Die Staatsangehörigkeit eines Käufers spielt keine Rolle, solange kein Embargo in Kraft ist... aber auch dann gehe ich mal davon aus, dass man als Privatmensch problemlos Immobilien erwerben kann - wie sollten sonst die in den USA lebenden Kubaner in den vergangenen Jahren an Immobilienbesitz gekommen sein....
Du solltest dir also nur Gedanken über die entstehenden Unterhaltskosten machen, die auch bei Grundstücken vorhanden sind.