Wenn du ein in Deutschland rezeptpflichtiges Medikament nach Deutschland einführen willst, wäre es ratsamer ein entsprechendes Rezept in der Tasche zu haben. Ob, zum Teufel, DU das jetzt machst oder nicht, bleibt ja dir überlassen. Was interessiert den deutschen Zöllner in Frankfurt/München/Düsseldorf die unterschiedliche Regelung von Tahiti, Burkina Faso oder Lappland? Und bei einem deutschen Rezept steht ja immer die Packungsgröße (N1 = kleinste Einheit, N2 oder N3 = grösste Einheit) drauf. Das nun wieder z.B. N3 = 96, 98, 100 oder 102 Tabletten sein KÖNNEN, ist dabei nebensächlich. Und wie wir spätestens von Tom gelernt haben, steht auf amerikanischen Rezepten immer die genaue Stückzahl...
Merkwürdige Regelung!
Wenn ICH also zukünftig im Ausland beruflich unterwegs bin sollte ICH also ein Rezept für meine rezeptpflichtige Salbe mitführen.
Sachen gibt´s da kann man einfach nur den Kopf schütteln!
So ein Schwachsinn tu ICH mir mit Sicherheit nicht an.
Sollen DIE doch wenn SIE wollen die Sachen halt einkassieren.
Dann hol ich mir halt ne neue Packung!
Zudem habe ich besseres zu tun als jedesmal an so ne Schwachsinn zu denken!
Außderdem geht es ja auch um Medis die bereits in Deutschland verschrieben, mitgenommen wurden und wieder eingeführt werden.
Muss ja nicht alle Pillen einnehmen die ich mitgenommen habe da ich ja an und ab nicht weiß wie lange ich bleiben muss.
Also, und nochmal zum TEUFEL werde ICH das nicht tun!
Und welches Rezept vom Arzt eigentlich?
Ich gebe den Zettel doch grundsätzlich in der Apo ab und erhalte dann die Medis.
Das Einzige was ich dann erhalte ist die Rechnung und die Dosieranleitung die dann auf die Packung geschrieben wird.
Gruß
skydancer73