IngoFischer
Well-Known Member
Als "sicherer Hafen" gilt jedes Jahr nicht mehr als 120 Tage, dann kommt man nie über die 183 Tage - Regelung in drei jahren.
Gruß
Ingo
Gruß
Ingo
Sorry, hast natürlich Recht ich meinte am Stück.Diese Aussage stimmt nicht!! Diese Einschränkung beträgt definitiv nicht 90 Tage pro Jahr!
Das ist so pauschal nicht richtig. Das hängt vielmehr von der Einkommenshöhe ab. Ab einer bestimmten Grenze (derzeit, wenn ich mich recht erinnere, ab einem Jahreseinkommen von $95.100) muss man hierzulande trotz DBA auch Einkommen versteuern, die man "andernorts" bereits versteuert hat. Da der Golfmaster mit seinen paar Urlauben aber ohnehin nicht in die US-Steuerpflicht fällt, ist das natürlich alles graue Theorie.Außerdem gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen: Was Du dort zahlst musst Du hier nicht mehr zahlen.
Das ist so pauschal nicht richtig. Das hängt vielmehr von der Einkommenshöhe ab. Ab einer bestimmten Grenze (derzeit, wenn ich mich recht erinnere, ab einem Jahreseinkommen von $95.100) muss man hierzulande trotz DBA auch Einkommen versteuern, die man "andernorts" bereits versteuert hat. Da der Golfmaster mit seinen paar Urlauben aber ohnehin nicht in die US-Steuerpflicht fällt, ist das natürlich alles graue Theorie.
Ist das die belegte Aussage eines Steuerberaters? Nach Steuergesetz sieht das meines Erachtens anders aus:
Quelle: Auslandstätigkeit | Im Steuerlexikon
Außerdem muss man erstmal feststellen ob man für die Tax ein resident alien oder non-resident alien ist. Grundsätzlich gibt es aber eben ein DBA (tax treaty) zwischen den USA und der BRD um eben eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Im Einzelnen auch nachzulesen hier: Steuern USA – DFG-Wiki
Also ohne konkreten Nachweis das jemand tatsächlich und trotz Widerspruch in beiden Staaten volle Steuern zahlen musste glaube ich das so erst einmal nicht - eine zusätzliche Besteuerung in D in Höhe der Differenz zwischen dem amerikanischen und deutschen Steuersatz hingegen würde ich für hingegen für nachvollziehbar und berechtigt halten.
Und um Missverständnissen vorzubeugen: Es ist bei den angesprochenen 183 Tagen sicher so das man in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben muss - das bedeutet aber ja nicht, dass man in beiden Staaten auch (ungeachtet der Zahlung im jeweils anderen Staat) den vollen Steuersatz zahlen muss.