Vorraussetzungen/Hinweise:
Für Heiratswillige
Alle deutschen Staatsangehörigen ab dem 18. Lebensjahr können in Florida heiraten. Erforderlich sind lediglich gültige Reisepässe beider Eheleute und falls zutreffend die Kopie der Scheidungs- oder Sterbeurkunde (Beglaubigung und Übersetzung sind nicht erforderlich). Damit die Trauung vollzogen werden kann, erwirbt das Brautpaar in Florida gemeinsam eine Heiratslizenz. Unterstützt werden Sie hierbei von unserer deutschsprachigen Partneragentur, die Sie an einem Werktag zu Ihrem ca. 1-stündigen Behördenbesuch begleitet. Rechtskräftig wird die Ehe mit Ausstellung einer weltweit gültigen Apostille (internationale Heiratsbescheinigung), die Ihnen zusammen mit der Heiratsurkunde 2 Werktage nach Trauung ins Hotel zugestellt wird. Sollten Sie eine frühere Ab- bzw. Weiterreise planen, so können die Dokumente gegen einen Aufpreis von US$ 40 an Ihre Heimatanschrift geschickt werden (Zahlung erfolgt vor Ort). Die Apostille dient nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland insbesondere auch dazu, Ihre
Heirat im heimatlichen Standesamtsregister eintragen zu lassen.
Quelle: MWR
Für Heiratswillige
Alle deutschen Staatsangehörigen ab dem 18. Lebensjahr können in Florida heiraten. Erforderlich sind lediglich gültige Reisepässe beider Eheleute und falls zutreffend die Kopie der Scheidungs- oder Sterbeurkunde (Beglaubigung und Übersetzung sind nicht erforderlich). Damit die Trauung vollzogen werden kann, erwirbt das Brautpaar in Florida gemeinsam eine Heiratslizenz. Unterstützt werden Sie hierbei von unserer deutschsprachigen Partneragentur, die Sie an einem Werktag zu Ihrem ca. 1-stündigen Behördenbesuch begleitet. Rechtskräftig wird die Ehe mit Ausstellung einer weltweit gültigen Apostille (internationale Heiratsbescheinigung), die Ihnen zusammen mit der Heiratsurkunde 2 Werktage nach Trauung ins Hotel zugestellt wird. Sollten Sie eine frühere Ab- bzw. Weiterreise planen, so können die Dokumente gegen einen Aufpreis von US$ 40 an Ihre Heimatanschrift geschickt werden (Zahlung erfolgt vor Ort). Die Apostille dient nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland insbesondere auch dazu, Ihre
Heirat im heimatlichen Standesamtsregister eintragen zu lassen.
Quelle: MWR