Mit einem P-3 Visum wiederum können Künstler oder Entertainer in die USA einreisen, die einzeln oder in einer Gruppe im Zusammenhang mit kulturell einzigartigen Leistungen tätig werden möchten. Kulturell einzigartig sind Leistungen, wenn sie spezifisch für ein bestimmtes Land, eine bestimmte Gesellschaftsschicht, Ethnie, Religion oder anderweitig abgrenzbare Gruppe von Personen sind. Die Tätigkeiten, die mit dem P-3 Visum in den USA ausgeübt werden können, umfassen sowohl Aufführungen als auch Lehre und Training.