Reisebericht Krank im Urlaub

IngoFischer

Well-Known Member
Danke - ja es geht voran. Ich mache täglich meine Übungen und kann den Arm schon zu 50% bewegen.
Am Donnerstag werden die Fäden nach der letzten OP am Handrücken gezogen und ich soll - wenn alles gut geht - dann auch die Orthese nicht mehr tragen. Dann kann ich auch mit Bewegungsübungen für das Handgelenk anfangen, wobei ich durchaus ab und zu einen leichten Schmerz verspüre.

Eines aber sage ich Euch - das nächste Mal hole ich mir gleich einen Maler, der das Haus in Florida streicht. Unsere derzeitigen Gäste finden zwar die Farbe toll aber "der Preis dafür war zu hoch".

Gruß
Ingo
 

Texasranger

Well-Known Member
Die Preise sind echt der Wahnsinn. Darum hat mir meine private KV wohl auch gesagt, dass ich mich im Falle eines Falles sofort melden soll, damit man mich zurückfliegt. Wörtlich: Wenn Sie nicht im Sterben liegen, fliegen wir sie lieber aus, als Sie in den USA behandeln zu lassen. Das Ausfliegen kommt uns billiger.
Gruß Texasranger
 

Flipper

Well-Known Member
Ingo,
Falls Du Dich mit einem Anwalt in Verbindung setzt, die meisten geben das erste consult for free. Dann kann man auch schon mal mehr als eine Meinung einholen. Wenn ich mich nicht irre, wird vom Anwalt eine Klage eingereicht und ein trial date wird festgelegt (aber es muss nicht dazu kommen, weil manche KH auch Kompromisse schliessen). In der Zwischenzeit wird es dann zur Beweiszusammenfuehrung (Depositionen unter Eid mit court recorder, Aerzte werden von Deinem und dem Anwalt der das KH vertritt unter Eid ausgefragt, andere dazugezogen usw) kommen. Dann evtl. erst zur mediation/Schlichtung(?). Falls Gewinn, nimmt der Anwalt einen Prozentsatz als Bezahlung PLUS Kosten/Auslagen (oder man verhandelt dass die Kosten Teil vom Prozentsatz/Bezahllung sind)...Kosten dieser Art koennen locker mehrstellig (6) werden, z.B.falls dieser Anwalt zB zur Aufklaerung nach Deutschland fliegen muesste, Uebersetzungen, Kopien usw. Aerzte die ihre Zeit fuer die depositions bereitstellen verlangen auch eine Gebuehr (selbst die, die Mist gebaut haben). Im Falle einer Schlichtung bekommen Dein Anwalt und Du das Geld von der Haftpflicht/malpractice/Versicherung vom KH, wenn nicht, waerst Du verantwortlich fuer die Kosten weil die ja niemand uebernimmt, deshalb ist es wichtig bei so einem Vertrag gut aufzupassen und die Kosten Teil vom Prozentsatz zu machen, dann gibt es kein so grosses Risiko.
Muss also alles gut durchdacht werden und man sollte nur jemanden nehmen, der sowas oefter macht (medical malpractice) und eine vorzeigbare record hat (was wiederum auf confidentiality verwiesen werden kann)....Hast Du mal beim KH in FL angerufen wegen der Kosten? Bei US Krankenversicherungen verlangen die einen gewissen Satz, der geregelt ist, da die KV von D aus beteiligt ist, sollten die das auch tun (nun ja, man kann hoffen).

Nix ist einfach und Stress noch dazu.

Bei der Bar Association (Anwaltvereinigung) The Florida Bar HOME PAGE FLABAR ONLINE kann man nachfragen, ob der Anwalt, den man einstellen moechte, eine gute record hat oder selbst mal eine auf die Pfote bekommen hat wegen misconduct. Vielleicht kennen Deutsche vor Ort auch jemanden, der empfohlen werden kann....Ich wuensche auf jeden Fall gute Besserung!
 

trinchen11

Well-Known Member
Ist das denn überhaupt Deine Aufgabe, Dich selber um die Einklagung zu kümmern? Schließlich übernimmst Du ja nicht die letztendliche Bezahlung sondern deine KV. Ist es nicht in deren Interesse, sich bei einer Falschbehandlung das Geld vom KH wieder zu holen? Oder habe ich da was falsch verstanden?

Gute Besserung auch noch aus der Nachnbarschaft :)

LG Marina
 

Anita

Well-Known Member
Lieber Ingo, ich denke, Du bist oft in Florida. Nimmt Dich dieses Krankenhaus noch im Notfall bei einer Klage? Ich meine, vielleicht willst Du eh nie mehr dorthin, aber was wenn etwas passiert? Wie wird in Florida sowas ethisch gehandhabt?
Weiterhin gute Besserung, ein glückliches, unfall- und krankheitenfreies neues Jahr!
LG, Anita
 

Airwulf

Well-Known Member
Moderator
Nimmt Dich dieses Krankenhaus noch im Notfall bei einer Klage

Das wäre doch wohl der Gipfel.
Erst Mist bauen und dann im Notfall Hilfe verweigern:vogel:

Aber mal Spaß beiseite.
Wäre ein solches Scenario in den USA möglich.:065:

Ich hoffe nicht,denn so etwas würde gewaltig an meinem Schöneweltkäfig rütteln.

Rainer
 

Chrisba

Well-Known Member
Ist das denn überhaupt Deine Aufgabe, Dich selber um die Einklagung zu kümmern? Schließlich übernimmst Du ja nicht die letztendliche Bezahlung sondern deine KV. Ist es nicht in deren Interesse, sich bei einer Falschbehandlung das Geld vom KH wieder zu holen? Oder habe ich da was falsch verstanden? Gute Besserung auch noch aus der Nachnbarschaft

LG Marina

Hi Ingo,

genau die gleiche Frage wie Marina habe ich mir auch schon gestellt. Ich denke, ist die Aufgabe der KV in D, da die schließlich auch zahlen.
Die KK kannst Du ja ganz schnell heißmachen. Einfach einen kurzen Brief hinschicken und die Sache aus Deiner Sicht erläutern. Sobald die eine Möglichkeit des Regresses nur minimal aufblitzen sehen, hängen die sich rein - schon erst recht bei diesen Beträgen!

Du bekommst dann ein Schreiben, wo Du die Ärzte aller Beteiligten von der Schweigepflicht entbindest und die KK berechtigt werden, sämtliche medizinischen Unterlagen anzufordern. Dann regeln die das komplett unter sich. Sollte sich dann herausstellen, dass die US -Ärzte IRGENDWAS an der Sache falschgemacht haben, sind sie schon "schuldig" - egal, wie hoch die Regressumme dann wird. Du hast dann quasi ein "Urteil" in der Hand und kannst sicherlich auch für Dich selbst (privat) Schmerzensgeld von der Klinik fordern. Ohne großes Risiko, schätze ich - im Prinzip kannst Du dann nur gewinnen.

Weiterhin gute Besserung!

LG Chrisba
 

MBCSCOUT

Well-Known Member
Meines Erachtens geht es doch für Ingo nicht um die Behandlungskosten der Pfuschbehandlung sondern um seinen eigenen Schadensersatz / Schmerzensgeld. Und damit haette doch die deutsche KK nichts zu tun oder?
 

Chrisba

Well-Known Member
Meines Erachtens geht es doch für Ingo nicht um die Behandlungskosten der Pfuschbehandlung sondern um seinen eigenen Schadensersatz / Schmerzensgeld. Und damit haette doch die deutsche KK nichts zu tun oder?

Wenn die KK in D Regressansprüche stellt und diese auch durchsetzen kann (egal in welcher Höhe), ist die Pfuschbehandlung ja bewiesen und Ingo hat eine Steilvorlage für seine Privatklage in der Hand... allerdings gibt es da sicher ein Zeitfenster, bis wann die KK in D den Regressanspruch bzw. Ingo seinen Schmerzensgeldanspruch geltend machen kann. Ich würd mich beeilen....

LG Chrisba

PS: ...und falls das KH in US wirklich so argen Mist gebaut hat, wieso sollen sie dann noch diese horrenden Beträge von der deutschen KK - deren Töpfe von uns allen gefüllt werden - zahlen? Im Gegenteil......
 

trinchen11

Well-Known Member
Chrisba, das wird aber sicher nicht die Krankenversicherung, die die neue Behandlung übernehmen müsste machen, sondern die private Reisekrankenversicherung. Die mussten schließlich für eine Leistung eintreten, die nicht vernünftig ausgeführt worden ist... Oder nicht? Da würde ich mir einen Anwalt zur Klärung nehmen... :)
 

Chrisba

Well-Known Member
Nun ja, stimmt vermutlich, ist nicht die GKV, hab ich im Moment nicht dran gedacht. Nichtsdestotrotz, eine Versicherung trägt sich durch die Beiträge aller Mitglieder.. Gäbe es den umgekehrten Fall (US Bürger verletzt sich in D) und es wären Zweifel an der Behandlung angebracht - niemand würde sich scheuen, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu verlangen.

LG Chrisba
 

Texasranger

Well-Known Member
Guten Morgen,

habe gestern mit meiner Krankenkasse gesprochen. Es besteht nach deren Aussage keine Möglichkeit in USA jemanden in Regress zu nehmen.

Gruß
Ingo

Diese Aussage dürfte in dieser Form unzutreffend sein. Die Angelegenheit muss man differenziert betrachten:

Zum einen die Behandlungskosten: Auch wenn eine Fehlbehandlung vorliegt, dürfte eine Rückforderung der Behandlungskosten nicht möglich sein. Das ist in D. so und dies dürfte in den USA nicht anders sein. Der Arztvertrag ist ein Dienstvertrag. Es ist nur ein Tätigwerden und - anders als beim Werkvertrag - kein Erfolg geschuldet. Daher will die KK/KV auch nichts zurückfordern.

Zum anderen Schadenersatz/Schmerzensgeld. Insoweit besteht in D. - und diese dürfte in den USA nicht anders sein - bei einer Fehlbehandlung ein Schadenersatz-/Schmerzensgeldanspruch, ggf. in erheblicher Höhe.

Ob tatsächlich eine Fehlbehandlung oder einfach "Schicksal" vorliegt, muss ein Mediziner beantworten. Auf welche Weise, zu welchen Kosten und in welcher Höhe ein Anspruch in den USA durchgesetzt werden kann, müsste ein US-Anwalt beantworten. Kennt man keinen, hilft bestimmt die deutsche Niederlassung einer amerikanischen Großkanzlei weiter. Da gibt es eine ganze Reihe in F'furt oder D'dorf. Die machen zwar vor allem Wirtschaftsrecht, können aber bestimmt jemanden vermitteln.

Gruß Texasranger
 

pebble

Well-Known Member
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Ich hatte einen ähnlichen Fall vor knapp 20 Jahren. Das größte Problem für mich war das ich, auf eigene Kosten, alle hier in Deutschland behandelnden Ärzte hätte einfliegen lassen müssen damit diese vor Gericht aussagen. ( konnte ich leider nicht finanzieren)

So musste ich nach 4 Jahren Kampf einem Vergleich zustimmen.
 

Flipper

Well-Known Member
Ingo,
Wenn Du wieder in Deinem Haus Urlaub machst, geh mal zum oertlichen Krankenhaus und lass Dir alle medical records ausdrucken, incl. den CDs von allen x-rays usw (sag Du brauchst die zur Weiterbehandlung, dann wird vielleicht nix fuer die Kopien verlangt). Man muss 'Schaden' nachweisen koennen fuer eine law suit....Verdienstausfall, Urlaubsausfall, extra OP's, physical therapy, Schmerzen usw (am besten Tagebuch fuehren).....je mehr um so interessanter fuer den Anwalt. Du hast 2 Jahre Zeit so wie's hier aussieht (hier Seite 20 http://www.ortopedapr.org/legales/Medical-Malpractice-Laws-by-State.pdf ) Die Kasse wird's wohl nicht anfordern, aber wenn's was gibt, halten die in USA normalerweise die Hand auf, in Deutschland vielleicht auch?.......das wird im Urteil beruecksichtigt wenn der Anwalt gut ist , weiss nicht wie das bei einer Schlichtung ist....mach erst mal all Deine physical therapies und werde gesund. Anfrage beim U.S. malpractice lawyer kostet normalerweise nix (wenn's auf deren website so steht)...kannst dann ja mal alle Deine records mitbringen von D. Du hast noch ein bisschen Zeit. Es ist furchtbar stressig sowas durchzufuehern und kann in die Hose gehen. Weiterhin gute Besserung.
 

Ineke

Well-Known Member
Hi,
habe mir so einen blöden festen Husten zugezogen [emoji36], nun sind meine ACC in der Reiseapotheke leider abgelaufen (gut das ich es nicht überprüft habe [emoji51][emoji107], ich doofe!).
Nun will ich mir hier in Florida etwas ähnliches oder am besten ACC holen, weiß jemand das englische Präparat dazu?
Konnte bei Target heute nichts finden.
Jemand einen Tipp?
Dankeschön [emoji2]
 

TiPi

Moderator
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Wie lange sind die denn abgelaufen? Wenn es nicht mehr als 2 Jahre sind kannst Du die getrost noch nehmen :001:
 

Mavs66

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Die Medikamente kannst du getrost nehmen - sie werden nicht schlecht, nur die Wirkung lässt etwas nach.
 

karsten3105

Well-Known Member
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ansonsten schau mal bei CVS oder Wallgreens vorbei. Das sind hier die grossen Apotheken. Hier findest Du alles und bekommst bei Bedarf eine Beratung.
 
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