständlich haben wir die extra dafür abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung nicht in Anspruch genommen beziehungsweise nehmen können.
Im Mietvertrag steht die Klausel, dass - wenn wir stornieren -, der Vermieter in jedem Fall berechtigt ist, uns die volle Summe abzüglich Kaution in Rechnung zu stellen, für den Fall, dass er nicht neu vermieten kann. Und jetzt kommt der für mich entscheidende Punkt: dies kann er gemäß Vertrag unabhängig vom Zeitpunkt des Kündigungszeitpunktes tun.
Wir haben vor vier Wochen storniert – also 10 Monate vor Mietbeginn.
Der Vermieter hat sich umgehend zurückgemeldet und die Stornierung bestätigt und uns mitgeteilt, er würde in jedem Fall die vereinbarten Pauschale in Höhe einer Tagesmiete für Aufwendungen einbehalten. (finde ich vollkommen in Ordnung) würde uns aber eine Storno Rechnung über die Gesamtsumme schicken, falls er das Objekt nicht vermietet bekommt. Und hier frage ich mich, ob das so lange vor Mietbeginn tatsächlich rechtens ist. Ich hätte hier tatsächlich keine Probleme damit, auf die Anzahlung zu verzichten – die Gesamtsumme erscheint mir hier für einen so langen Vorlauf zur Neuvermietung eindeutig zu hoch.
Hier wie ihr euch denken könnt, kommt nun meine Frage: ist das wirklich rechtens, dass bereits bei einer Stornierung zehn Monate vor Mietbeginn für eine Mietperiode von einer Woche der volle Mietpreis abgerufen werden kann? Keine Frage – ich habe das so unterschrieben, und wenn das rechtlich bindend ist, soll der Vermieter sein Geld auch bekommen. Mich würde nur mal interessieren, ob so etwas üblich ist und tatsächlich auch rechtlichen Bestand hat.
Ich bedanke mich bereits im Voraus für eure Einschätzungen