Passagierrechte durchsetzen nachdem Flug gecancelled wurde

Gerda

Well-Known Member
Du weisst, dass ich beruflich mit solchen Fällen im weitesten Sinne zu tun habe und schließe mich Dir da zu 100 % Prozent an. Der von Dir geschilderte Fall ist grenzwertig und grenzt quasi an Sozialbetrug. Er erinnert an den "Fall" der Gaby Dohm, die seinerzeit in der drehfreihen Phase der "Schwarzwaldklinik" Arbeitslosengeld bezog.
Das macht doch nicht nur Frau Dohm so; das ist unter Schauspielern (und anderen Leuten in der Film- und Fernsehbranche) gang und gäbe. Zeig mir einen deutschen Schauspieler, und ich zeig Dir jemanden, der zwischen seinen Engagements ALG beantragt. Da sind sehr viele Gutverdiener dabei.
Und dass die Gesetzte so sind wie sie sind, muss man nicht gut finden (so wie Du und ich) aber man muss akzeptieren, wenn scheinbare Lücken auch genutzt werden oder politisch aktiv versuchen, etwas daran zu ändern.
Da stimme ich Dir zu, vor allem bei Letzterem Punkt. Aber die Gesetze erlauben es auch, dass man seinen Unmut über Sozialschmarotzer und Solidargemeinschaftsparasiten offen äußert; da stehe ich also quasi Schulter an Schulter mit Jochen.
Wir waren uns ja auch einig (zumindest die meisten), dass Streik eine Ausnahmesituation ist, in der man in der Tat nicht mehr viel Planen kann.

Ein Streik trifft aber auch die LH nie unvorhergesehen, sowas kündigt sich ja über Wochen und Monate an.
... das betrifft dann aber auch die Passagiere, die bereits Wochen/Monate vorher vom drohenden Streik wissen und sich entsprechend darauf (und auf Verspätungen im Flugbetrieb) einstellen können und nicht "plötzlich" am Flughafen von der Nachricht "überrascht" werden müssen. (Das erinnert mich an diese Sommerreifenfahrer, die Mitte Dezember vom plötzlichen Wintereinbruch überrascht werden und auf glatter Fahrbahn ins Trudeln kommen...)
 

Caloosa

Well-Known Member
Off Topic: Was bitte ist daran so verwerflich, wenn sich Schauspieler zwischen ihren Engagements arbeitslos melden?
 

Caloosa

Well-Known Member
... das betrifft dann aber auch die Passagiere, die bereits Wochen/Monate vorher vom drohenden Streik wissen und sich entsprechend darauf (und auf Verspätungen im Flugbetrieb) einstellen können und nicht "plötzlich" am Flughafen von der Nachricht "überrascht" werden müssen. (Das erinnert mich an diese Sommerreifenfahrer, die Mitte Dezember vom plötzlichen Wintereinbruch überrascht werden und auf glatter Fahrbahn ins Trudeln kommen...)

Jürgen hat aber die Einstellung schon auf vorherigen Seiten recht treffend beschrieben:

... Hier sind die Töchter mit drin, also ziehen wir mal 40% ab, bleiben ca. 160.000 pro Tag (entspricht einer Größe von Leverkusen!) für LH über, die alle in diesem Moment meinen, die Welt drehe sich nur um sie.

Achte mal zukünftig auf diverse Themen bei feuerspuckenden Bergen und Streiks. Da liegen bei vielen die Nerven einfach nur blank... gerade beim Streik. Grundsätzlich ist man ja uneingeschränkt für Streikfreiheit... (aber doch bitte nicht, wenn gerade wir in den Urlaub fahren...)
 

Gerda

Well-Known Member
Off Topic: Was bitte ist daran so verwerflich, wenn sich Schauspieler zwischen ihren Engagements arbeitslos melden?
Das ist wieder die moralische Frage, ob jemand wirklich alle Leistungen, die ihm theoretisch vom Gesetzgeber zugebilligt werden, auch in Anspruch nehmen sollte. Wer in Deutschland als Film- und Fernsehschauspieler arbeitet, der bekommt meiner Beobachtung nach (ich habe zeitweilig für Film und Fernsehfirmen gearbeitet) mindestens mittlere dreistellige Tagesgagen pro Drehtag. Üblich sind hohe dreistellige und niedrige vierstellige Gagen pro Drehtag auch für vergleichsweise unbekannte Schauspieler/innen. Wer nun wiederum ausreichend viele Drehtage zusammenbekommt, um sich überhaupt für ALG-Zahlungen zu qualifizieren, der sollte bei solchen Gagen ein ausreichend üppiges Polster haben, um die Knete für Miete, Katzenfutter und GKV-Beiträge selber zusammenzukratzen.

Es geht eben vielen Menschen (wie ich finde: verständlicherweise) auf den Schokoklicker, dass Leute die Sozialsysteme belasten, die keineswegs auf die Zahlungen angewiesen sind. Ob das nun Schauspieler, Konzernchefs oder Bundesligafußballer sind, ist dabei völlig wumpe. Solidarsysteme funktionieren nicht wirklich, wenn jeder das, was er eingezahlt hat, auch wieder herauszubekommen versucht. Eine wichtige Basis für das Funktionieren von Solidarsystemen ist nun mal, dass diejenigen, die Leistungen beanspruchen, sich in Bescheidenheit üben und wirklich nur das abfordern, was sie auch benötigen. Und das ist bei jemandem der hohe dreistellige oder vierstellige Tagesgagen bezieht, in aller Regel nicht der Fall.
Achte mal zukünftig auf diverse Themen bei feuerspuckenden Bergen und Streiks. Da liegen bei vielen die Nerven einfach nur blank... gerade beim Streik. Grundsätzlich ist man ja uneingeschränkt für Streikfreiheit... (aber doch bitte nicht, wenn gerade wir in den Urlaub fahren...)
Ja, die Haltung gibt's, und die ist vermutlich auch weit verbreitet. Das macht sie allerdings nicht besser. :)
 
H

Heeeschen

Guest
Mensch HEEESCHEN, immer die Finger auf die Wunde legen... :006:

Aber ernsthaft, da ist in meinen Augen nichts verwerfliches dran.

sandiego

Völlig in Ordnung, dass das in Deinen Augen ok ist:)
Ich darf das doch anders sehen? :0141::mrgreen:
Ich finde, Gerda hat das in ihrem obigen Post sehr gut auf den Punkt gebracht...
 

Caloosa

Well-Known Member
Gerda hat das sehr gut auf den Punkt gebracht, ich wage jedoch folgendes einzuwerfen: Zwischen "sich arbeitslos melden" und "Leistungen beziehen" liegen ja noch Welten. Aber gut zu wissen, dass ihr alle anscheinend wißt, dass Frau Dohm auch Leistungen bezogen hat. Ich z.B. weiß es nicht.
 

tribble

Well-Known Member
Gerda hat das sehr gut auf den Punkt gebracht, ich wage jedoch folgendes einzuwerfen: Zwischen "sich arbeitslos melden" und "Leistungen beziehen" liegen ja noch Welten. Aber gut zu wissen, dass ihr alle anscheinend wißt, dass Frau Dohm auch Leistungen bezogen hat. Ich z.B. weiß es nicht.

Wieso wir alle?:065:
 
H

Heeeschen

Guest
Gerda hat das sehr gut auf den Punkt gebracht, ich wage jedoch folgendes einzuwerfen: Zwischen "sich arbeitslos melden" und "Leistungen beziehen" liegen ja noch Welten. Aber gut zu wissen, dass ihr alle anscheinend wißt, dass Frau Dohm auch Leistungen bezogen hat. Ich z.B. weiß es nicht.

Ich weiss es daher, dass es seinerzeit groß durch die Presse gegangen ist und Frau Dohm - dann ebenfalls öffentlichkeitswirksam - (einen Teil oder alles) eine Spende aus der erhaltenen Summe tätigte.

Hier wird auf die damalige Story zumindest bezug genommen:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-29527534.html
 

Caloosa

Well-Known Member
Ich weiss es daher, dass es seinerzeit groß durch die Presse gegangen ist und Frau Dohm - dann ebenfalls öffentlichkeitswirksam - (einen Teil oder alles) eine Spende aus der erhaltenen Summe tätigte.

Hier wird auf die damalige Story zumindest bezug genommen:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-29527534.html

Dann drücke es ich es mal anders aus:

Alle Filmschaffenden und Schauspieler müssen in 2 Jahren 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Aber jeden zweiten Tag ein Engagement - das schafft doch fast keiner, und wenn doch, braucht er kein Arbeitslosengeld. Also nehmen wir Frau Dohm als abschreckendes Beispiel und nicht alle Schauspieler generell zwischen ihren Engangements.
 

Gerda

Well-Known Member
Dann drücke es ich es mal anders aus:

Alle Filmschaffenden und Schauspieler müssen in 2 Jahren 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Aber jeden zweiten Tag ein Engagement - das schafft doch fast keiner, und wenn doch, braucht er kein Arbeitslosengeld. Also nehmen wir Frau Dohm als abschreckendes Beispiel und nicht alle Schauspieler generell zwischen ihren Engangements.

Das stimmt nicht zwingend:
Kurze Anwartschaftszeit

Sie können die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld auch erfüllen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben. Diese „kurze“ Anwartschaftszeit kann erfüllt werden, wenn

  • [...]
  • es sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt hat, die von Vornherein auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren, [...]
Quelle: Anwartschaftszeit - www.arbeitsagentur.de

Und die von vornherein auf kurze Dauern befristeten Beschäftigungsverhältnisse treffen auf viele (vermutlich die meisten) Film- und Fernsehschaffende zu.

Davon abgesehen haben Serienschauspieler wie die Schwarzwaldklinikler oft Engagements, die sich über Wochen/Monate hinziehen. Da erreicht man die reguläre Anwartschaftszeiten auch ohne diese Ausnahmeregelung relativ schnell.
 
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