Jetzt hat´s mich auch erwischt: Gast verklagt Vermieter auf Schadenersatz!

Flipper

Well-Known Member
Vielleicht ist die Dame eine "Serienklaegerin" und macht das dauernd? :mrgreen: Man sollte nachforschen.....aber ich finde die E-mailbenachrichtigung auch seltsam....aergerlich das Ganze, hoffe es geht gut aus...

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....und die e-mail koennte theoretisch ja auch im spam folder uebersehen werden....;)
 

tweety76

Well-Known Member
ViperGTS

Da hast Du natürlich recht, dass man bei der Wahrheit bleiben soll. Dafür bin ich
definitiv auch.

Aber ein solches "wichtiges" Schreiben muss definitiv per Einschreiben kommen.
... und Anwälte versenden solche Schreiben bestimmt per Einschreiben und nicht per
E-Mail.
 

GSH

Well-Known Member
Mich als Mieter von Ferienhäuser regt der "Fall" genauso auf wie die Vermieter.
Hier wird doch das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien wiedereinmal durch eine Raffgiermentalität (ich hole soviel raus wie Möglich) nachhaltig belastet.:moritz:

Ich hätte auf jedenfall Verständnis dafür wenn Vermieter sich den ordnungsgemäßen Zustandt ihres Hauses nach den ersten Miettagen bestätigen lassen würden.
 

Florian B.

Well-Known Member
Ignorieren würde ich das Schreiben nicht, eben aus dem Grund, dass es hier bereits Erwähnung gefunden hat und die Verursacherin hier ja möglicherweise mitliest, was man nicht ausschließen kann.

Wie man darauf reagiert würde ich einem Anwalt oder zumindest einem in Rechtskunde sattelfestem Menschen überlassen, alles andere halte ich für eher gefährlich. Dass das ganze nach Abzocke stinkt liegt auf der Hand, da muss man wohl nicht diskutieren. Es ist eher die Frage, wie die Rechtssprechung in ähnlich gelagerten Fällen entschieden hat, daran kann man schon festmachen auf welcher Seite eher Erfolgsaussichten sind oder ob es auf einen Vergleich hinausläuft.
 

Bronco Bomber

Well-Known Member
Ein Schreiben dieser Art muss nicht per Einschreiben kommen, warum auch.
Auch ein Anwalt kann jeden Weg der Zustellung in Anspruch nehmen und dazu zählt auch eine Email ;)
Der eigene Weg zum Anwalt ist daher fast schon zwingend notwendig denn man sollte so schnell wie möglich die Sache vom Tisch bekommen und aussitzen bringt hier wahrscheinlich keinen Erfolg!
 

tigrachen

Well-Known Member
Unsere Kanzlei, in der ich arbeite, schickt Abmahnungen meist vorab per Telefax oder Email und als Einschreiben/Rückschein hinterher, um sicher zu sein, dass das Schreiben seinen Empfänger tatsächlich erreicht hat.

Ich finde diese Herangehensweise der Mieter einfach nur unter aller Kanone. Wir hatten in unsrem Appartement bislang auch manches Problem, welches wir meist selbst beheben konnten und ansonsten der Hausverwaltung Bescheid gesagt haben. Danach war alles gut.
 

Capecoralfan

Well-Known Member
Ja, ich wars mit den Palme`s ;-(
Nur bei mir war es ja anders herum, die hatten ja nur ca. 50 % bezahlt und keine Kaution hinterlegt als die Vermieterin sie reinließ.
Da bin ich ja dem Geld hinterher gelaufen und habe geklagt, nicht anders herum.

Aber MIA Steve kann ja bezeugen, wie grausam unser Haus ist ;-)
Vor gericht kullerten ja die Tränen über den Horror Urlaub in unserem Haus.

Aber auch ich drückr die Daumen für diesen Fall.

Stephan

Hallo Stephan,
genau Euren Fall hatte ich damals mit Interesse verfolgt! Stimmt, bei mir ist es anders gelagert. Ich habe ordnungsgemäß den vollen Mietpreis und die Kosten der Endreinigung erhalten und die Kaution abzüglich Stromkosten zurück erstattet. Die Kosten für die aufwändige Grillreinigung hatte ich übrigens nicht in Rechnung gestellt! Ich habe auch viele Gäste, die bestätigen können, wie "grausam" unser Haus und die Ausstattung ist! :)) Danke für´s Daumen drücken! LG,

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Ein Schreiben dieser Art muss nicht per Einschreiben kommen, warum auch.
Auch ein Anwalt kann jeden Weg der Zustellung in Anspruch nehmen und dazu zählt auch eine Email ;)
Der eigene Weg zum Anwalt ist daher fast schon zwingend notwendig denn man sollte so schnell wie möglich die Sache vom Tisch bekommen und aussitzen bringt hier wahrscheinlich keinen Erfolg!

Natürlich kann ein Anwalt jede Art der Zustellung wählen, allerdings ist eine normale Email keine rechtsverbindliche Zustellung! Dann müsste sie schon mit Lesebstätigung versehen sein.

Vielen Dank für Eure Unterstützung, Euren Zuspruch, und Eure Ratschläge! Ich werde den Forderungen keinesfalls nachkommen, weil sie völlig haltlos und ungerechtfertigt sind. Der Dame unterstelle ich noch nicht mal "Geldgier", oder was auch immer. Aufgrund der Art und Weise ihrer Äußerungen mir gegenüber am Telefon, und auch in den Gesprächen mit der Hausverwaltung bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass sie Wahrnehmungsstörungen hat, oder eine andere Erkrankung vorliegt. Nichts desto trotz sind gerade solche Personen nicht zu unterschätzen. Sie wird bestimmt nicht locker lassen! Fotos oder anderes "belastendes Material" habe ich bisher nicht gesehen! Vielleicht folgt ja noch eine Aufnahme von einem toten Frosch auf der Terrasse, oder von den kleinen Spinnchen am Screen? Wir waren ja im Januar vor Ort, und ich habe damals viele Fotos gemacht. Ob die alles zeigen und der "Entlastung" dienen können, wird sich erst später herausstellen. Ich werde Euch über den Fortgang informieren und versuche auch weiterhin möglichst ohne Emotionen und sachlich zu berichten! Den Namen poste ich nicht, es handelt sich aber nicht um die schon zitierte Familie "P"! Viele Grüße,
 

Capecoralfan

Well-Known Member
Hallo Manu, und danke der Nachfrage! Bis heute habe ich noch nichts Schriftliches in Papierform erhalten, eine Email ist rechtlich gesehen noch keine ordnungsgemäße Zustellung, und deshalb bin ich darauf auch nicht eingegangen. "I am prepared", habe mich vorbereitet, die Unterlagen parat, und wenn das Schreiben kommen sollte geht es damit geradewegs zum Anwalt. Ich habe von den Gästen davor und danach schriftliche Ausführungen vorliegen, dass das Haus in einem tadellosen Zustand war, und würde es auch auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Laut Mietvertrag (AGB) ist bei Auseinandersetzungen das für meinen Wohnort zuständige Amtsgericht zständig, und da hätte Frau J. zusammen mit ihrem Anwalt schon mal 700 Kilometer Anreise. Ob sich das rechnet? Würde auch nur ein aufgezähltes Faktum der Realtität entsprechen, wäre ich der Dame selbstverständlich entgegen gekommen und hätte ihr zusammen mit der Kaution einen Betrag erstattet, aber für völlig unbegründete Forderungen habe ich keinerlei Verständnis! Liebe Grüße,
 
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