TV-Serie auf VOX - Goodbye Deutschland! Die Auswanderer

S.Crockett

Well-Known Member
Vielleicht tritt er ja dann dieses Jahr in cc beim Oktoberfest auf

Aber dann braucht er doch eine Arbeitserlaubnis?
So lange er noch seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann er über das Künstlervisum in Amerrikka bleiben.

Mich macht nur stuzig, seine Tochter besucht drüben die Highschool. Gibt es eine Schulpflicht in den USA, wie zB hier in Deutschland. Also sprich bis zum vollendeten 18 Lebensjahr Schule oder Berufsausbildung?
 

Mausefalle

Well-Known Member
Na ja ..... Das Töchterchen in die Schule muss hier. Seine Frau hat ja sogar über floridasun und fb Freunde für die Tochter gesucht.


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reisefreak

Well-Known Member
Mit einem P-3 Visum wiederum können Künstler oder Entertainer in die USA einreisen, die einzeln oder in einer Gruppe im Zusammenhang mit kulturell einzigartigen Leistungen tätig werden möchten. Kulturell einzigartig sind Leistungen, wenn sie spezifisch für ein bestimmtes Land, eine bestimmte Gesellschaftsschicht, Ethnie, Religion oder anderweitig abgrenzbare Gruppe von Personen sind. Die Tätigkeiten, die mit dem P-3 Visum in den USA ausgeübt werden können, umfassen sowohl Aufführungen als auch Lehre und Training.

Künstlervisum geht gar nicht ... seine Musik ist doch keine "kulturell einzigartige Leistung"!!! :0096:
 

Goofy

Well-Known Member
Wenn du wüsstest wer alles auf dieser Künstlerwelle in die USA reitet, würdest du dich wundern.
In kenne ein Ehepaar persönlich von denen er mal in den 90ern als freier Fotograf für eine Illustrierte gearbeitet hat, und ein paar seiner Bilder wurden zu der Zeit dort abgedruckt.
Seit knapp zwei Jahren halten sie sich mit so einem Visum dauerhaft hier auf. Ich gönne es Ihnen durchaus aber ein Künstler ist er sicher nicht.
 
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